zm113 Nr. 11, 01.06.2023, (916) 18 | POLITIK einem Radius von bis zu fünf Kilometern eine Sogwirkung auf Zahnärzte, die zulasten der Versorgung in den ländlichen Regionen geht. Aus den Deutschen Mundgesundheitsstudien I bis V wisse man aber, dass die Verfügbarkeit von Zahnärzten in der Fläche und der damit verbundene niedrigschwellige Zugang zur Versorgung ein Hauptgrund für die nachweislich hohe zahnärztliche Versorgungsqualität in Deutschland ist. Zudem hielten die oft in den Himmel gelobten Arbeitsbedingungen in MVZ nicht unbedingt der Realität Prüfung stand. MVZ seien als Arbeitgeber mitnichten „Helicopter-Chefs“. Benz: „Wenn man sich die Zahlen anschaut, geht es in iMVZ eher nicht familienfreundlich zu. Im Vergleich zu anderen Praxisformen arbeiten dort sehr viel weniger Angestellte in Teilzeit und auch die Fluktuation ist ausgesprochen hoch.“ Wie brachte es Hendges abschließend auf den Punkt? „Renditedruck und Profitgier haben dort, wo es um die Gesundheit von Menschen geht, keinen Platz. Das, was hier aktuell passiert, muss dringend enden!" Das BMG will evaluieren und genau hinschauen Dass die Gespräche über das GKVFinStG schwierig waren – keine Frage, räumte Sabine Dittmar (SPD), Parlamentarische Staatssekretärin im BMG, ein. Natürlich werde das BMG die Abrechnungsdaten genau evaluieren und schauen, welche Folgen die Zahlen auf die Versorgung haben, versprach sie. „Zahlen liegen aber erst im Herbst vor.“ Das BMG werde sich im Übrigen auch künftig dafür einsetzen, die Mundgesundheit weiter zu verbessern und dazu den Austausch mit den Zahnärzten suchen. Dittmar: „Unser Ziel ist, dass Zahnärzte ohne ökonomischen Druck ihre Arbeit verrichten können – ob in der Einzelpraxis, in Berufsausübungsgemeinschaften und ja: auch in Medizinischen Versorgungszentren. Ich bin mir sicher, dass wir zu einer sachgerechten Lösung kommen werden.“ ck LÄNDER BRINGEN INITIATIVE ZU IMVZ-REGULIERUNG EIN Bayern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein wollen MVZ stärker regulieren: Monopolstellungen einzelner Träger sollen verhindert und eine am Patientenwohl orientierte ambulante Versorgung gestärkt werden. Dazu haben die drei Länder unter bayerischer Federführung eine gemeinsame Bundesratsinitiative entworfen. Der am 12. Mai in den Bundesrat eingebrachte Entschließungsantrag für ein MVZ-Regulierungsgesetz sieht vor: Die Schaffung eines bundesweiten MVZ-Registers und einer Kennzeichnungspflicht für Träger und Betreiber auf dem Praxisschild, da die realen Besitzverhältnisse meist nicht ersichtlich sind, vor allem nicht für die Patienten vor Ort. Krankenhäuser sollen künftig nur in einem Umkreis bis zu 50 Kilometer von ihrem Sitz ein MVZ gründen können. Vorgesehen ist dabei die Einführung von Höchstversorgungsanteilen für Haus- und Fachärzte – bezogen auf die arztgruppenbezogenen Planungsbereiche wie auch auf den gesamten Bezirk der jeweiligen KVen und KZVen. Regelungen, um die Unabhängigkeit der ärztlichen Berufsausübung im MVZ vor dem Einfluss von Kapitalinteressen zu schützen, etwa durch einen besonderen Abberufungs- und Kündigungsschutz für die ärztliche Leitung und Vorgaben zu deren Mindesttätigkeitsumfang. Disziplinarmaßnahmen sollen künftig auch gegen MVZ verhängt werden können und nicht nur gegen Vertragsärzte und Vertragszahnärzte. Stellen MVZ nicht sicher, dass ihre angestellten Ärzte den vertragsärztlichen Pflichten nachkommen, verlieren dann auch sie ihre Zulassung. Der Antrag liegt jetzt dem Gesundheitsausschuss zur weiteren Beratung vor. „Unser Ziel ist, dass Zahnärzte ohne ökonomischen Druck ihre Arbeit verrichten können – ob in der Einzelpraxis, in Berufsausübungsgemeinschaften und ja: auch in Medizinischen Versorgungszentren“, betonte Sabine Dittmar (SPD), Parlamentarische Staatssekretärin im BMG. Foto: KZBV_Jan Knoff
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