Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 13

POLITIK | 31 Foto: Oksana Kuzmina - stock.adobe.com DAS STEHT IN DEN KITA-GESETZEN ANDERER BUNDESLÄNDER Die Mundgesundheit hat es unter anderem ins schleswig-holsteinische „Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege“ geschafft. Hier heißt es in Paragraf 19, Absatz 3: „Die pädagogischen Fachkräfte fördern die psychische Entwicklung der Kinder. Um ein gesundes Aufwachsen sicherzustellen, wird auf eine gesunde Ernährung, Bewegung sowie die tägliche Zahnpflege der Kinder geachtet.“ Seit September 2019 ist in Mecklenburg-Vorpommern im Kindertagesförderungsgesetz in Paragraf 3 (Aufgaben der frühkindlichen Bildung), Absatz 2 festgeschrieben: „Frühkindliche Bildung und Erziehung beinhaltet die Anleitung zur gesunden Lebensführung. Sie unterstützt die Entwicklung des Gesundheitsbewusstseins, insbesondere in Bezug auf hygienisches Verhalten, tägliche Zahnpflege, gesunde Ernährung und Bewegung.“ Einen Schritt näher an die gesetzliche Verankerung der Mundgesundheit herangerückt ist kürzlich das Land Berlin. Dort existiert bereits seit einigen Jahren ein Gesetzentwurf, der unter anderem das verbindliche Zähneputzen in den Einrichtungen vorsieht. Durch die Pandemie und die verkürzte Regierungszeit der alten Koalition konnte das Gesetz jedoch nicht auf den Weg gebracht werden. Nun hat die neue schwarz-rote Koalition die Zahngesundheit von Kindern und Jugendlichen im Koalitionsvertrag aufgenommen. Das Ziel: Zähneputzen in Kitas und Grundschulen soll zukünftig verpflichtend sein. die Frage „Hat eine schlechte Mundgesundheit Auswirkungen auf die Bildungsbiografie eines Kindes?“. Dass die Antwort „Ja“ lautet, veranschaulichte die LAGZ insbesondere am Beispiel der frühkindlichen Karies – von der in Sachsen fast schon jedes siebte Kind betroffen ist. „Wir haben dargestellt, wie es einem Kind mit einem stark zerstörten, kariösen Gebiss und einem gegebenenfalls damit verbundenen Frontzahnverlust geht“, sagt Eckardt. Die möglichen Folgen – Schmerzen, schlechter Schlaf, eine eingeschränkte Kaufunktion, Sprech- und Sprachentwicklungsstörungen, Mundgeruch, soziale Ausgrenzung – hätten Eindruck hinterlassen. „Im Anschluss haben wir aufgezeigt, dass es sich um prinzipiell vermeidbare Krankheitserfahrungen handelt und dass es dabei hilft, den Bildungsauftrag der Kitas gesundheitsförderlich auszurichten. Denn hier verbringen die Kinder teilweise 35 bis 40 Stunden pro Woche. Oder sogar mehr.“ Diese Botschaften sind angekommen. Das bestätigt unter anderem die Einordnung der Novellierung durch die bildungspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, die zusammen mit CDU und SPD die sächsische Regierung stellen. „Eine gute Zahn- und Mundgesundheit befördert Bildungsgerechtigkeit, denn sie ist Voraussetzung für einen störungsfreien Spracherwerb und prägt Bildungsbiografien von Kindern“, sagt Christin Melcher. „Gerade Kinder, die in schwierigen sozialen Lagen oder in bildungsfernen Haushalten aufwachsen und die tägliche Zahnpflege nicht im häuslichen Umfeld erleben, sollten diese in der Kita erlernen. So werden soziale Ungleichheiten ausgeglichen.“ Dass nun das Wort „Mundgesundheit“ im Gesetz stehe, mache das Thema um ein Vielfaches sichtbarer, freut sich die LAGZ-Geschäftsführerin: „Das war ein dickes Brett – und ist für uns ein echter Meilenstein. Die Novellierung würdigt die Bedeutung der Mundgesundheit und macht ganz klar: An ihr kommt man nicht mehr vorbei!“ sth zm113 Nr. 13, 01.07.2023, (1129) Der sächsische Landtag hat die Mundgesundheit als Teil des Bildungsauftrags der Kitas im Freistaat gesetzlich verankert. Foto: Oliver Killig

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