Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 13

30 | POLITIK SÄCHSISCHE KITA-GESETZ-NOVELLE „An der Mundgesundheit kommt nun keiner mehr vorbei!“ In Sachsen gehört die Förderung der Zahn- und Mundgesundheit von Kindern ab dem 1. August verbindlich zum Bildungsauftrag der Kitas. Eine entsprechende Ergänzung wurde im Rahmen der jüngsten Novellierung ins KitaGesetz des Freistaats aufgenommen. Ein Erfolg, für den viel Vorarbeit nötig war. In Artikel 1 Paragraf 2 des sächsischen „Gesetzes über Kindertagesbetreuung“ (SächsKitaG) heißt es nun bei „Aufgaben und Ziele“ unter Absatz 3: „Der ganzheitliche Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag dient vor allem […] der Befähigung zu einer gesunden Lebensführung sowie der Entwicklung des Gesundheitsbewusstseins, insbesondere in Bezug auf hygienisches Verhalten, Körperpflege und Mundgesundheit, gesunde Ernährung und Bewegung.“ Die Landesregierung griff damit eine Anregung auf, für die die Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege des Freistaates Sachsen (LAGZ Sachsen) sich jahrelang eingesetzt hatte und die sie unter anderem im Rahmen einer Sachverständigenanhörung im Landtag im Oktober 2022 eingebracht hatte. „Dabei konnten wir eindrücklich zeigen, wie bedeutend gesunde Zähne für ein gesundes Aufwachsen sind und welche wichtige Rolle die Kindertageseinrichtungen dabei spielen“, berichtet Birte Eckardt, Geschäftsführerin der LAGZ Sachsen. Um das Thema Mundgesundheit im Kita-Gesetz zu verankern, verfolgte die LAGZ Sachsen eine zweigleisige Strategie. Sie sprach nicht nur die GesundheitspolitikerInnen der Parteien an, sondern parallel auch die bildungspolitischen SprecherInnen der Fraktionen. „Im gesundheitspolitischen Bereich rennen wir als LAGZ mit unseren Inhalten mittlerweile offene Türen ein“, führt Eckardt aus. Im bildungspolitischen Ressort seien viele Zusammenhänge jedoch unbekannt gewesen. „Wir konnten den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern für Bildungspolitik verdeutlichen, wie viel an einer guten Mundgesundheit hängt.“ Mit zweigleisiger Strategie zum Erfolg Die LAGZ Sachsen bezog auch die UN-Kinderrechtskonvention und die dort verbrieften Rechte der Kinder auf Gesundheit und Bildung in ihre Argumentation ein. Damit verknüpfte sie zm113 Nr. 13, 01.07.2023, (1128)

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