78 | POLITIK kommission zugelost wird. Durch eine Zulosung entstünden jedoch erhebliche Chancenungleichheiten für die Studierenden, so der Verband. Chancenungleichheit während der Prüfung – ein trauriges Déjà-vu Denn wenn der Prüfende ein Viertel der Prüfungskommission darstellt, werde die reale Verteilung der Prüfungsfragen niemals den anberaumten 40-Prozent entsprechen, so dass die klinisch-praktische Ausrichtung der Prüfung auf dem Papier existiere, jedoch nicht so gelebt würde. „Ein trauriges Déjà-vu zur aktuellen Ausgestaltung des Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung”, betont Hermes. Zudem bleibe die Frage, wie eine gemeinsame Weiterentwicklung vom Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog Medizin (NKLM) nachhaltig sichergestellt wird, für die bvmd weiter unbeantwortet. Dadurch sei zu befürchten, dass Studien- und Examensinhalte früher oder später auseinanderfallen, warnt der Verband. Insgesamt sei die bvmd aber „überaus erfreut“, dass der Novellierungsprozess der Approbationsordnung erneut an Fahrt aufnimmt. „Neben den verbesserungsbedürftigen Punkten, insbesondere in Bezug auf das PJ und faire Prüfungsformate, gibt es auch viele positive Veränderungen, die diese Fassung des Entwurfs enthält“, bekräftigt Laura Schmidt, Bundeskoordinatorin für Medizinische Ausbildung. pr, ck DAS SOLL DIE REFORM BRINGEN Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte seinen neuen, über 200 Seiten starken Entwurf zur Reform der ÄApprO als „Zwischenstand“ bezeichnet. Erste Vorschläge hatte das BMG im November 2020 vorgelegt, der Referentenentwurf wurde dann im August 2021 vorgestellt. Seitdem stritten Bund und Länder über die Finanzierung, obwohl sie sich 2017 schon mit dem „Masterplan Medizinstudium 2020“ auf Grundzüge zur Weiterentwicklung der ärztlichen Ausbildung geeinigt hatten. Die Reform zielt vor allem auf eine bessere Vermittlung arztbezogener Kompetenzen, mehr Patientenorientierung und eine Stärkung der Allgemeinmedizin ab. Dazu soll der Nationale Kompetenzbasierte Lernzielkatalog Medizin (NKLM) in der Approbationsordnung verbindlich verankert werden. Der neue Entwurf konzentriert sich nun vor allem auf eine Senkung der Kosten: Zuvor wären auf die Länder Mehrkosten von rund 300 Millionen Euro zugekommen, jetzt geht man von 177 Millionen Euro aus. Allerdings sollen die einmaligen Mehrkosten von 88 auf jetzt 94 Millionen Euro steigen. Einsparungen soll es durch weniger Vorlesungen und deren Ersatz durch digitale Formate geben. Ein wesentliches Ziel dieser Reform sei, die Struktur des Medizinstudiums durch die Aufgabe der bisherigen Trennung von vorklinischem und klinischem Abschnitt zu verändern, heißt es im neuen Entwurf. Für eine praxisnahe Medizinerausbildung sollen klinische und theoretische Inhalte vom ersten Semester bis zum Ende des Studiums miteinander verknüpft und Lehrpraxen verstärkt in die Ausbildung einbezogen werden. Die Prüfungen sollen praxisnäher ausgestaltet werden, auch durch eine Weiterentwicklung der Prüfungsformate. Die Allgemeinmedizin soll in der künftigen Medizinerausbildung eine größere Rolle spielen, indem die Allgemeinmedizin und die hausärztliche Versorgung verstärkt im PJ und in Prüfungen abgebildet werden. Der Entwurf ist an die Bundesländer zur Abstimmung gegangen. zm113 Nr. 11, 01.06.2023, (976) Auch die Zahnmedizin ist von der ÄApprO tangiert: „Die wesentliche Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen besteht in der Angleichung der Modellklausel an die Innovationsklausel der neuen ÄApprO. Zudem werden redaktionelle Bereinigungen vorgenommen“, heißt es im Entwurfstext. Foto: photographee.eu - stock.adobe.com
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