Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 9

10 | POLITIK/NACHRICHTEN zm113 Nr. 09, 01.05.2023, (700) dass sich die Industrie bei ihrer Preisbildung an von der Selbstverwaltung vereinbarte Pauschalen halte. Die Pläne würden nicht funktionieren, weil der Markt im Bereich der TI-Anwendungen nicht funktioniere. Aber anstatt die Industrie in die Pflicht zu nehmen, würden die Zahnarztpraxen zur Kasse gebeten, indem sie noch weniger Geld für die Ausstattung und den Betrieb der TI erhalten sollen. Inzwischen wurde bekannt, dass die neue monatliche Pauschale für den Anschluss und Betrieb der TI zum 1. Juli bei den Vertragsärzten ankommen soll. Falls bis Ende April keine Einigung zustande gekommen sein sollte, wird das BMG über die Höhe der Pauschale entscheiden. Dazu hat es laut Gesetz bis spätestens 30. Juni Zeit. Das gilt auch für die Pauschale der Vertragszahnärzte, für die Informationen derzeit noch ausstehen. pr KONNEKTORENAUSTAUSCH WAR NOTWENDIG Wie aus einer Antwort der Bundesregierung (Drucksache 20/6266 vom 30. März 2023) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (Drucksache 20/5879 vom 2. März 2023) hervorgeht, wurden bisher 31.860 Konnektoren der Firma KoCo Connector GmbH (KocoBox Med+) der Hardwareversion 2.0.0 ausgetauscht. Notwendig geworden war der Austausch, weil Sicherheitszertifikate in den Konnektoren ausgelaufen waren oder drohten, auszulaufen. Angesichts der Tatsache, dass bereits im September 2022 die ersten Zertifikate abliefen, hätten die Gesellschafter der gematik einen Tausch der im Einsatz befindlichen Konnektoren bei Ablauf der gerätespezifische Sicherheitsmodulkarte Typ K (gSMC-K)-Zertifikate als einzig durchzuführende Alternative beschlossen. In der Gesamtschau seien nach Einschätzung der Gesellschafter die zu diesem Zeitpunkt mit der gSMC-K-Laufzeitverlängerung verbundenen Risiken und Kosten so hoch gewesen, dass der Tausch die sicherste und wirtschaftlichste Lösung gewesen sei, betont die Bundesregierung in ihrer Antwort. Gleichzeitig seien im Dialog mit den Herstellern weitere Alternativen zum Konnektortausch eruiert worden, teilt die Bundesregierung mit. Damit hätten valide Alternativen (Laufzeitverlängerung der Gerätekarte gSMC-K, Rechenzentrumslösungen) für die Zukunft aufgezeigt werden können. Die Gesellschafter hätten dann auf dieser Basis beschlossen, zusätzliche Wege zu ermöglichen, um künftig einen flächendeckenden Austausch der Konnektoren zu vermeiden. Die Bundesregierung geht in ihrer Antwort auch auf das Finanzierungsmodell für die Ausstattung und den Betrieb der Komponenten und Dienste der TI ein. Jenes habe sich nicht bewährt, heißt es dort. Marktmechanismen hätten sich so nicht hinreichend entfalten können. Mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz sei die Umstellung auf Zahlung einer monatlichen TI-Pauschale an die Leistungserbringer ab dem 1. Juli 2023 festgelegt worden. Dasdurch werde für die Leistungserbringer ein Anreiz geschaffen, die Produkte beim wirtschaftlichsten Anbieter zu erwerben. Auf Seiten der Hersteller und Anbieter wiederum entstehe dadurch ein Anreiz, im Wettbewerb zu bestehen. Dies wiederum schaffe Innovationsanreize, die sowohl Effizienzgewinne als auch Produktoptimierungen beförderten, so die Bundesregierung. ZUM ARTIKEL „TERMINMANAGEMENT MIT TÜCKEN“ Doctolib war nur eine Möglichkeit, in Berlin einen COVIDImpftermin zu vereinbaren In der zm 7/2023 haben wir unter dem Titel „Terminmanagement mit Tücken“ über Beschwerden berichtet, die bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) über Docolib eingangen sind (siehe QR-Code). Dabei ist uns ein Fehler unterlaufen. In der gedruckten Version des Textes hieß es fälschlicherweise: Wer sich in Berlin gegen Corona impfen lassen wollte, musste den Termin im Impfzentrum über Doctolib vereinbaren. Richtig ist: Die Terminbuchung über den umstrittenen Dienstleister war optional. Alternativ gab es in Berlin auch die Möglichkeit, einen Impftermin telefonisch zu vereinbaren. Außerdem ergänzte Doctolib nach Erscheinen des Artikels die Angabe des Berliner Senats, wonach die Daten der Impflinge entsprechend der ärztlichen Dokumentationspflicht maximal zehn Jahre gespeichert werden. Doctolib schreibt: „Da inaktive Benutzerkonten nach 3 Jahren automatisiert gelöscht werden, werden auch die im Zusammenhang mit der Anlegung dieser Konten erhobenen Daten zu diesem Zeitpunkt gelöscht. Auch hier gilt: Nutzer können ihre Daten zu jedem Zeitpunkt eigenständig verwalten und löschen. Es gibt eine automatische Voreinstellung von 3 Jahren, die Einrichtung kann aber selbst entscheiden, ob sie eine andere Dauer einstellen möchten.“ NEWS

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