Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 11

Leserforum Vor einigen Wochen wurde meine Praxis per Mail aus Großbritannien kontaktiert: Ein Herr wolle für vier bis fünf Bekannte eine Gesundheitsreise organisieren und diesen Personen jeweils eine PZR und ein Bleaching zukommen lassen. Behandlungen von ausländischen Freunden und Bekannten einiger meiner Patienten (zum Beispiel Au-pairs) gab es in der Vergangenheit. Außerdem habe ich englische Patienten, die denselben Namen wie der Anfragende tragen. Nachdem wir einen entsprechenden Kostenvoranschlag geschickt haben, antwortete der Schreiber, er werde einen Verrechnungsscheck in Höhe des KVs schicken, wir sollten uns sofort zur Terminabsprache melden, wenn der Scheck bei meiner Bank eingelöst und der Betrag meinem Konto gutgeschrieben sei. Der Scheck kam auch, jedoch mit dem circa 14-fachen Betrag der geschätzten Kosten. Das hat mich dann doch stutzig gemacht und zu einer Internetrecherche veranlasst. Diese ergab folgenden Trick: Der Scheck wird erst mal von der einlösenden Bank gutgeschrieben, dies teilt man dem Schreiber mit, der wird dann in der Regel den überzahlten Betrag zurückfordern, mit der Begründung, der Scheck sei „aus Versehen“ zu hoch ausgestellt worden. Hat der Arzt/Zahnarzt den überzahlten Betrag direkt zurückgezahlt, wird er sein Geld wohl los sein. Die einlösende Bank, die den vollen Betrag erst mal gutschreibt, braucht nämlich in der Regel circa 14 Tage, um einen Scheck zu verifizieren. Ist der Scheck dann geplatzt, wird die Gutschrift seitens der Bank zurückgenommen und man bleibt auf dem Schaden sitzen. Diese Masche wird wohl schon seit einiger Zeit bei Ebay-Käufen angewendet, in unserem Bereich habe ich bisher nichts davon gehört. Wir haben diesen Betrugsversuch inzwischen bei der Polizei angezeigt, ob dabei etwas herauskommt, wird man sehen. Im Nachhinein fällt die seltsame Mailadresse des Absenders auf, die aus Buchstaben und Zahlen ohne erkennbaren Sinn besteht. Außerdem hätte ich mich fragen können, ob in England kein Bleaching oder keine PZR durchgeführt wird. Darüber nachgedacht habe ich jedoch erst, als der Betrugsversuch offensichtlich wurde. Dr. Rüdiger Hofmann Marbach am Neckar Sollten Sie, liebe Leserinnen und Leser, ebenfalls Erfahrungen mit solchen oder ähnlichen Betrugsversuchen gemacht haben, informieren Sie uns: leserbriefe@zm-online.de TRICKBETRUG Vorsicht bei Schecks aus dem Ausland Leserbrief zu einer neuen Betrugsmasche Die zm-Redaktion ist frei in der Annahme von Leserbriefen und behält sich sinnwahrende Kürzungen vor. Außerdem behalten wir uns vor, Leserbriefe auch in der digitalen Ausgabe der zm und bei www.zm-online.de zu veröffentlichen. Bitte geben Sie immer Ihren vollen Namen und Ihre Adresse an und senden Sie Ihren Leserbrief an leserbriefe@zm-online.de oder an die Redaktion: Zahnärztliche Mitteilungen, Chausseestr. 13, 10115 Berlin. Anonyme Leserbriefe werden nicht veröffentlicht. zm113 Nr. 11, 01.06.2023, (908) Foto: ©Federico Rostagno - stock.adobe.com

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