PRAXIS | 27 bewusst sein, dass sie immer – auch bei der Nutzung von Social Media – als medizinische Instanz wahrgenommen werden, informiert die BÄK. Daraus leitet die BÄK diese Tipps ab: Denken Sie sorgfältig darüber nach, ob Sie etwas veröffentlichen wollen, wenn Sie sich nicht wohlfühlen bei dem Gedanken, Ihre Patienten/ Kollegen/Arbeitgeber könnten es sehen. Achten Sie darauf, keine Bilder oder Kommentare zu veröffentlichen, die Aktivitäten oder Verhaltensweisen nahelegen, die Ihren beruflichen Ruf schädigen oder gegen Ihre beruflichen Verpflichtungen verstoßen könnten. Denken Sie daran, dass der von Ihnen eingestellte Inhalt möglicherweise auffindbar und mit anderen Inhalten verknüpft werden kann. Gehen Sie niemals davon aus, dass Sie etwas löschen können, das Sie online gestellt haben. Versuchen Sie – wenn möglich – zu kontrollieren, welche Fotos von Ihnen wann online eingestellt wurden. Viele Arbeitgeber haben inzwischen eine klare Richtlinie zu sozialen Medien, mit der sich die Nutzer vor dem Gebrauch von sozialen Medien vertraut machen sollten. Auf 20 Seiten bearbeitet die Handreichung der BÄK anhand von Beispielen Themen wie die ärztliche Schweigepflicht, negative Online-Kommentare über die eigene Person, die öffentliche Diskussion medizinischer Themen in sozialen Medien aber auch Werbung über soziale Medien, Datenschutz und Datensicherheit und Vertraulichkeit im virtuellen Raum. mg, ck zm113 Nr. 09, 01.05.2023, (717) AUCH IM INTERNET DARF DIE EIGENE REPUTATION NICHT BESCHÄDIGT WERDEN Negative Kommentare über Sie persönlich oder beruflich können viel Stress und Frustration auslösen. Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten, wie Sie reagieren können: 1. Ignorieren der Kommentare und Abwarten bis andere Rezensionen die negative Rezension weniger relevant machen. 2. Wenn Sie den/die Verfasser der Kommentare identifizieren können, bitten sie Ihn zunächst höflich, den Kommentar zurückzuziehen. 3. Sie können den Forenbetreiber auffordern, beleidigende Inhalte oder Kommentare zu entfernen. Siehe dazu § 29 (Kollegiale Zusammenarbeit) der (Muster‐) Berufsordnung für in Deutschland tätige Ärztinnen und Ärzte Ärztinnen und Ärzte in sozialen Medien. 4. Wenn die Kommentare über Sie falsch oder rufschädigend sind, können Sie auch die Einleitung rechtlicher Schritte erwägen. Bestimmte Online-Foren verfügen über Richtlinien und Methoden für die Entfernung unangemessener oder gefälschter Kommentare. In Google Maps können Nutzer beispielsweise unangemessene Bewertungen in Unternehmenseinträgen markieren, die von Google bewertet und möglicherweise entfernt werden. Ebenso verfügt Facebook über eine Kennzeichnungsfunktion für öffentliche Beiträge sowie persönliche Nachrichten für missbräuchliche Inhalte. 5. Wenn Sie sich entscheiden, auf negative Online-Kommentar zu reagieren, sollten Sie folgende Punkte beachten: 1. Widerstehen Sie der Versuchung, sofort verärgert zu antworten. 2. Offenbaren Sie nie vertrauliche Informationen zum Patienten. 3. Denken Sie sorgfältig darüber nach, was die Auswirkungen auf die PatientenArztBeziehung sein könnten. 4. Formulieren Sie in so neutralem Ton wie möglich. 5. Lassen Sie sich von einer Kollegin, einem Kollegen oder Ihrer Ärztekammer über den am besten geeigneten Weg zu reagieren beraten. 6. Wenn Sie die Person identifizieren können, die den Kommentar gepostet hat, überlegen Sie, ob es angebracht ist, mit der Person Kontakt aufzunehmen, um ihre Bedenken zu besprechen und anzusprechen. 7. Wenn Sie Nachrichten von jemandem als störend oder ablenkend empfinden, sollten Sie in Erwägung ziehen, diese zu blockieren oder stummzuschalten. Hartnäckige Belästiger können daran gehindert werden, Sie zu kontaktieren, oder sie können gemeldet werden. Foto: Aleksandr Gladkiy - stock.adobe.com
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