Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 9

70 | POLITIK zm113 Nr. 09, 01.05.2023, (760) BUNDESKABINETT BRINGT PFLEGEREFORM AUF DEN WEG Die Beitragssätze steigen, aber Eltern zahlen weniger Die gesetzliche Pflegeversicherung soll reformiert, der Beitragssatz angehoben und die Finanzgrundlage stabilisiert werden. Dazu hat das Bundeskabinett jetzt einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht. Ziel ist, die häusliche Pflege zu stärken, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu entlasten und die Arbeitsbedingungen für professionell Pflegende zu verbessern. Das vom Bundeskabinett jetzt als Entwurf beschlossene Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) sieht mehr Leistungen für die stationäre und ambulante Pflege vor. Ab dem zweiten Kind sollen Eltern künftig weniger für die Pflegeversicherung zahlen als heute. Die Leistungen in der Pflege sollen dynamisiert und die Pflegekosten in den Heimen gebremst werden, heißt es in dem Entwurf. Die Bundesregierung reagiere damit auf die stark steigenden Kosten sowohl in der stationären als auch in der ambulanten Pflege, teilt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit. Zudem habe das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber beauftragt, bis Mitte des Jahres Eltern mit mehreren Kindern bei der Bemessung der Beiträge im Vergleich zu Kinderlosen stärker zu bevorzugen als heute. Außerdem müsse die soziale Pflegeversicherung finanziell stabilisiert werden, heißt es weiter. Geplant ist zudem, alle ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI) bis zum 1. Juli 2024 anzubinden. Dazu soll die Prüfung und Nutzung der Digitalisierung bei der Vermittlung von Plätzen und Angeboten zu ambulanter und stationärer Langzeitpflege und die Erarbeitung von Empfehlungen gehören. Außerdem soll ein Kompetenzzentrum „Digitalisierung und Pflege“ eingerichtet werden, an dem sich die private Pflegeversicherung mit sieben Prozent beteiligen soll. Zur Absicherung bestehender Leistungsansprüche der sozialen Pflegeversicherung wird der allgemeine Beitragssatz zum 1. Juli 2023 „moderat“ um 0,35 Prozentpunkte angehoben, meldet das BMG. Diese Maßnahme sei mit Mehreinnahmen in Höhe von rund 6,6 Milliarden Euro pro Jahr verbunden. Die Bundesregierung solle ermächtigt werden, den Beitragssatz künftig per Rechtsverordnung festzusetzen, wenn auf kurzfristig Finanzierungsbedarf besteht. Regierung darf den Satz per Rechtsverordnung festsetzen Das Pflegegeld soll zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent erhöht und die ambulanten Sachleistungsbeträge sollen um fünf Prozent angehoben werden. Das Mit dem neuen Gesetz plant die Bundesregierung, die häusliche Pflege zu stärken und pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen zu entlasten.

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