Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 12

ZAHNÄRZTLICHE MITTEILUNGEN | WWW.ZM-ONLINE.DE Fünf Jahre DSGVO Was hat die Verordnung den Praxen gebracht und wie gehen sie im Arbeitsalltag damit um? SEITE 48 Alternative zur Narkose Das Potenzial der Lachgassedierung für zahnärztliche Kinderbehandlungen – Wirkung, Technik, Evidenz. SEITE 68 Aggressive Patienten Über 60 Prozent der Zahnärztinnen und Zahnärzte in Sachsen-Anhalt haben schon Angriffe in ihrer Praxis erlebt. SEITE 32 Brennpunkt iMVZ AUSGABE 12 | 2023 zm 16.06.2023, Nr. 12

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EDITORIAL | 3 Der Geist aus der Flasche Das wirft natürlich Fragen zur Verwendung von Süßstoffen im Kampf gegen Karies auf. Dazu hat sich die Aktion Zahnfreundlich geäußert, die die WHO-Richtlinie einordnet. Dass im deutschen Gesundheitswesen das Personal an vielen Stellen immer knapper wird, ist bekannt – ebenso, dass Lücken häufig mit Fachpersonal aus Osteuropa gestopft werden. Aber auch der Globale Süden wird immer mehr zum Opfer des sogenannten Braindrains, bei dem der wohlhabende Norden seine Probleme auf Kosten der Entwicklungsländer zu lösen versucht. Dabei benötigen gerade die afrikanischen Staaten ihr medizinisches Fachpersonal selbst dringend für die Versorgung ihrer Bevölkerung. Ob fünf Jahre Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein Grund zum Feiern sind, liegt wohl stark im Auge des Betrachters. Sicher ist aber, dass die europaweit geltenden Datenschutzregeln Einfluss auf jeden von uns haben. Wir schauen uns in dieser Ausgabe an, wo es bis heute die größten Probleme mit der DSGVO gibt. Viel Spaß bei der Lektüre Sascha Rudat Chefredakteur Über die aus deutscher Sicht unglaublichen Skandale der französischen Zahnmedizin in den vergangenen zehn Jahren haben wir wiederholt berichtet. Sie zeigen, was passiert, wenn eine absolute gesetzliche Deregulierung auf maximales Profitstreben von Dentalketten trifft –häufig auch noch gepaart mit großer krimineller Energie. Die gesundheitlichen und finanziellen Schäden der französischen Patientinnen und Patienten sind enorm. Natürlich lassen sich die Verhältnisse in unserem Nachbarland nicht eins zu eins auf Deutschland übertragen, aber sie machen deutlich, wohin es führen kann, wenn man die Tür einmal aufmacht und dem Markt ungehemmt freien Lauf lässt. Gewinnmaximierung und medizinisch und ethisch fundierte Behandlungswege passen einfach nicht zusammen. In Frankreich hat man jetzt reagiert und das Rad zurückgedreht. Für viele Patientinnen und Patienten kommt das zu spät. In Deutschland hat die Bundesregierung angekündigt, die investorenbetriebenen MVZ stärker regulieren zu wollen. Es steht aber zu befürchten, dass die Regulierungsbestrebungen – anders als von den zahnärztlichen Standesorganisationen gefordert – nicht sonderlich weit reichen werden. Jedenfalls nicht so weit, dass eine Eindämmung erfolgreich umgesetzt werden kann. Gleichzeitig bringen sich die iMVZ und ihr Dachverband mit einem Gegengutachten in Stellung. Es soll die verfassungsrechtlichen Grenzen der befürchteten gesetzlichen Regulierungen aufzeigen. Wie weit das juristisch trägt, sei dahingestellt, aber es zeigt, dass es schwierig ist, einen Geist wieder in die Flasche zu bekommen, wenn er einmal draußen ist. Da dürfte noch mit harten Bandagen gekämpft werden. Wir werfen in dieser Ausgabe den Blick nach Frankreich, aber auch auf die aktuelle Situation in Deutschland. Eine Studie der HansBöckler-Stiftung hat dabei die Arbeitsbedingungen in den iMVZ unter die Lupe genommen. Die oft genannte gute Work-Life-Balance ist anscheinend häufig mehr Legende als Wahrheit, so das ernüchternde Ergebnis. Im zahnmedizinischen Teil dieser Ausgabe beschäftigen wir uns mit der Frage „Welche Unterkieferprotrusionsschiene passt zu meinem Patienten?“. Denn bei den zur Behandlung der obstruktiven Schlafapnoe eingesetzten Schienen spielt die individuell auf den Patienten abgestimmte Wahl der richtigen UPS-Bauart eine entscheidende Rolle. Unsere Expertin zeigt die wissenschaftliche und die klinische Evidenz. Außerdem beleuchten wir die Lachgassedierung als eine Alternative zur zahnärztlichen Narkose bei Kindern. Eine Studie aus Greifswald hat das Potenzial der Lachgassedierung für zahnärztliche Kinderbehandlungen analysiert. Ein weiteres Thema: Süßstoffe. Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt in einer neuen Richtlinie, zuckerfreie Süßstoffe nicht als Mittel zur Gewichtskontrolle einzusetzen: Man nimmt nicht ab und sie schaden der Gesundheit, so die WHO und ruft gar zum Kampf gegen Süßstoffeauf. Foto: Lopata/axentis

4 | INHALT 38 Therapie der obstruktiven Schlafapnoe Welche Unterkieferprotrusionsschiene passt zu meinem Patienten? 74 Kiefer-Yoga Schluss mit Durchbeißen! Durch Kieferentspannung aus dem Stress aussteigen. MEINUNG 3 Editorial 6 Leitartikel 8 Leserforum POLITIK 34 Aktion Zahnfreundlich zur neuen WHO-Richtlinie „Praxen sollten weiter Süßstoffe empfehlen!“ 48 Bitkom-Umfrage Was haben fünf Jahre DSGVO gebracht? 62 Studie des Wissenschaftlichen Instituts der PKV „Privatversicherte finanzieren das Gesundheitssystem überproportional mit“ ZAHNMEDIZIN 12 Stiftung Warentest Auch ohne Titandioxid putzt es sich gut 30 Pilotprojekt Implantat-Wochenende Mensch statt Schweinekiefer 38 Therapie der Obstruktiven Schlafapnoe Welche Unterkieferprotrusionsschiene passt zu meinem Patienten? 56 Der besondere Fall mit CME Osteogenesis imperfecta – eine seltene Erbkrankheit mit Bedeutung für die orale Medizin 64 Aus der Wissenschaft Vergleich: Orales Midazolam und Lachgas bei der Zahnextraktion 68 Wirkung, Technik, Durchführung und Evidenz Lachgassedierung – eine Alternative zur zahnärztlichen Narkose bei Kindern TITELSTORY 18 Dentalketten in Frankreich Fini le Bluff Inhalt Foto: Dagmar Norden Foto: Tom Lechner zm113 Nr. 12, 16.06.2023, (1006)

