Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 10

NACHRICHTEN | 73 REFERENTENENTWURF VERÖFFENTLICHT Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung geplant Nach einem neuen Gesetzesentwurf sollen Arbeitgeber verpflichtet werden, die Arbeitszeit der ArbeitnehmerInnen elektronisch aufzuzeichnen. Das Bundesministerium für Arbeit (BMAS) hat dazu einen Referentenentwurf veröffentlicht. Demnach sollen systematische Regelungen für die Aufzeichnung der gesamten Arbeitszeit von Arbeitnehmenden geschaffen werden. Arbeitgeber werden im Entwurf verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufzuzeichnen. Um eine verlässliche Aufzeichnung zu gewährleisten, müsse diese am Tag der Arbeitsleistung erfolgen, heißt es in dem Entwurf. Das schließe die spätere Korrektur einer Fehlbuchung oder einer versäumten Buchung nicht aus, wobei Korrekturen möglichst zeitnah erfolgen sollten. Eine bestimmte Art der elektronischen Aufzeichnung soll nicht vorgeschrieben werden. Eine Dokumentation auf Papier, so wie sie bisher noch möglich war, ist nach den neuen Gesetzesplänen aber nicht mehr zulässig. Eine Zeiterfassung zum Beispiel per App oder über Tabellenkalkulationsprogramme wie Excel sei hingegen möglich. Für Arbeitgeber mit bis zu zehn Arbeitnehmenden soll eine Kleinbetriebsklausel eingeführt werden – danach könnte die Arbeitszeiterfassung auch händisch erfolgen. Mit dem Gesetzesvorhaben der Gesetzgeber entsprechende Rechtsprechungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG) umsetzen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte im September 2022 entschieden, dass die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuzeichnen sei. Dabei bezieht sich das BAG auf ein Urteil des EuGHs vom 14. Mai 2019 zur Auslegung von EU-Richtlinien zur Arbeitszeit und zum Arbeitsschutz. pr TEMPORÄRE STÖRUNGEN BEI DER EAU Krankenkassen-Dienst Bitmarck durch Hacker angegriffen Nach dem Hackerangriff auf den Krankenkassen-Dienstleister Bitmarck am 24. April laufen die Prozesse rund um die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wieder störungsfrei. Betroffen waren temporär rund 80 Krankenkassen, für die das Unternehmen als Dienstleister tätig ist. Wie Bitmarck mitteilt, werden die AU-Daten wieder elektronisch verarbeitet. Die von Praxen an die Krankenkassen gesendeten Daten seien von Montagabend (24. April, 22 Uhr) bis Donnerstagmorgen (27. April, 4 Uhr) jedoch fast durchgängig als fehlerhaft abgewiesen worden. Wie Bitmarck berichtet, hätten die Frühwarnsysteme des IT-Unternehmens am 24. April Angriffe registriert und gemeldet. Daraufhin wurden einzelne Server vom Netz genommen – zu Datenabflüssen sei es aber nicht gekommen. Auch seien „keine Daten von Kunden oder Versicherten“ betroffen. LL zm113 Nr. 10, 16.05.2023, (867) 1.111 TEILNEHMER BEIM ZAHNÄRZTEPROTEST AUF SCHALKE Patientenversorgung im Abstiegskampf Mehr als 1.000 Zahnärzte und ihre Teams kamen am 3. Mai in die Arena auf Schalke , um gegen den Sparkurs in der ambulanten zahnmedizinischen Versorgung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zu protestieren. Mit Trillerpfeifen und Roten Karten bewaffnet brachten sie ihren Unmut lautstark darüber zum Ausdruck, dass die Politik die Zahnmedizin kaputtspart. Geladen hatte der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) in Nordrhein-Westfalen. Er reagierte mit seiner Demo-Aktion auf das im Bundestag im November 2022 beschlossenen Kostendämpfungsgesetz zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKVFinStG). „Die Patientenversorgung befindet sich im Abstiegskampf“, betonten die Initiatoren. Zu Beginn schilderte Martin Hendges, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), die Folgen des GKV-FinStG auf die zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung: „Dieses Gesetz ist mehr als Kostendämpfungspolitik aus der Mottenkiste. Dieses Gesetz ist ein Frontalangriff auf die Gesundheit der Patientinnen und Patienten und ein Frontalangriff auf die Zahnärzteschaft!“ Prof. Christoph Benz, Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), legte nach: „Wenn medizinisch berechtigte Behandlungen, wie zum Beispiel die Parodontitisbehandlung nicht mehr bezahlt werden, ist das GKVFinStG ein grobes Foulspiel an den Patientinnen und Patienten! Wir zeigen der Politik daher die Rote Karte!“ Dass die Zahnmedizin in ihrer Sorge um eine funktionierende medizinische Versorgung der Bevölkerung nicht allein dasteht, verdeutlichte Wieland Dietrich, Vorsitzender der Freien Ärzteschaft: Auch bei den Ärzten seien die Verwerfungen in der Gesundheitspolitik immens, was nicht nur an aktuell fehlenden Medikamenten zu sehen sei. „Die ambulante Zahnmedizin geht den Lauterbach runter“, bilanzierte der FVDZ-Bundesvorsitzende Harald Schrader, „unsere Patienten müssen aber in der 1. Dental-Liga bleiben!“ pr Die Spitzen der zahnärztlichen Organisatoren und Verbände zeigen Karl Lauterbach vor der Arena auf Schalke die Rote Karte. Im Fußball bedeute diese Karte übrigens: „Platzverweis, Herr Minister!" Foto: C. Overhoff/KZV NR

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