zm113 Nr. 09, 01.05.2023, (774) 84 | PRAXIS Möglichkeit gilt im Übrigen unabhängig von der Inanspruchnahme eines IABs und kann im Rahmen der oben genannten Voraussetzungen regelmäßig zur vorzeitigen Nutzung von Abschreibungen herangezogen werden. So rechnet sich der IAB in der Praxis Ein Beispiel: Zum 1.1.2023 wurde für 30.000 Euro ein neues Praxisgerät mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von drei Jahren angeschafft. Der steuerliche Gewinn der Jahre 2022 bis 2025 beträgt jeweils 100.000 Euro und es wird vereinfacht ein Steuersatz von 45 Prozent unterstellt. Das Praxisgerät muss spätestens im dritten Jahr nach der Bildung des IAB angeschafft werden. Sollte das nicht geschehen, ist die Steuerminderung wieder rückgängig zu machen und die Steuernachzahlung wird zusätzlich verzinst. Durch die seit 2019 herabgesetzte Verzinsung mit 1,8 Prozent pro Jahr ist dies nicht mehr so schmerzhaft wie vor 2019, als der Zinssatz noch bei sechs Prozent lag. Diese beiden Beispiele zeigen, dass durch den IAB und die Sonderabschreibung die Steuerlast für das erste Jahr 2022 um 6.750 Euro niedriger ist. Diese freie Liquidität kann zur Reinvestition genutzt werden. Im zweiten Jahr sind die Gewinne aufgrund der Sonderabschreibung fast gleich. Im dritten und vierten Jahr kippt die Berechnung und die verbliebene Abschreibung ist im Beispiel 2 wesentlich geringer. Man erkennt auch, dass die steuerliche Gestaltungsmöglichkeit des IABs bei gleichbleibenden Steuersätzen erstmal kein Steuersparmodell ist, sondern viel mehr dazu dient, durch die Verschiebung von Abschreibungen frühzeitiger Liquidität zu generieren. Über alle Jahre hinweg ist die Abschreibung in beiden Fällen gleich hoch. Aufpassen muss man, wenn man 2022 und 2023 unterschiedliche Steuersätze hat. Im Jahr 2022 zum Beispiel 30 Prozent aufgrund von hohen Instandhaltungskosten und in 2023 dann 45 Prozent. Dann sollte man besser die reguläre Abschreibung in den Jahren 2023 bis 2025 nutzen, als den IAB in ein Steuerjahr mit geringerer Auswirkung vorzuziehen; das wäre sonst ein schlechter Deal. Andersherum wäre es umso positiver, wenn im Jahr der IAB-Bildung der Steuersatz 45 Prozent beträgt und in den Folgejahr nur 30 Prozent. Abschreibungen spielen im Steuerrecht eine bedeutende Rolle und jeder Praxisinhaber sollte einen Überblick über seine aktuellen und künftigen Abschreibungen haben. Gleichzeitig sollte bei anstehenden Investitionen Kontakt mit dem Steuerberater aufgenommen werden und gemeinsam überlegt werden, ob es sinnvolle Gestaltungsmöglichkeiten gibt, um frühzeitig Liquidität zu generieren. Auch wenn es sich beim Investitionsabzugsbetrag nicht direkt um ein Steuersparmodell handelt, so können Steuersatzspreizungen nicht nur zu Steuerverschiebungen, sondern unter Umständen auch zu Steuerersparnissen führen. BEISPIEL 1 UND 2 IM VERGLEICH 2022 2023 2024 2025 Differenz - 6.750 Euro 900 Euro 2.250 Euro 3.600 Euro BEISPIEL 2: AUSWIRKUNGEN MIT IAB UND SONDERABSCHREIBUNGEN 2022 2023 2024 2025 vorläufiger Gewinn 100.000 Euro 100.000 Euro 100.000 Euro 100.000 Euro IAB 50 Prozent 15.000 Euro Sonderabschreibung 20 Prozent 3.000 Euro Abschreibung 1/3 5.000 Euro 5.000 Euro 2.000 Euro Gewinn 85.000 Euro 92.000 Euro 95.000 Euro 98.000 Euro Steuersatz 45 Prozent 45 Prozent 45 Prozent 45 Prozent Steuerlast 38.250 Euro 41.400 Euro 42.750 Euro 44.100 Euro BEISPIEL 1: AUSWIRKUNGEN OHNE IAB UND OHNE SONDERABSCHREIBUNG 2022 2023 2024 2025 vorläufiger Gewinn 100.000 Euro 100.000 Euro 100.000 Euro 100.000 Euro Abschreibung 1/3 10.000 Euro 10.000 Euro 10.000 Euro Gewinn 100.000 Euro 90.000 Euro 90.000 Euro 90.000 Euro Steuersatz 45 Prozent 45 Prozent 45 Prozent 45 Prozent Steuerlast 45.000 Euro 40.500 Euro 40.500 Euro 40.500 Euro
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