INHALT | 5 62 Die PKV als Innovationstreiber? Investitionen in technische Diagnosegeräte lassen sich laut einer PKV-Studie durch die Mehrumsätze bei Privatversicherten schneller refinanzieren. TITELSTORY 18 Inside iMVZ Was passiert, wenn PrivatEquity-Unternehmen den Profit über das Patientenwohl stellen. 22 Wie sich die Beteiligungen auf Arztpraxen auswirken „Privat Equity bedeutet Profit vor Patientenwohl“ 25 Dentalketten in Spanien „Die übliche Geschichte!“ 26 Studie zu Arbeitsbedingungen in Medizinischen Versorgungszentren In MVZ wird selten nach Tarif bezahlt PRAXIS 14 Sylter Woche Sich selbst zu kennen ist der Schlüssel 32 Umfrage in Sachsen-Anhalt Sechs von zehn Zahnärzten haben aggressive Patienten erlebt 74 Entspannung durch Kiefer-Yoga Schluss mit Durchbeißen! GESELLSCHAFT 52 Braindrain So beuten reiche Länder die Gesundheitssysteme des Globalen Südens aus 66 Studie in The Lancet Diese Risikofaktoren beeinflussen Rückenschmerzen 76 CO2-Rechner für Krankenhäuser Pionierarbeit für den Klimaschutz MARKT 82 Neuheiten RUBRIKEN 59 Formular 60 Termine 78 Persönliches 79 Bekanntmachungen 81 Impressum 98 Zu guter Letzt Foto: TanyaJoy - stock.adobe.com Foto: focusandblur - stock.adobe.com zm113 Nr. 12, 16.06.2023, (1007) Titelfoto: TanyaJoy – stock.adobe.com

Deutschland und Berlin stehen vor einem sportlichen Großereignis. Vom 17. bis zum 25. Juni 2023 finden hier die Special Olympics World Games unter dem Motto #Zusammen Unschlagbar statt – und damit erstmals in Deutschland. Special Olympics Deutschland (SOD) stellt dabei als Gastgeber die größte Delegation bei den Weltspielen. Wir freuen uns mit den Athletinnen und Athleten, dass es endlich losgeht. Vor 13 Jahren wurde die Kooperationsvereinbarung mit der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) für das Gesundheitsprogramm Healthy Athletes® von SOD unterzeichnet. Dazu möchte ich erwähnen, dass die BZÄK sich 2010 als erste medizinische Institution in Deutschland bereit erklärt hat, SOD zu unterstützen. Mittlerweile sind sieben Gesundheitsdisziplinen dabei. Wir können heute eine sehr positive Zwischenbilanz unserer Partnerschaft ziehen. In der Umsetzung des gemeinsamen Zieles – der Verbesserung der Mundgesundheit von Menschen mit geistiger Behinderung – sind wir gesundheitspolitisch entscheidend vorangekommen: Viele neue Präventions- und Therapieleistungen werden mittlerweile von den Krankenkassen bezahlt. Zudem wurde durch die Kooperation das Gesundheitsprogramm Special Smiles® in Deutschland in großem Umfang ausgebaut: Denn Menschen mit geistiger Behinderung unterdrücken häufig Körpersignale oder können Probleme nicht immer klar aussprechen. Hier helfen die Expertinnen und Experten von Special Smiles. Inzwischen bestehen außerdem viele regionale Kooperationen zwischen Landeszahnärztekammern und Special-OlympicsLandesverbänden. Dass dies heute gelebte Normalität ist, ist ein tolles Ergebnis der Zusammenarbeit und zeigt, dass die Bundeszahnärztekammer und die Landeszahnärztekammern ihren Auftrag der Gemeinwohlbindung ernst nehmen. Aber wir müssen natürlich am Ball bleiben. Denn Menschen mit Behinderung gehören immer noch zur Hochrisikogruppe für Zahnkaries, Zahnfleischerkrankungen und Zahnschmerzen. Durch das Engagement vieler Zahnärztinnen, Zahnärzte, Zahnmedizinstudierender und Praxisteams bei Special Smiles® wollen wir weiterhin dazu beitragen, die Mundgesundheit dieser Menschen zu verbessern. Wir werden auch unsere Fortbildungsformate noch weiter intensivieren, um Hilfestellungen im Bereich der integrativen Mundgesundheit zu entwickeln. Vorstellbar sind verstärkt Schulungen für Zahnarztpraxen, wie sie im Umgang mit Patienten mit Behinderung noch selbstsicherer und inklusiver werden können. Auch zielgruppengerechte Gesundheitsinformationen in Leichter Sprache sind ein wichtiger Teil von Inklusion und Teilhabe. Wir Zahnärztinnen und Zahnärzte können hier ein Bewusstsein für die besonderen gesundheitlichen Belange dieser Patienten schaffen. Neben der Verbesserung der Gesundheitskompetenzen wird es gemeinsam mit SOD ein wichtiges Ziel sein, politisch immer wieder offensivauf eine angemessene zahnmedizinische Versorgung von Menschen mit Behinderung aufmerksam zu machen. In den vielfältigen gesundheitspolitischen Debatten geraten die Belange dieser Menschen leider allzu oft in den Hintergrund. Unsere Aufgabe ist es deshalb, für Präsenz und Wahrnehmung zu sorgen. Insbesondere für Menschen mit geistiger Behinderung ist ein barrierefreier Zugang zur Gesundheitsversorgung wichtig – die UN-Behindertenrechtskonvention muss endlich auch in Deutschland umgesetzt werden. Als Angehörige eines Heilberufs tragen wir Zahnärztinnen und Zahnärzte gesellschaftliche Verantwortung. Die Partnerschaft mit SOD bei Special Smiles® ist gelebter Ausdruck dieser Verantwortung und wird es auch in Zukunft sein. Wir laden Sie ein, liebe Kolleginnen und Kollegen, sich ebenfalls zu engagieren. Jetzt freuen wir uns auf tolle sportliche Leistungen bei den Special Olympics World Games! Prof. Dr. Christoph Benz Präsident der Bundeszahnärztekammer Wie die Zahnärzteschaft die Special Olympics unterstützt 6 | LEITARTIKEL Foto: Georg Johannes Lopata/axentis.de

