Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 11

POLITIK | 17 Er wies in dem Zusammenhang darauf hin, dass Parodontitis eine sogenannte Signature-Erkrankung sei: „Es gibt sie, seitdem es Menschen gibt, und es wird sie immer geben. 140 Jahre haben wir Zahnärzte dieses Biest nicht in den Griff bekommen und jetzt, wo wir das geschafft haben, wird der PAR-Therapie der Garaus gemacht. Dabei sprechen wir von 0,3 Prozent der Gelder im GKVTopf für die Therapie einer Krankheit, die weit über den Mund hinaus greift.“ Die PAR-Behandlungsstrecke habe eine Anlaufzeit von drei Jahren, da habe jede Auszeit fatale Folgen. Weiter ging es mit dem nächsten Reizthema: investorengetragene Medizinische Versorgungszentren. Hier hatte die KZBV in mehreren Analysen und Gutachten nachgewiesen, welchen Gefahren Patienten ausgesetzt sind, wenn man Private-Equity-Fonds und Spekulanten die Versorgung überlässt. Hendges: „Die Fakten liegen heute alle auf dem Tisch.“ In Kenntnis der Gemengelage hätten sich mittlerweile viele ärztliche Organisationen klar gegen iMVZ gestellt, selbst aus dem Lager der Krankenkassen kämen immer mehr kritische Stimmen. Sehr eindeutig falle die Position der Länder aus: „Die GMK hat im März schon den insgesamt dritten Beschluss gefasst, der eine stärkere Regulierung von Investoren-MVZ von der Bundesregierung einfordert. Auch eine Initiative im Bundesrat ist in Arbeit.“ Niemand dürfe bei diesem Thema weiter die Augen verschließen, forderte Hendges: „Es ist höchste Zeit, den unverkennbaren Fehlentwicklungen entgegenzuwirken und die Ausbreitung investorengetragener MVZ wirksam einzudämmen!“ So müsse man im zahnärztlichen Bereich den mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eingeschlagenen Sonderweg konsequent weitergehen. Was heißt, zahnärztliche MVZ dürfen nur innerhalb eines begrenzten Einzugsbereichs des Trägerkrankenhauses gegründet werden, und auch nur dann, wenn jenes auch schon vorher an der zahnärztlichen Versorgung beteiligt war. Um die Auswüchse zu stoppen, komme es dabei neben der räumlichen vor allem auf diese fachliche Begrenzung an. Von wegen Work-Life-Balance Wie Benz mit Blick auf die Studiendaten ausführte, entwickeln iMVZ in zm113 Nr. 11, 01.06.2023, (915) „Zum einen gefährdet dieses Gesetz die Versorgung, zum anderen verschärft es die sowieso schon angespannte Lage beim Fachkräftebedarf", sagte BZÄK-Präsident Prof. Christoph Benz. Foto: KZBV_Jan Knoff „Kostendämpfung, die sich gegen Prävention und die notwendige Versorgung richtet und damit zulasten der Gesundheit der Versicherten geht, darf nicht Inhalt verantwortungsvoller und patientenorientierter Gesundheitspolitik sein.“ Martin Hendges DAS BMGZUM GKV-FINSTG „Kern des Gesetzes sind Finanzreformen in allen Bereichen der gesetzlichen Krankenversicherung: Die Preisbildung von Arzneimitteln wird reformiert, die Honorierung von Ärzten verändert, die Finanzreserven der Krankenversicherung abgeschmolzen, der Apothekenabschlag erhöht. Damit wird ein 17 Milliarden Euro großes Defizit ausgeglichen, das die Vorgängerregierung hinterlassen hatte. Facharzttermine gibt es in Zukunft schneller, und Arzneimittel ohne Zusatznutzen werden billiger.“ „Zahnarzthonorare: Begrenzung des Honorarzuwachses für Zahnärztinnen und Zahnärzte. Gleichzeitig: Ausnahmen für Leistungen im Rahmen der aufsuchenden Versorgung oder von Kooperationsverträgen zwischen stationären Pflegeeinrichtungen und Zahnärzten sowie bei Parodontitisbehandlung bei Versicherten mit Behinderung oder Pflegebedarf.“ Das BMG zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz, Stand 27. Juli 2022

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=