Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 12

zm113 Nr. 12, 16.06.2023, (1081) BEKANNTMACHUNGEN | 79 Anlage 2 zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift, Veröffentlichungsmuster zu § 79 Abs. 4 SGB V, Stand: 11.05.2022 Veröffentlichung der Höhe der Vorstandsvergütung einschließlich aller Nebenleistungen und sämtlicher Versorgungsregelungen gemäß § 79 Abs. 4 SGB V (Jahresbeträge) ImVorjahr gezahlte Vergütungen Versorgungsregelungen Sonstige Vergütungsbestandteile Weitere Regelungen Gesamtvergütung (Summe aller Vergütungsbestandteile) Funktion* Grundvergütung variable Bestandteile ** Zusatzversorgung/Betriebsrenten Zuschuss zur privaten Versorgung Dienstwagen auch zur privaten Nutzung weitere Vergütungsbestandteile (u.a. private Unfallversicherung) Übergangsregelungen nach dem Ausscheiden aus demAmt Regelungen für den Fall der Amtsenthebung/- entbindung bzw. bei Fusionen gezahlter Jahresbetrag gezahlter Jahresbetrag jährlich aufzuwendender Betrag jährlich aufzuwendender Betrag jährlich aufzuwendender Betrag des geldwerten Vorteils entsprechend der steuerrechtl.1%- Regelung *** jährlich aufzuwendender Betrag Höhe/Laufzeit Höhe/Laufzeit einer Abfindung/ eines Übergangsgeldes bzw. Weiterzahlung der Vergütung/Weiterbeschäftigung Vorsitzender 247.191,63 60.000,00 3.906,98 nein 7Monate Kündigungsfrist 311.098,61 Stellv. Vorsitzender 236.192,51 3.906,98 nein 7Monate Kündigungsfrist 240.099,49 * Vorstand/ Vorständin Vorstandsvorsitzende/r/ Mitglied des Vorstandes ** Tatsächlich zur Auszahlung gelangter Betrag im vorangegangenen Jahr (Zuflussprinzip) *** bei bereits laufenden Verträgen, denen vor Einführung der 1%-Methode zugestimmt worden ist, auch Angabe der jährlichen Leasingkosten möglich Alle Angaben in Euro Bekanntmachung der KZV Westfalen-Lippe Berichtigung der Veröffentlichung der Vorstandsvergütungen 2022 Gemäß § 79 Abs. 4 SGB V sind die jährlichen Vergütungen der einzelnen Vorstandsmitglieder der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen einschließlich Nebenleistungen sowie die wesentlichen Versorgungsregelungen in einer Übersicht jährlich zum 1. März zu veröffentlichen.

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