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Wenn junge Assistenzärzte direkt nach dem Staatsexamen in vorklinischen Technikkursen mit stolz geschwellter Brust die Arbeit mit den „Prädikaten“ „großer Mist“ oder „ Du lernst es nie“ bewerten oder die mühevoll erstmalig aufgewachste Molarenkrone zwischen den Fingern zerdrücken und aus dem offenen Fenster schmeißen, wenn im klinischen Kurs bei dem „aufmüpfigen“ Studenten so lange auf dem Federrand des zur Anprobe vorgezeigten Goldinlays mit spitzer Sonde herumgedrückt wird, bis der Rand nicht mehr passt, während beim Kommilitonen aus einem Meter Abstand mit zwei Spiegeln geguckt und die Arbeit für gut befunden wird – beide Fälle selbst (mit-)erlebt –, dann ist man in den Abgründen der Willkür des Zahnmedizinstudiums angekommen. Nicht ohne Grund gaben zu unserer Zeit alle Mitstudenten an, die zuvor bereits ein Humanmedizinstudium absolviert hatten, wenn sie müssten, auf keinen Fall ein weiteres mal Zahnheilkunde, sondern wenn, dann immer erneut Medizin studieren zu wollen. Solange Abteilungsleitungen und Oberärzte nicht flächendeckend ein würdiges Miteinander vorleben und darauf achten, dass ihre Assistenzärzte eben dieses umsetzen, solange junge Assistenten nicht zuvor geschult und auf die Leistungen der Studenten „kalibriert“ werden (wie man es im Übrigen bei jeder wissenschaftlichen Studie macht, wenn es mehr als einen Untersucher gibt), sind Studierende immer wieder von Lust und Laune der Prüfer abhängig. Natürlich müssen Defizite in der Ausführung klar benannt werden. Auch liegt es in der Natur der Sache, dass manche die Kursanforderungen nicht schaffen und einen Kurs wiederholen müssen. Allerdings wäre es aus heutiger Sicht mit über 30 Jahren Abstand zum Studium sehr hilfreich, kompetente Ausbilder auf die Studierenden „loszulassen“, die in der Lage sind , konstruktiv zu kritisieren und Hilfestellung zu geben. Diese gab es auch zu meiner Zeit – sie waren aber leider nicht in der Mehrzahl. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass Umfragen – seien sie wissenschaftlich noch so gut ausgearbeitet – immer einen nennenswerten Anteil an Subjektivität hervorbringen. Das, was heute als unzumutbar betrachtet wird, wurde womöglich in früheren Zeiten noch (zähneknirschend) akzeptiert. Auch zeigen Gespräche mit berufserfahrenen Lehrerinnen und Lehrern, dass das Lernverhalten und auch die Akzeptanz von schlechteren Schulnoten sich über die Schülergenerationen deutlich geändert haben. Ich bin mir nichtsdestotrotz sicher, dass ein gut strukturierter und rechtzeitig bekannter Studienplan, eindeutig kommunizierte Ergebnisanforderungen und, wenn erforderlich, adäquate und gerechtfertigte Kritik der Ausbilder sehr zu einem entspannteren Studienumfeld beitragen können. Dr. Frank Potthast Havixbeck ZAHNMEDIZINSTUDIUM 2023 Statt Willkür wäre konstruktive Kritik sehr hilfreich Zum Titel „Hart ohne fair?“ und zur Titelgeschichte „Umfrage an deutschen Hochschulen: Schlechte Noten für das Zahnmedizinstudium“ in zm 10/2023, S. 18–22. Leserforum Foto: Federico Rostagno – stock.adobe.com zm113 Nr. 12, 16.06.2023, (1010)

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zm113 Nr. 12, 16.06.2023, (1012) 10 | LESERFORUM ZAHNMEDIZINSTUDIUM 2023 30 Jahre später hat sich nichts geändert Zum Titel „Hart ohne fair?“ und zur Titelgeschichte „Umfrage an deutschen Hochschulen: Schlechte Noten für das Zahnmedizinstudium“ in zm 10/2023, S. 18–22. Vielen Dank für diese Titelstory! Ich habe die aktuelle Ausgabe aus dem Briefkasten geholt und sofort auf Seite 18 losgelesen. Die Auswertung der Umfrage an die Studierenden spiegelt wider, was auch ich in meinem Studium, welches ich zum Herbstsemester 1994 begann, gefühlt und erlebt habe. Es ist so traurig für mich zu lesen, dass es fast 30 Jahre später immer noch so ist, und ich verstehe nicht, warum sich daran nichts geändert hat. Meine Tochter erlangt nächsten Sommer ihr Abitur und möchte Zahnmedizin studieren – was soll ich ihr raten? Warum muss der Weg zu so einem schönen Beruf auch heute noch psychisch so belastend sein? Dr. Katja Busse Leipzig ZAHNMEDIZINSTUDIUM 2023 Untragbare Zustände damals wie heute Zum Titel „Hart ohne fair?“ und zur Titelgeschichte „Umfrage an deutschen Hochschulen: Schlechte Noten für das Zahnmedizinstudium“ in zm 10/2023, S. 18–22. Der Artikel beschreibt genau den von mir erlebten Zustand an der damaligen Fakultät Zahnmedizin der Humboldt Universität Berlin in den Jahren 1991–1993. Schikanen und Nötigungen waren an der Tagesordnung, Willkür, Psychoterror und Zukunftsängste unser täglicher Begleiter. Einige gaben einfach auf – Kommilitonen mit sehr guten Noten in der Vorklinik darunter. Es gab Selbstmordversuche, Medikamentenmissbrauch, ein guter Freund wurde psychiatrisch behandelt. Viele (unter anderem ich) versuchten zu fliehen, um woanders weiter zu studieren – mit mir sind alleine neun Kommilitonen nach Jena. In Jena trafen wir auf äußerst faire Leute – hart aber fair – und auf mehrere Studentinnen und Studenten, welche vor den katastrophalen Zuständen in Mainz geflüchtet waren. Die völlig untragbaren Zustände an einigen Universitäten gab es also damals genauso wie heute! Dr. Said Abu-Aishah, Remscheid Die zm-Redaktion ist frei in der Annahme von Leserbriefen und behält sich sinnwahrende Kürzungen vor. Außerdem behalten wir uns vor, Leserbriefe auch in der digitalen Ausgabe der zm und bei www.zm-online.de zu veröffentlichen. Bitte geben Sie immer Ihren vollen Namen und Ihre Adresse an und senden Sie Ihren Leserbrief an leserbriefe@zm-online.de oder an die Redaktion: Zahnärztliche Mitteilungen, Chausseestr. 13, 10115 Berlin. Anonyme Leserbriefe werden nicht veröffentlicht.

