14 | POLITIK zm113 Nr. 10, 16.05.2023, (808) räumlicher und – das ist wichtig – auch fachlicher Bezug eines Trägerkrankenhauses muss gesetzlich zur Voraussetzung der Gründungsbefugnis eines Krankenhauses von iMVZ gemacht werden. Darüber hinaus ist zur Herstellung erforderlicher Transparenz die Schaffung von iMVZ-Registern und die Verpflichtung für iMVZ-Betreiber, auf Praxisschildern und Websites Angaben über Träger- und Inhaberstrukturen zu machen, dringend erforderlich.“ ... haben die schlechteste Teilzeitquote aller Praxisformen ... Erst kürzlich habe Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach angekündigt, den Aufkauf von Praxen durch Investoren einzuschränken zu wollen. Hendges: „Es ist an der Zeit, diesen Worten endlich Taten folgen zu lassen und klare gesetzliche Regelungen zu schaffen!“ Laut KZBV zeigt die iMVZ-Analyse: Der Anteil der iMVZ an allen MVZ beläuft sich Ende 2022 bereits auf 29 Prozent – mit Tendenz nach oben. iMVZ leisten nach wie vor keinen nennenswerten Beitrag zur Versorgung in strukturschwachen, ländlichen Gebieten: 80 Prozent siedeln sich im städtischen Bereich an. An der Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung im Rahmen der aufsuchenden Versorgung nehmen iMVZ kaum teil. Auch bei der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit präventiven Leistungen der Individualprophylaxe leisten iMVZ einen deutlich unterdurchschnittlichen Beitrag. Eine steigende Zahl von iMVZ konzentriert sich auf nur wenige Inhaber: Die beiden Investoren mit den meisten iMVZ verfügen derzeit über je 82 Standorte. iMVZ haben mit nur 33 Prozent die schlechteste Teilzeitquote von allen Praxisformen. Dies widerspricht der häufig von Investoren vorgetragenen Argumentation, iMVZ würden im Gegensatz zu den etablierten Praxisformen und Inhaberstrukturen die Wünsche junger Zahnärztinnen und Zahnärzte nach Anstellung und einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf besser berücksichtigen. Insgesamt konnten zum 31. Dezember 2022 insgesamt 13 Groß- und Finanzinvestorengruppen in der vertragszahnärztlichen Versorgung ausgemacht werden. Davon wurden neun überwiegend als Private-Equity-Gesellschaften und vier als Family-Office-Gesellschaften eingestuft. „Alle 13 Groß- und Finanzinvestoren verfügen bereits über mindestens ein als iMVZ-Träger fungierendes Krankenhaus. Ein Investor verfügt durch erfolgte Übernahmen über zwei Krankenhäuser und konnte somit sein durch das TSVG eingegrenztes, maximal zulässiges Engagement pro Zulassungsbezirk verdoppeln.“ ... und versorgen kaum Pflegebedürftige Den identifizierten Investoren können laut KZBV derzeit insgesamt 427 iMVZ zugeordnet werden. Aufgrund der meist verschachtelten, undurchsichtigen Eigentümer- und Beteiligungsstrukturen sei es schwierig und nur mit aufwendigen Recherchen möglich, in der vertragszahnärztlichen Versorgung tätige Finanzinvestoren und zugehörige iMVZ zu finden (Abbildung 2). Die KZBV verzeichnet aktuell einen weiteren Einstieg einer Private-EquityInvestmentgesellschaft in die vertragszahnärztliche Versorgung: Es geht um die Investmentgesellschaft Halder aus Frankfurt am Main, die zum Jahreswechsel 2021/2022 das Fachklinikum Mainschleife in Volkach übernommen hat, eine Fachklinik für Orthopädie und Chirurgie mit 40 Betten. „Mit dem Trägerkrankenhaus wird derzeit eine kleinere Facharztkette im Bereich Dermatologie mit 12 Standorten betrieben“, teilt die KZBV mit. Daneben diene das Krankenhaus seit Januar 2023 als Trägergesellschaft für eine MKGPraxis im Saarland – und ein weiteres MVZ sei bereits für den KZV-Bereich in Bayern beantragt. Das komplette Analysepapier können Sie auf der Website der KZBV unter https://www.kzbv.de/z-mvz# oder über den QR-Code abrufen. IM ZAHNÄRZTLICHEN BEREICH TÄTIGE FINANZINVESTOREN NACH ANZAHL IHRER MVZ, STAND: 31.12.2022 - 0 102030405060708090 PAI Partners Investcorp Jakobs Holding AG* Nordic Capital Medicover* Ergon Capital Gimv Brightgiant UG, u.a. Quadriga Capital Castik Capital Johannesbad-Gruppe* Maigaard & Molbech, u.a. Burkhart-Gruppe* * Finanzart Family Office 82 82 77 43 31 25 23 23 14 14 6 4 3 Anzahl Finanzinvestoren-MVZ alle Finanzinvestoren-MVZ = 427 6 Hintergrund: Der Gesetzgeber hat unter Hinweis auf befürchtete negative Auswirkungen der Gründung von iMVZ durch Krankenhäuser bereits 2019 mit dem TSVG erste Maßnahmen zur Sicherung der Anbietervielfalt auf der Ebene des einzelnen Planungsbereichs ergriffen. Die TSVG-Regelung beschränkt hingegen nicht den Versorgungsanteil, der insgesamt auf die Praxisform (i)MVZ in Krankenhausträgerschaft entfällt. Theoretisch ist eine hundertprozentige Abdeckung der zahnärztlichen Versorgung durch (i)MVZ mit Krankenhausgründern möglich, solange jedes einzelne Krankenhaus den gesetzlich eingeräumten Versorgungsanteil nicht überschreitet. Abb. 2, Quelle: KZBV-Statistik mg
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