Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 12

TITEL | 19 und den behandelnden Gesundheitsfachkräften abzuzeichnen, außerdem sollen die Namen aller im Zentrum arbeitenden Ärzte und Gesundheitskräfte einsehbar sein. Vorgesehen sind auch – wenn nötig unangekündigte – Kontrollen der ARS. Als „Gegengewicht zur Macht der Manager“ wird ein Ausschuss aus Ärzten, Zahnärzten und Gesundheitsbehörden die Tätigkeit der Zentren zusätzlich überwachen. Um weiterarbeiten zu können, müssen auch bestehende Zentren eine Genehmigung beantragen. Verstöße können Bußgelder bis zu 500.000 Euro sowie Suspendierungen und Schließungen nach sich ziehen, dazu kommen nach Fristablauf 5.000 Euro pro Tag. Die Chirurgiens-Dentistes de France (CDF) begrüßen das Gesetz: Die Forderungen, die die Zahnärztegewerkschaft seit zwölf Jahren stellt, seien nun endlich gesetzlich verankert. Dass sich die Investoren überhaupt dermaßen ungeniert an der Qual und dem Elend von Patienten bereichern konnten, lag an einer Gesetzesänderung vor fast 15 Jahren, die den Gesundheitsmarkt völlig entfesselte: Um die Entwicklung von Gesundheitszentren insbesondere in unterversorgten Gebieten zu fördern, hatte Frankreich im Juli 2009 mit dem sogenannten Bachelot-Gesetz die Verpflichtung, für jede Gründung eine behördliche Genehmigung einzuholen, abgeschafft und durch eine einfache Konformitätserklärung ersetzt. Doch die Regelung, die den Zugang zur Gesundheitsversorgung eigentlich erleichtern sollte, führte stattdessen zu schwerwiegenden Verwerfungen: Die Betreiber der Zentren stellten völlig überzogene Rechnungen, teils für Behandlungen, die nie stattgefunden hatten; die Versorgung erfolgte nicht selten durch Nichtmediziner, was gravierende Behandlungsfehler zur Folge hatte; die Krankenversicherungen wurden in großem Stil betrogen und den Patienten wurden überteuerte Kredite aufgeschwatzt. Der 2015 aufgedeckte „Dentexia-Skandal“ brachte schließlich das Leid von zm113 Nr. 12, 16.06.2023, (1021) BRENNPUNKT IMVZ Die Titelstrecke besteht aus vier Beiträgen, die unterschiedliche Aspekte zu iMVZ unter die Lupe nehmen: „ Warum in Frankreich jetzt die Dentalketten reguliert werden: „Fini le Bluff“ (S. 18). „ Wie sich die Beteiligungen auf die Praxen auswirken: „Privat Equity bedeutet Profit vor Patientenwohl“ (S. 22). „ Was in Spanien fünf Jahre nach dem iDental-Skandal alles nicht passiert: „Die übliche Geschichte“ (S. 25). „ Welche Arbeitsbedingungen in MVZ wirklich herrschen: „In MVZ wird selten nach Tarif bezahlt“ (S. 26). Foto: HJBC - stock.adobe.com DAS „KHATTABI-GESETZ“ „ Das Gesetz schreibt zwingend eine Zulassung durch die Gesundheitsämter ARS vor, unabhängig davon, ob es sich um neue oder bereits bestehende Einrichtungen handelt. Die Zulassung wird nur vorläufig erteilt und erst entfristet, wenn alle Auflagen erfüllt sind. „ Die Zulassung kann entzogen werden, sobald die geltenden Vorschriften nicht eingehalten werden oder die Qualität und die Sicherheit der Versorgung gefährdet sind. „ Bei jeder Einstellung von Personal müssen die Arbeitsverträge und die Diplome unverzüglich an die ARS und die Kammer des betreffenden Berufsstands übermittelt werden. Die angestellten Gesundheitsfachkräfte erhalten außerdem eine persönliche Identifikationsnummer. „ Ein nationales Register zu Suspendierungen und Schließungen wird eingerichtet, damit die ARS die Vorgeschichte der Betreiber überprüfen kann. „ Bei Verstößen droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 500.000 Euro (vorher 150.000 Euro), zudem kann ein tägliches Zwangsgeld von 5.000 Euro (vorher 1.000 Euro) verhängt werden, das auf den Websites der Gesundheitsbehörden und des Gesundheitszentrums veröffentlicht werden muss. „ Die Bücher des Gesundheitszentrums müssen von einem Rechnungsprüfer beglaubigt werden; eine vollständige Vorabzahlung für noch nicht erbrachte Leistungen ist verboten. „ Das Gesetz verpflichtet die Zentren, einen medizinischen Ausschuss einzurichten, in dem alle im Zentrum tätigen Ärzte vertreten sind. Dieser hat die Aufgabe, die Qualität und die Sicherheit der Versorgung zu überwachen und bei Verstößen die ARS zu informieren. „ Die Leitung darf weder direkt noch indirekt an Privatunternehmen beteiligt sein, die für das Zentrum bezahlte Leistungen erbringen.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=