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12 | ZAHNMEDIZIN STIFTUNG WARENTEST Auch ohne Titandioxid putzt es sich gut Stiftung Warentest hat Zahnpasta ohne Titandioxid getestet. Vier von 20 Produkten wurden mit „sehr gut“ bewertet. Stiftung Warentest hat 20 Universalzahncremes getestet. Für den Test wurden ausschließlich Produkte ohne den umstrittenen Farbstoff Titandioxid ausgewählt. Insgesamt 15 Pasten bekamen das Testurteil „gut“ und vier „sehr gut“. Drei der Spitzenreiter zählen sogar zu den günstigsten im Test. Testsieger ist Prokudent (Rossmann) für 69 Cent pro Tube, das Schlusslicht bildet Pearls & Dents mit dem Gesamturteil befriedigend, da das Werbeversprechen, Verfärbungen effektiv zu entfernen, nur ausreichend erfüllt wurde. Hinter „Cl 77891“ steckt Titandioxid Bis vor Kurzem enthielt die klassische Rezeptur einer Zahnpasta den Farbstoff Titandioxid, der weiß leuchtende Effekte erzielt. Weil der Farbstoff womöglich das Erbgut schädigen kann, ist er seit August 2022 EU-weit in Lebensmitteln verboten. Die Sicherheit des Farbpigments in Pflegeprodukten wie Zahnpasten steht momentan auf dem Prüfstand. Schon im Vorjahr riet die Stiftung Warentest von Zahncremes mit Titandioxid ab, da auch hier der Stoff in den Körper gelangen kann. Der diesjährige Test zeigt, dass die Branche reagiert: Viele Hersteller haben Titandioxid bereits aus ihren Rezepturen verbannt, alle der 20 getesteten Zahnpasten sind frei von dem Farbstoff. Optimale Zahnpflege ist mit einer veränderten Rezeptur auch ohne Titandioxid möglich: Alle geprüften Zahncremes schützen dank Fluorid sehr gut vor Karies. Um die Reinigungswirkung der Zahncremes zu testen, setzten die Experten der Stiftung Warentest Rinder-Schneidezähne einer Farblösung aus und putzten diese anschließend mit den verschiedenen Cremes. Vier der 20 Zahnpasten schlagen sich dabei insgesamt sehr gut. Drei der Testsieger gehören mit Preisen von 65 bis 69 Cent pro Tube sogar zu den billigsten getesteten Produkten. Erstmalig wurde das Recycling geprüft Einige Zahncremes enthalten zudem aufgrund seiner antibakteriellen Eigenschaften Zink. Das ist laut Stiftung Warentest in Zahnpasta für Erwachsene sinnvoll. Kinder und Jugendliche sollten allerdings keine Produkte mit diesem Zusatz verwenden, da der ZinkBedarf über die Nahrung meist ausreichend gedeckt ist und so die Gefahr einer Überdosierung besteht. Untersucht wurden die Produkte im Hinblick auf Kariesprophylaxe, die Entfernung von Verfärbungen, die Verpackung sowie Deklaration und Werbeaussagen. Erstmalig wurde auch die Recyclingfähigkeit der Produkte unter die Lupe genommen, immerhin verbraucht jeder Deutsche rund fünf Tuben Zahnpasta pro Jahr. Die meisten der getesteten Produkte bestehen aus uneingeschränkt recycelbaren Kunststoffen. Lediglich zwei Produkte enthielten zusätzlich Aluminiumfolie und haben deshalb in der Kategorie Verpackung ein „mangelhaft“ kassiert. nl Viele Hersteller haben Titandioxid aus ihren Produkten entfernt. In den Inhaltsstoffen wird Titandioxid häufig auch mit dem Code „Cl 77891“ angegeben. Stiftung Warentest rät von dem Kauf von titandioxidhaltigen Produkten ab. Foto: Maksym Yemelyanov - stock.adobe.com zm113 Nr. 12, 16.06.2023, (1014) nl

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14 | PRAXIS zm113 Nr. 12, 16.06.2023, (1016) ZUFRIEDENHEIT AM ARBEITSPLATZ Sich selbst zu kennen ist der Schlüssel Wer am Arbeitsplatz authentisch sein kann, ist zufriedener, seltener krank und bringt bessere Leistung. Das hat nicht nur Einfluss auf das individuelle Wohlbefinden, sondern bringt das gesamte Team nach vorne. Aber wie bitteschön wir man authentisch und was heißt das überhaupt? Authentizität im Job wird heute 10-mal mehr gegoogelt als noch 2015“, startete Birgit Stülten (Kiel), Autorin, Business-Trainerin und Coachin, ihren Vortrag „Wie bleibe ich im Team ich selbst?“. Damit werde klar, dass das Thema in den vergangenen Jahren massiv an Bedeutung gewonnen hat. Authentizität bedeute Stülten zufolge Echtheit, Glaubwürdigkeit, Sicherheit und Verlässlichkeit. Wer im Job authentisch sein kann, sei meist zufriedener und engagierter, trage zu einer besseren Leistung des Teams bei, melde sich seltener krank und sei weniger geneigt, den Job zu wechseln. Warum ist es aber so schwer, im Job man selbst zu bleiben? Als Hauptgründe nannte Stülten mangelndes Vertrauen, Konformitätsdruck und Angst vor Ablehnung. Wer bei der Arbeit authentisch bleiben will, müsse sich dafür selbst gut kennen, sagte sie. Dazu sollte man sich seiner inneren Antreiber bewusst werden. Zu den häufigsten inneren Antreibern gehören laut Stülten Sätze wie „streng dich an“, „sei stark“, „beeil dich“, „sei beliebt“ oder „sei perfekt“. Wer seine ganz persönlichen Antreiber kennt, könne sie aber auch positiv für sich nutzen. Auch die Kenntnis der eigenen Stärken sei wichFoto: benschonewille_stock.adobe.com

