Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 8

PRAXIS | 53 Foto: Krakenimages.com - stock.adobe.com Aus Wertschätzung kann sich dauerhafte Wertschöpfung entwickeln – dieser Ansatz klingt plausibel und ist in Zeiten grassierenden Fachkräftemangels bedeutsamer denn je. Gemeint ist, dass Wohlbefinden, Motivation und Einsatz positiv beeinflusst werden, wenn Praxisinhaber als Arbeitgeber Interesse über die verpflichtende Fürsorge hinaus zeigen und sich um das Wohlergehen der Angestellten kümmern. Sogenannte Health Benefits sind eine gefragte Option geworden. Ein Extra über den Lohn hinaus. „Dabei handelt es sich um ein Arbeitgeber-finanziertes Gesundheitskonzept für MitarbeiterInnen, die über die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen hinausreichen und auch individuell ausgestaltet werden können. Dazu schließt der Arbeitgeber für die Angestellten eine betriebliche Krankenversicherung, eine bKV ab“, erklärt Tassilo Pollmeier, Geschäftsführer und Gründer des Deutschen bKV-Service, der regelmäßig Vorträge zum Thema vor Ärzten und Zahnärzten hält. Es geht also um den Schutz der kostbarsten Ressource: die Gesundheit Ihrer Angestellten. Eine Schippe oben drauf „Nur ein gesunder und motivierter Angestellter kann die Patienten gut versorgen“, fügt Pollmeier hinzu. Dabei sei vor allem die Langzeitperspektive interessant. Denn wer die Gesundheit seiner Mitarbeiter unterstützt, der treibt sie wahrscheinlich nicht in den Burnout. Und folgt damit einem starken gesamtgesellschaftlichen Trend: Das allgemeine Gesundheitsbewusstsein ist gestiegen und steigt, sagt Pollmeier. Längst subventionierten Betriebe eine Mitgliedschaft im Fitness-Club oder Sportverein und belohnten den Rauchstopp mit einer kleinen Gehaltserhöhung oder ein paar zusätzlichen freien Tagen. In Arzt und Zahnarztpraxen seien die Wirkung und die Wertschätzung des Arbeitgeber-finanzierten Benefits dabei besonders hoch. Denn: „Die Mitarbeiterinnen sind sich natürlich des damit verbundenen Upgrades in die erste Klasse unseres Zwei-Klassen-Medizinsystems bewusst.“ Der Unterschied und die mit der ersten Klasse verbundenen Vorteile würden schließlich täglich in Richtung Patient kommuniziert und seien bestens bekannt. Wie kann das konkret aussehen? In der bKV gibt es – vereinfacht gesagt – zwei Tarife nach dem Bausteinprinzip: Eine Art Basistarif schließt etwa Zahnersatz, Brillenleistungen oder Vorsorgeuntersuchungen ein. Ein umfassenderer Gesundheitsbudgettarif geht darüber hinaus und kann nach den individuellen Bedürfnissen der Mitarbeitenden entworfen sein. Dieser greift damit quasi die gesellschaftliche Entwicklung zu mehr Flexibilität und Entscheidungsfreiheit auf. Der Arbeitgeber legt hier die Höhe des zur Verfügung gestellten Jahresbudgets fest und die Mitarbeiterinnen können „wie an einem Gesundheits-Buffet frei entscheiden, wofür sie es verwenden", beschreibt Pollmeier das Prinzip. Zur Auswahl stünden sämtliche Vorsorgeuntersuchungen auf IGeL-Basis, eingeschlossen die moderne Präventionsmedizin, die die Kasse nicht oder nur alle paar Jahre ab einem gewissen Alter bezahlt. „Die Mitarbeiterinnen können ihr Budget verteilen oder auch auf einmal ausgeben. Beispielsweise für Sehhilfen wie Brille oder Kontaktlinsen, Naturheilverfahren bei Heilpraktikern und Ärzten, Osteopathie, Zuzahlung zu Kassenrezepten oder Privatrezepten.“ Möglich sind auch Leistungen aus der eigenen Praxis Für Zahnärzte gelte, dass auch die in der eigenen Praxis erbrachten Leistungen innerhalb des Budgets abrechnungsfähig sind, etwa Zahnersatz, Endo- und Paro-Behandlungen oder auch die PZR, zählt der Fachmann auf. „In Arzt und Zahnarztpraxen sind über 95 Prozent der Angestellten weiblich und wir können sehen, dass diese die Vorsorgeuntersuchungen auf IGeL-Basis ab dem 25. Lebensjahr sehr wertschätzen. Ungefähr 50 Prozent tragen eine Brille und sind für die Erstattung total dankbar. Und 40 Prozent der Arbeitnehmerinnen finden Heilpraktikerleistungen spannend, die die GKV kaum erstattet.“ Richtig gut kämen auch Massagen auf Privatrezept bei den MitarbeiterInnen an, die nach der einseitigen Belastung am Stuhl oft Schulter- oder Rückenschmerzen aufweisen. Nach oben gebe es kaum eine Limitierung, wenn man seinen Angestellten etwas Gutes tun möchte, um deren Gesundheit zu unterstützen. Besonders wertgeschätzt werde auch der „stationäre Tarif“, also die Chefarzt-Behandlung auf der Privatstation. „Denn nirgendwo ist unser Zwei-Klassen-Medizinsystem so deutlich wie im Krankenhaus“, so Pollmeier. Wer noch einen Schritt weitergehen und als familienfreundlicher Arbeitgeber wahrgenommen werden möchte, zm113 Nr. 08, 16.04.2023, (647) Stark und gesund sind die idealen Angestellten. Wertschätzen Sie Ihr Team, indem Sie dessen Gesundheit fördern, Davon profitieren beide Seiten.

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