40 | TITEL zm113 Nr. 09, 01.05.2023, (730) tionen sind nach der Replantation für die weitere Planung und Einschätzung der Prognose essenziell. Im Anschluss an die Avulsionsanamnese gibt es die Möglichkeit, spezielle radiologische Befunde festzuhalten. Entsprechend der Untersuchungsreihenfolge werden zuletzt noch weitere Befunde überprüft im Hinblick auf Hartgewebsschäden (Alveolarknochen), funktionelle Einschränkungen (Kiefergelenk) und Weichgewebsverletzungen (Mukosa, Lippen, Gesichtshaut). Abschließend bietet das Formular Raum, um initiale Behandlungsmaßnahmen zu dokumentieren und Angaben zu den verwendeten Medikamenten, Werkstoffen und sonstigen Hilfsmitteln zu machen. Auch Hinweise für die Weiterbehandlung oder Anweisungen für den Patienten können hier notiert werden. Um alle Informationen für die Weiterbehandlung zur Verfügung zu stellen, bietet es sich an, ihm den „Befundbogen Zahntrauma“ als Kopie mitzugeben oder abfotografieren zu lassen. Fotodokumentation Zur Dokumentation wird auch die Erstellung klinischer Fotos im Rahmen der Erstversorgung vor Therapiebeginn empfohlen. Gerade bei Dislokationsverletzungen geben Fotos oft wichtige Hinweise auf die Art und den Schweregrad der Zahnverlagerung, was maßgeblichen Einfluss darauf hat, ob eine endodontische Behandlung initiiert werden muss. Diese Information ist nach der Repositionierung des Zahnes nicht mehr vorhanden und kann auch auf dem Röntgenbild oftmals nicht genau beurteilt werden. Im optimalen Fall werden vor der Erstversorgung auf dem Behandlungsstuhl hochwertige Dentalaufnahmen von labialer und inzisaler Richtung aufgenommen. Gleichwohl können auch selbst erstellte Fotos oder Selfies wertvolle Informationen liefern. Neben der forensischen Dokumentation ist es durch Bildmaterial vom Unfalltag auch möglich, Zahnverfärbungen oder die Heilung von Weichgewebswunden nachzuvollziehen (Abbildung 6). Im Zuge der Nachkontrollen erleichtern fotografische Aufnahmen zudem die Feststellung von Infrapositionen bei Ankylosen oder die spontane Eruption bei Intrusionsverletzungen. Die Fotodokumentation stellt eine hilfreiche Technik dar, da sie eine Ergänzung der Befunde erlaubt und die Klassifikation der Art des Traumas erleichtern kann. Sie sollte vor allem aus forensischen Gründen (Haftungs-Gesichtspunkte) eingesetzt werden und von labial und von inzisal am Unfalltag vor der weiteren Therapie erfolgen (Empfehlung 6). Nachsorge Die Nachsorge nach Abschluss der Primärtherapie dient der Früherkennung potenzieller Komplikationen. Art und Schweregrad möglicher Spätfolgen nach einem Zahntrauma sind eng mit dem Ausmaß der pulpalen Schädigung, dem Umfang der parodontalen Verletzung und der einsetzenden Infektion des Wurzelkanalsystems verknüpft [Trope, 2002; Weiger und Krastl, 2019]. Je schwerer die Verletzung, desto größer sind die Risiken und desto wichtiger sind engmaschige Kontrollen im ersten Jahr nach dem Unfall. Bewährt hat sich ein einfaches Nachsorge-Schema, bei dem im ersten Jahr die Abstände zwischen den Untersuchungen verdoppelt werden. Die radiologischen Kontrollen können vom klinischen Konzept abweichen. Allerdings sollten bei Vorliegen von schweren Zahnverletzungen, wie etwa Dislokationsverletzungen wurzelunreifer Zähne, enge radiologische Kontrollintervalle gewählt werden, um das Auftreten von infektionsbedingten Resorptionen früh genug zu erkennen. Die radiologischen Kontrollen der verunfallten Zähne könnenin Abhängigkeit von der klinischen Situation und der individuellen Risikobewertung von den angegebenen Intervallen zur klinischen Kontrolle abweichen. Bei schweren Dislokationsverletzungen (Avulsion/Intrusion) sollten im Rahmen der genannten Nachsorgeintervalle Röntgenkontrollen erfolgen. Ab dem zweiten Jahr sollten jährliche Nachkontrollen zumindest in den ersten 5 Jahren durchgeführt werden. (Empfehlung 7). Schlussfolgerung Die korrekte Diagnosestellung mit gezielter Anamneseerhebung und Dokumentation des Traumas sind entscheidend für die effektive Behandlung und Nachsorge des Patienten. Eine frühzeitige und angemessene Therapie kann dabei helfen, die langfristigen Auswirkungen des Traumas zu minimieren und eine optimale Genesung zu fördern. Es ist daher wichtig, dass Zahnärzte sich mit den Empfehlungen der Leitlinie des Dentalen Traumas vertraut machen und diese in ihre Praxis integrieren, um bestmögliche Ergebnisse für ihre Patienten zu erzielen. Nachsorge – Klinische Kontrollen Empfehlungsgrad Konsensbasierte Empfehlung: Für die meisten Verletzungsarten sollten nach der Akutbehandlung klinische Kontrollen zu den Zeitpunkten: 3 Wochen, 6 Wochen, 3 Monate, 6 Monate, 12 Monate durchgeführt werden. Konsensstärke: starker Konsens (Zustimmung von > 95 Prozent der Teilnehmer)
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