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16 | PRAXIS tig. Um sich diese vor Augen zu führen, könne man sich zum Beispiel fragen, was einem leichtfällt, Energie gibt oder wofür man sich begeistert. Hlifreich sei auch zu wissen, welcher Persönlichkeitstyp man ist. Stülten stellte das DISG-Persönlichkeits-Profil vor, wobei die meisten Menschen in der Regel ein Mischtyp aus zwei Dimensionen seien, während nur 20 Prozent eindeutig einer Dimension angehörten. D steht für den dominanten Verhaltensstil („Macher-Typ“). Bei diesem Persönlichkeits-Typ steht die Aufgabe im Vordergrund, er ist motiviert, Probleme zu lösen und schnelle Ergebnisse zu sehen, Dinge voranzutreiben und Verantwortung zu übernehmen. Menschen mit dominantem Verhaltensstil sind meist entscheidungsfreudig, setzen sich in Diskussionen durch und wissen genau, was sie wollen. Negative Interaktionen vergiften das Praxisklima Menschen mit einem initiativen Verhaltensstil (I) können offen über Gefühle sprechen, mögen es, andere zu überzeugen und zu begeistern, haben viele Ideen, sind meist gut gelaunt, beliebt, haben viele Freunde, sind kommunikativ, kreativ und sprunghaft und stehen gern im Mittelpunkt. Beim stetigen Verhaltensstil (S) stehen Harmonie und Hilfsbereitschaft im Vordergrund. Diese Menschen sind motiviert, ein berechenbares Umfeld zu schaffen, hassen es zu streiten, und geben schnell nach. Sowohl Menschen mit initiativem als auch stetigem Verhaltensstil sind eher beziehungsorientiert. Bei Menschen mit gewissenhaftem Verhaltensstil (G) steht – wie beim dominanten Verhaltensstil - die Aufgabe im Vordergrund. Sie sind motiviert, hohe Standards zu erreichen, planen akribisch, hassen es, Fehler zu machen und streben nach Perfektion. Sie denken nach bevor sie sprechen und halten sich an Regeln. Sie erledigen Aufgaben sehr präzise und haben nicht nur sehr hohe Ansprüche an sich selbst, sondern auch an ihr Umfeld. Um bei der Arbeit authentisch zu bleiben, sei es aber nicht nur hilfreich, seinen eigenen Verhaltensstil, seine Antreiber und Stärken zu kennen, sondern auch zu wissen, wie die anderen Team-Mitglieder ticken, sagte Stülten. Darüber hinaus könne es helfen, sich immer wieder an den Sinn der Arbeit zu erinnern und daran, was einem persönlich daran Freude bereitet. Dabei brauche man rund drei bis fünf positive Erlebnisse, um ein negatives auszugleichen. Unterstützend könne da auch die Frage sein, was einem fehlen würde, wenn man diese Arbeit nicht mehr machen könnte. Negative Interaktionen im Team sollten möglichst vermieden oder wenigstens verkürzt werden. Damit sind vor allem Gespräche gemeint, in denen man sich gegenseitig herunterzieht. Wichtig ist auch, sich selbst zu reflektieren und seine Bedürfnisse klar zu kommunizieren, um gut für sich selbst zu sorgen. Das bedeute auch, Grenzen aufzuzeigen. Wichtig sei auch ein gewisses Emotionsmanagement, um seine Laune nicht an den KollegInnen auszulassen. Hier sollte man sich zunächst seine Emotionen bewusstmachen und im zweiten Schritt überlegen, wie ein guter Umgang damit möglich ist. Über das Feedback anderer sei es möglich, mehr über sich zu erfahren. Dabei könne es häufig auch zu überraschenden Erkenntnissen kommen, sagte Stülten. Es sei dann aber auch wichtig, (positives) Feedback anzunehmen, um sich weiterzuentwickeln. nl zm113 Nr. 12, 16.06.2023, (1018) DIE SYLTER WOCHE 2023 Die Sylter Woche, das FortbildungsHighlight der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein, lief vom 22. bis zum 26. Mai 2023 – mit 1.040 Teilnehmern. Der größte Teil hatte sich zur Präsenzveranstaltung in Westerland eingefunden, 150 Teilnehmer waren online zugeschaltet. Das wissenschaftliche Programm stand unter der Überschrift „Ganz in Weiß! Von Kunststoff bis Keramik“ und bot eine breite Palette an Themen und Formaten – von Beiträgen zur restaurativen Verfahren, Prothetik über Fragen des passenden analogen oder digitalen Workflows bis hin zu ästhetischen Fragestellungen. Insgesamt standen 24 Seminare für Zahnärztinnen und Zahnärzte, acht Seminare für ZFA sowie drei Notfallkurse auf dem Programm. In diesem Rahmen referierte Birgit Stülten über Authentizität am Arbeitsplatz. Die 66. Sylter Woche findet vom 13. bis zum 17. Mai 2024 statt. Das Thema lautet: „Implantate. Eine Basis – viele Möglichkeiten“. Foto: ZÄK Schleswig-Holstein

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18 | TITEL DENTALKETTEN IN FRANKREICH Fini le Bluff Frankreichs Zahnmedizin galt als Eldorado für Spekulanten: Fast 15 Jahre haben Investoren das System brutalst abgezockt und gesundheitlich wie finanziell ruinierte Patienten zurückgelassen. Jetzt sorgt ein neues Gesetz endlich wieder für Recht und Ordnung. Am 9. Mai hat der französische Senat den von der Politikerin Fadila Khattabi eingebrachten Gesetzesvorschlag zur stärkeren Kontrolle von Gesundheitszentren angenommen, am 19. Mai wurde er verabschiedet. Das im Journal Officiel veröffentlichte und am 20. Mai in Kraft getretene „Khattabi-Gesetz“ zielt darauf ab, den missbräuchlichen Geschäftspraktiken in der Augen- und in der Zahnheilkunde ein Ende zu bereiten, die Qualität der Versorgung wiederherzustellen und die PatientInnen künftig vor derartigen Auswüchsen zu schützen. So ist nun für die Gründung solcher Zentren wieder eine behördliche Zulassung erforderlich, vorgelegt werden müssen dafür die Diplome und die Arbeitsverträge aller eingestellten Fachkräfte. Zukünftig soll die Finanzaufsicht bei Missständen härter durchgreifen können: Auflagen, Kontrollen und Sanktionen wurden verschärft und auch das Werbeverbot für Gesundheitszentren wurde ausgeweitet. Darüber hinaus ist ein nationales Register geplant, damit die „Agences régionales de santé“ (ARS) – die nationalen Gesundheitsämter – die Vorgeschichte der Betreiber überprüfen können. „Es wird mehr Transparenz und eine bessere Rückverfolgbarkeit der Behandler geben, denn viele Opfer kennen nicht einmal den Namen des Behandlers, und das ist inakzeptabel“, sagte die Renaissance-Abgeordnete Khattabi: „Gerade in der Zahnchirurgie ging es ja zu wie im Wilden Westen.“ Ein „Gegengewicht zur Macht der Manager“ Konkret werden die Leiter der Zentren dazu verpflichtet, ihre Bücher einem Rechnungsprüfer vorzulegen. Zuvor sind alle Rechnungen vom Manager zm113 Nr. 12, 16.06.2023, (1020)

TITEL | 19 und den behandelnden Gesundheitsfachkräften abzuzeichnen, außerdem sollen die Namen aller im Zentrum arbeitenden Ärzte und Gesundheitskräfte einsehbar sein. Vorgesehen sind auch – wenn nötig unangekündigte – Kontrollen der ARS. Als „Gegengewicht zur Macht der Manager“ wird ein Ausschuss aus Ärzten, Zahnärzten und Gesundheitsbehörden die Tätigkeit der Zentren zusätzlich überwachen. Um weiterarbeiten zu können, müssen auch bestehende Zentren eine Genehmigung beantragen. Verstöße können Bußgelder bis zu 500.000 Euro sowie Suspendierungen und Schließungen nach sich ziehen, dazu kommen nach Fristablauf 5.000 Euro pro Tag. Die Chirurgiens-Dentistes de France (CDF) begrüßen das Gesetz: Die Forderungen, die die Zahnärztegewerkschaft seit zwölf Jahren stellt, seien nun endlich gesetzlich verankert. Dass sich die Investoren überhaupt dermaßen ungeniert an der Qual und dem Elend von Patienten bereichern konnten, lag an einer Gesetzesänderung vor fast 15 Jahren, die den Gesundheitsmarkt völlig entfesselte: Um die Entwicklung von Gesundheitszentren insbesondere in unterversorgten Gebieten zu fördern, hatte Frankreich im Juli 2009 mit dem sogenannten Bachelot-Gesetz die Verpflichtung, für jede Gründung eine behördliche Genehmigung einzuholen, abgeschafft und durch eine einfache Konformitätserklärung ersetzt. Doch die Regelung, die den Zugang zur Gesundheitsversorgung eigentlich erleichtern sollte, führte stattdessen zu schwerwiegenden Verwerfungen: Die Betreiber der Zentren stellten völlig überzogene Rechnungen, teils für Behandlungen, die nie stattgefunden hatten; die Versorgung erfolgte nicht selten durch Nichtmediziner, was gravierende Behandlungsfehler zur Folge hatte; die Krankenversicherungen wurden in großem Stil betrogen und den Patienten wurden überteuerte Kredite aufgeschwatzt. Der 2015 aufgedeckte „Dentexia-Skandal“ brachte schließlich das Leid von zm113 Nr. 12, 16.06.2023, (1021) BRENNPUNKT IMVZ Die Titelstrecke besteht aus vier Beiträgen, die unterschiedliche Aspekte zu iMVZ unter die Lupe nehmen: „ Warum in Frankreich jetzt die Dentalketten reguliert werden: „Fini le Bluff“ (S. 18). „ Wie sich die Beteiligungen auf die Praxen auswirken: „Privat Equity bedeutet Profit vor Patientenwohl“ (S. 22). „ Was in Spanien fünf Jahre nach dem iDental-Skandal alles nicht passiert: „Die übliche Geschichte“ (S. 25). „ Welche Arbeitsbedingungen in MVZ wirklich herrschen: „In MVZ wird selten nach Tarif bezahlt“ (S. 26). Foto: HJBC - stock.adobe.com DAS „KHATTABI-GESETZ“ „ Das Gesetz schreibt zwingend eine Zulassung durch die Gesundheitsämter ARS vor, unabhängig davon, ob es sich um neue oder bereits bestehende Einrichtungen handelt. Die Zulassung wird nur vorläufig erteilt und erst entfristet, wenn alle Auflagen erfüllt sind. „ Die Zulassung kann entzogen werden, sobald die geltenden Vorschriften nicht eingehalten werden oder die Qualität und die Sicherheit der Versorgung gefährdet sind. „ Bei jeder Einstellung von Personal müssen die Arbeitsverträge und die Diplome unverzüglich an die ARS und die Kammer des betreffenden Berufsstands übermittelt werden. Die angestellten Gesundheitsfachkräfte erhalten außerdem eine persönliche Identifikationsnummer. „ Ein nationales Register zu Suspendierungen und Schließungen wird eingerichtet, damit die ARS die Vorgeschichte der Betreiber überprüfen kann. „ Bei Verstößen droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 500.000 Euro (vorher 150.000 Euro), zudem kann ein tägliches Zwangsgeld von 5.000 Euro (vorher 1.000 Euro) verhängt werden, das auf den Websites der Gesundheitsbehörden und des Gesundheitszentrums veröffentlicht werden muss. „ Die Bücher des Gesundheitszentrums müssen von einem Rechnungsprüfer beglaubigt werden; eine vollständige Vorabzahlung für noch nicht erbrachte Leistungen ist verboten. „ Das Gesetz verpflichtet die Zentren, einen medizinischen Ausschuss einzurichten, in dem alle im Zentrum tätigen Ärzte vertreten sind. Dieser hat die Aufgabe, die Qualität und die Sicherheit der Versorgung zu überwachen und bei Verstößen die ARS zu informieren. „ Die Leitung darf weder direkt noch indirekt an Privatunternehmen beteiligt sein, die für das Zentrum bezahlte Leistungen erbringen.

20 | TITEL 3.000 Opfern ans Licht, die sich für Implantatversorgungen immens verschuldet hatten, und am Ende ohne Geld, aber mit einer desaströsen Mundgesundheit dastanden. Einige hatten hohe Kredite für die schlecht ausgeführten oder nicht abgeschlossenen Zahnbehandlungen aufgenommen und nun 30.000 Euro Schulden. Sechs Jahre später, 2021, zeigte die Affäre um das Zahnärztezentrum Proxidentaire nochmals in Reinstform, wie die Akteure skrupellos das System ausschlachteten, um abzusahnen und dafür billigend verstümmelte und finanziell ruinierte Patienten in Kauf nahmen. Beruf: Chef einer Dentalkette, Qualifikation: Dachdecker Aber auch die angestellten Zahnärzte mussten erfahren, dass der Gründer sie gnadenlos ausgebeutet und sie dann ihrem Schicksal überlassen hatte: Proxidentaire hatte nämlich unter anderem Zahnärzte in Tunesien angeworben. Ausgestattet mit einem Diplom der Universität Cluj in Rumänien waren jene berechtigt, in Frankreich zu praktizieren. Der Vertrag stellte ihnen ein Gehalt von 56.000 Euro brutto pro Jahr in Aussicht – ein Vermögen, wenn man bedenkt, dass der Mindestlohn in Tunesien umgerechnet 100 Euro monatlich beträgt. zm113 Nr. 12, 16.06.2023, (1022) SO GEHEN KRANKENKASSEN UND JUSTIZ GEGEN DIE GAUNER-KETTEN VOR Auch die assurance maladie, die französische Krankenkasse, geht inzwischen gezielt gegen die betrügerischen Machenschaften der zahnärztlichen und der ophthalmologischen Ketten vor und kontrolliert die Bücher, sobald sie starke Abweichungen bei der Rechnungsstellung bemerkt. Diese Maßnahmen richten sich sowohl gegen neu eröffnete als auch gegen bestehende Zentren. Aktuell sind 88 Zahngesundheitszentren und 44 Augenkliniken Gegenstand von Kontrollen. Die gemeinsamen Taskforces mit den Justizbehörden und der Polizei haben zum Beispiel die kriminellen Praktiken von zwei Gesundheitszentren in den Departements Yvelines und Seine-Saint-Denis entlarvt. Jenen wird insbesondere vorgeworfen, falsche Rechnungen ausgestellt und fiktive, das heißt nicht durchgeführte Behandlungen in Rechnung gestellt zu haben. Der finanzielle Schaden für die Krankenversicherung beläuft sich allein in diesen beiden Fällen auf fast 1,5 Millionen Euro. Angesichts der Schwere des Sachverhalts und der Höhe des finanziellen Schadens hat die assurance maladie beschlossen, diese Gesundheitszentren für eine Dauer von fünf Jahren ohne Bewährung von der Versorgung per „déconventionnement“ quasi auszuschließen. Bei einem „déconventionnement“ können die Ketten zwar weiter Behandlungen anbieten, aber die Krankenversicherung übernimmt die Kosten nur noch auf einer sehr niedrigen Basis, dem sogenannten „Tarif d'autorité“. Beispielsweise erstattet sie für einen Augenarztbesuch statt einem Honorar von 30 Euro nur 1,22 Euro. Die assurance maladie rät ihren Versicherten daher dringend davon ab, diese Zentren aufzusuchen. Sie erinnert daran, dass die Gesundheitszentren verpflichtet sind, ihre Patienten über ihre Tarife sowie über die Bedingungen für die Kostenübernahme und die Befreiung von der Kostenvorschusspflicht zu informieren. Nach fast 15 Jahren ungezügelter Bedienermentalität in der Branche greift Frankreichs Politik jetzt durch und führt wieder Regeln für die zahnmedizinische Versorgung in Dentalketten ein. Foto: rh2010 - stock.adobe.com

TITEL | 21 Einer damals dort angestellten Zahnärztin zufolge sollten sich die tunesischen Zahnärzte jedoch mindestens für fünf Jahre an Proxidentaire binden, andernfalls drohe eine Strafe von 100.000 Euro. Ein Vertrag, der Juristen zufolge eindeutig illegal, weil missbräuchlich ist, und außerdem gegen das Berufsrecht verstößt. Wie die Zahnärztin weiter berichtete – und was von ihren Kollegen einhellig bestätigt wurde – erhielten sie regelmäßig die Anweisung, so viele Kostenpläne wie möglich aufzusetzen und ungeachtet der medizinischen Indikation die teuersten Behandlungen durchzuführen. Mittlerweile sind die Gründer von Dentexia verurteilt wegen „bandenmäßigen Betrugs“, „irreführender Geschäftspraktiken“, „schwerer Täuschung“ und „Steuerbetrugs“. Viele ehemalige Patienten von Proxidentaire haben sich in einem Opfer-Kollektiv zusammengeschlossen und klagen zusammen gegen das Zentrum. Dessen Betreiber stehen ebenfalls vor Gericht. Die Vorwürfe reichen von irreführenden Geschäftspraktiken, über Gefährdung der menschlichen Gesundheit, Betrug der Sozialversicherung bis zur illegalen Ausübung des Chirurgenberufs. Proxidentaire-Geschäftsführer JeanChristophe Marie, ein gelernter Dachdecker, hatte Proxidentaire übrigens erst 2020 als reines Investitionsobjekt gegründet. Wen es interessiert: Der Mann hat sich inzwischen offenbar nach Dubai abgesetzt. ck AUSBLICK Das am 15. Mai veröffentlichte Gutachten „Verfassungs- und europarechtliche Grenzen verschärfter und neuer Verbote und Beschränkungen betreffend die Träger- und Inhaberstrukturen von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ)" des Bundesverbandes der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) wird in den zm in einer der kommenden Ausgaben ausführlich von Univ.-Prof. Dr. Helge Sodan kommentiert. Er ist Lehrstuhlinhaber für Staats- und Verwaltungsrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht und Sozialrecht an der Freien Universität Berlin. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und die Bundeszahnärztekammer werden in dem Zusammenhang auf Basis von statistischen Zahlen die gesamte Entwicklung am Markt mit Blick auf die Versorgung bewerten.

22 | TITEL WIE SICH DIE BETEILIGUNGEN AUF ARZTPRAXEN AUSWIRKEN „Private Equity heißt Profit vor Patientenwohl“ Der zunehmende Einfluss von Private-Equity-Unternehmen gefährdet nicht nur die freie Arztwahl, sondern auch die Versorgungssicherheit, zeigt ein Report. Und verweist auf die Strategien der Ketten bezüglich Steuervermeidung, Insolvenzhaftung und Verstößen gegen das Kartellrecht. Die gemeinnützige Gesellschaft „Finanzwende Recherche“ ist eine Tochter des 2018 vom Bundestagsabgeordneten Gerhard Schick (Grüne) gegründeten Vereins „Bürgerbewegung Finanzwende“ und hat in ihrem Report untersucht, wie sich Private-Equity-Beteiligungen auf Arztpraxen auswirken. Die AutorInnen betrachteten dazu fünf Fallbeispiele: „ ZytoService (Pharma, Onkologie, Immunologie und Gastroenterologie) „ Ober Scharrer Gruppe (Augenheilkunde) „ Artemis (Augenheilkunde) „ Zahneins (Zahnheilkunde) „ Dr. med. Kielstein Praxen (Allgemeinmedizin) Private-Equity-Firmen können nicht nur zu hohen Schulden bei den PraxenKonzernen führen. Sie können auch negative Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit und die Qualität der ärztlichen Behandlung haben. Foto: valentyn640 - stock.adobe.com zm113 Nr. 12, 16.06.2023, (1024)

TITEL | 23 Was die Autoren allgemein beobachtet haben: Von ihrem Einstieg erwarten die Geldgeber oft eine Rendite um die 20 Prozent. Die Private-Equity-Firmen strukturieren dazu das Geschäftsmodell der aufgekauften Praxen in der Regel nach der sogenannten Buy-and-Build-Strategie um, denn die maßgebliche Rendite wird in der Regel vor allem beim Weiterverkauf des Praxen-Konzerns erzielt. „Nach der Übernahme durch Private-Equity-Firmen bleiben meist hoch verschuldete Unternehmen zurück“, schreiben die AutorInnen. „Insolvenzen sind dabei keine Seltenheit: Laut einer Studie von 2020 zum gesamtdeutschen Privatezm113 Nr. 12, 16.06.2023, (1025) SO FUNKTIONIERT DAS GESCHÄFTSMODELL DER INVESTOREN Die StudienautorInnen beschreiben die Geschäftspraxis der Private-Equity-Firmen so: Für den Kauf von Arztpraxen nimmt der Praxen-Konzern hohe Kredite auf. Dieser hohe Anteil an Fremdfinanzierung durch Kredite erlaubt es ihm, einen hohen Preis für das Kaufobjekt zu bieten und so den Zuschlag zu erhalten. Die dabei entstehenden Schulden werden in der Regel auf das Krankenhaus oder auf die erworbene Praxis übertragen. Die PrivateEquity-Firma selbst zahlt nur einen kleinen Teil des hohen Kaufpreises mit ihrem eigenen Kapital. Durch den hohen Einsatz von Fremdkapital steigt bei Erfolg die Eigenkapitalrendite und damit die rechnerische Profitabilität des Unternehmens. Nachdem das Unternehmen eine signifikante Anzahl an Arztpraxen erworben hat, greift es in vielen Fällen operativ in das Geschäft ein. Dazu gehört die weitere Kreditaufnahme, um neue Einheiten dazu zu kaufen. „Das eingesetzte Eigenkapital wird durch die Aufnahme von Schulden weiter gehebelt. Als Folge der hohen Verschuldung muss ein signifikanter Teil des Umsatzes des Arztpraxen-Konzerns für Zinszahlungen aufgewendet werden“, so die Experten. Weitere Kostenfaktoren wie hohe Abschreibungen führen dazu, dass am Ende die Gewinne in vielen Fällen gering ausfallen oder sogar im negativen Bereich liegen. Das stelle jedoch kein Problem dar, „da beim Verkauf der Wert eines Praxiskonzerns nicht von seinem handelsrechtlichen Gewinn abhängig ist. Stattdessen wird auf eine andere Erfolgsgröße geschaut, nämlich den Netto-Zufluss von Barmitteln (Cashflow).“ Der Wert eines Praxen-Konzerns wird somit nicht an seiner jährlichen Profitabilität, sondern an der Höhe seiner Cashflows gemessen. Und dieser Cashflow wird durch den hohen Umsatzdruck an ÄrztInnen aufrechterhalten. Die maßgebende Rendite für die Geldgebenden wird aber beim Verkauf des Arztpraxen-Konzerns am Ende des Prozesses erzielt. Denn das operativ umstrukturierte Unternehmen wird in aller Regel zu einem weitaus höheren Preis abgestoßen. „Der dabei entstehende Gewinn fließt zurück an den Fonds, der typischerweise durch seinen Sitz in einem Schattenfinanzzentrum keine oder kaum Steuern zahlt.“ MUNDKREBS. FRÜHERKENNUNG RETTET LEBEN ® Mundkrebs frühzeitig erkennen und bekämpfen Jetzt auch in Ihrer Praxis? Helfen Sie Ihren Patienten und verdoppeln Sie Heilungschancen – mit dem Mundkrebs-Frühtest www.vigilantbiosciences.com

24 | TITEL zm113 Nr. 12, 16.06.2023, (1026) Equity-Markt liegt die Insolvenzquote von Unternehmen, die zwischen 2012 und 2015 in Private-Equity-Beteiligung übernommen wurden, bei 17 Prozent.“ [C. Scheuplein, Oktober 2020, ,Wer kommt, wenn Private Equity geht?: Langfristige Wirkungen auf die Eigentümerstruktur deutscher Unternehmen‘, Forschung Aktuell, Institut für Arbeit und Technik]. Insolvenzen sind keine Seltenheit Die analysierten Firmen teilen zudem einige Charakteristika: Sie sind allesamt hochverschuldet, was eine Gefahr für die Versorgungssicherheit bedeutet. Ihre EigentümerInnen haben ihren Sitz in Offshore-Finanzzentren, in denen Gewinne nicht oder niedriger versteuert werden als in Deutschland. Außerdem sind demnach in einigen Regionen bereits heute monopolähnliche Strukturen zu erkennen, die Auswirkungen auf die Arztwahl haben. Auch bei Zahneins beobachten die AutorInnen seit mehreren Jahren Verluste. Aktuell sei die Eigenkapitalquote für ein typisch Private-Equity-geführtes Unternehmen aber noch „relativ hoch“. „Mit 29 Prozent Eigenkapital im Verhältnis zur Bilanzsumme liegt Zahneins deutlich vor Ober Scharrer (3 Prozent), ZytoServie (-10 Prozent) und Artemis (-50 Prozent).“ Allerdings sinke auch bei Zahneins seit mindestens 2019 das Eigenkapital kontinuierlich. Den Grund für die bisher hohe Eigenkapitalquote der Kette mit aktuell mehr als 80 Zahnarztpraxen sehen die Experten darin, dass Zahneins noch nicht lange vollständig in der Hand von Private Equity ist. Eine bestätigte Mehrheitsbeteiligung liegt erst seit 2019 vor. Zur Verbesserung der Situation fordern die AutorInnen: „ gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, „damit private Investitionen im Gesundheitssystem gesellschaftlich dienlich sind und kein Risiko für die PatientInnen und die Gesundheitsversorgung darstellen". „ eine regionale Beschränkung der Zukäufe von Arztpraxen: „Darüber hinaus könnten die Anteile der Arztsitze, welche regional von einem einzelnen Konzern betrieben werden, beschränkt werden.“ „ Ein Transparenzregister sollte die EigentümerInnen der Medizinischen Versorgungszentren erfassen. Außerdem sollte darüber nachgedacht werden, wie auch PatientInnen über die Struktur der Arztpraxen informiert werden können, „damit sie wissen, ob sie ÄrztInnen konsultieren, die aufgrund der Eigentumsstruktur besonderen ökonomischen Anreizen unterliegen". „ Zur Eindämmung der gesellschaftsschädigenden Geschäftspraktiken von Private-Equity-Firmen in Deutschland verweisen die Autoren zudem auf eine Vielzahl von im Ausland bereits umgesetzten sowie geplanten Maßnahmen hin, die sich mit Fragen der Steuervermeidung, Insolvenzhaftung und kartellrechtlichen Fragen beschäftigen. mg Der Report: Li, Aurora; Zöllner, Uwe; Peters, Michael (2023): Profite vor Patientenwohl – PrivateEquity-Beteiligungen an Arztpraxen, Finanzwende Recherche, Berlin. https:// www.finanzwende-recherche.de/wp-content/uploads/Profite-vor-Patientenwohl_ Private-Equity-Beteiligungen-an-Arztpraxen-in-Deutschland.pdf LÄNDER MACHEN REGULIERUNGSVORSCHLÄGE Bayern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein wollen MVZ stärker regulieren. So sollen Monopolstellungen einzelner Träger verhindert und eine am Patientenwohl orientierte ambulante Versorgung gestärkt werden. Dazu haben die drei Länder unter bayerischer Federführung eine gemeinsame Bundesratsinitiative entworfen. Darin fordern sie die Bundesregierung auf, ein MVZ-Regulierungsgesetz zu schaffen. Im Eckpunktepapier zum sogenannten Entschließungsantrag für ein MVZ-Regulierungsgesetz sind insgesamt neun Regulierungsvorschläge genannt. Neben einer MVZ-Schilderpflicht sieht das Papier die Einführung eines von den Kassenärztlichen Vereinigungen zu führenden MVZ-Registers vor, in dem die „nachgelagerten Inhaberstrukturen offenzulegen sind“. Die Verpflichtung zur Eintragung in das Register soll als Zulassungsvoraussetzung für MVZ geschaffen werden. Darüber hinaus gibt es Maßnahmen zur Begrenzung von Konzentrationsprozessen und Monopolisierungstendenzen: Das Papier führt zwei Umsetzungsalternativen auf. Während Alternative 1 die Gründungsbefugnis in räumlicher Sicht auf den jeweiligen KV-Bezirk, in dem das Krankenhaus seinen Sitz hat, sowie auf einen unmittelbar benachbarten KV-Bezirk beschränkt, dürfen Alternative 2 zufolge MVZ nur in denjenigen arztgruppenbezogenen Planungsbereichen gegründet werden, die sich ganz oder teilweise innerhalb eines Radius von 50 Kilometern vom Trägerkrankenhaus befinden. Der Versorgungsanteil für neue, von einem Träger gegründete ärztliche MVZ soll laut Papier im jeweiligen arztgruppenbezogenen Planungsbereich bei Hausärzten auf maximal 25 Prozent und bei der allgemeinen und speziellen fachärztlichen Versorgung auf maximal 50 Prozent pro Facharztgruppe begrenzt werden. Für unterversorgte und drohend unterversorgte Planungsbereiche sollen Ausnahmen vorgesehen werden. Bezogen auf KV-Bezirke beträgt der Höchstanteil eines Trägers bei der hausärztlichen Versorgung demnach fünf und bei der fachärztlichen Versorgung zehn Prozent. Ferner soll die ärztliche Leitung von MVZ durch Schutzvorschriften sowie die Schutzfunktion der ärztlichen Leitung gegen sachfremde Einflussnahme gestärkt werden, beispielsweise durch einen besonderen Abberufungs- und Kündigungsschutz für die ärztliche Leitung und Vorgaben zu deren Mindesttätigkeitsumfang. Dadurch soll die ärztliche Unabhängigkeit im MVZ auf der Ebene der Binnenorganisation wirksam und mit vergleichsweise milden Mitteln sichergestellt werden, heißt es in dem Papier weiter. mg

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