Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 13

46 | TITEL Regenerationsprozesse im Alter in Kombination mit einer sich reduzierenden Immunkompetenz ihr Übriges dazutun. Erhöhte Sondierungstiefen und Attachmentverlust stellen ebenso wie in jüngeren Lebensphasen chronische Erkrankungen dar, die einer systematischen Therapie bedürfen und nicht einfach hingenommen werden können. Ältere Patienten mit Mundhygienedefiziten und Parodontitis haben auch ein erhöhtes Risiko für Wurzelkaries. Durch die Exposition der Wurzeloberflächen sowie die hohe Prävalenz gemeinsamer Risikofaktoren wie funktioneller Defizite und eine defizitäre Mundhygiene sollten bei der parodontalen Betreuung präventive und therapeutische Maßnahmen der Wurzelkaries mit adressiert werden [Lopez et al., 2019; Gavriilidou et al. 2019]. Parodontitisbehandlung bei Versicherten nach § 22a SGB V Im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung ist der Zugang zur Parodontitistherapie seit Juli 2021 neu geregelt. Die Behandlungsstrecke nach Paragraf 22a richtet sich an Menschen, bei denen die systematische Behandlung gemäß PAR-Richtlinie nicht in vollem Umfang durchgeführt werden kann. Bei Menschen mit zugeordnetem Pflegegrad ist die Fähigkeit zur Aufrechterhaltung der Mundhygiene oder die Kooperationsfähigkeit (etwa zur Durchführung von radiologischer Diagnostik oder umfassender klinischer PA-Befundung) oftmals nicht oder nur eingeschränkt gegeben. Es obliegt den Vertragszahnärzten zu entscheiden, ob eine parodontale Befundung vollumfänglich möglich ist. Sollte dies der Fall sein, kann der Patient mit Pflegebedarf in der regulären PAR-Strecke und in den Praxisräumen behandelt werden. Sollte dies nicht der Fall sein und der Weg der verkürzten PAR-Strecke eingeschlagen werden, besteht hier als Mindestanforderung eine Dokumentation von zwei Messstellen (mesial und distal) pro Zahn, die bei der Krankenkasse lediglich angezeigt wird und nicht genehmigt werden muss. Dies geschieht anhand des Vordrucks 5e. Die verkürzte PAR-Strecke ist auf folgende Leistungen begrenzt: PSI, PAR-Status, AIT beziehungsweise CPT (bei Behandlung in Narkose), gegebenenfalls Einschleifen und Nachbehandlung, im Folgenden die UPTc, d, e und f (Abbildung 5). Die Entscheidung, ob und inwieweit die CPT bei Sondierungstiefen≥6 mm in diesen auf mehreren Ebenen limitierten Rahmenbedingungen ausgeführt werden kann und sollte, obliegt den behandelnden zm113 Nr. 13, 01.07.2023, (1144) VERGLEICH PAR-RICHTLINIE UND VERKÜRZTE VERSORGUNGSSTRECKE Pflegegrad nach § 15 SGB XI Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX Vollumfängliche PA-Befundung möglich? (§ 3 RiLi PAR) JA NEIN Umsetzung PAR-Richtlinie Verkürzte Versorgungsstrecke Einbeziehung Leistungen nach § 22a SGB V Antiinfektiöse Therapie AIT Ggf. Einschleifen Nachbehandlung Genehmigungsvorbehalt/Begutachtung möglich Anzeigepflicht, keine Genehmigung abzuwarten Aufklärungs- und Therapiegespräch ATG Mundhygieneunterweisung MHU Befundevaluation BEVa Chirurgische Parodontaltherapie CPT Nachbehandlung Befundevaluation BEVb Unterstützende Parodontitisterapie UPTa UPTb UPTe/f UPTd UPTc UPTg Auffälliger Parodontaler Screening Index PSI: PAR-Behandlung indiziert AIT (ST≥4mm) ggf. CPT statt AIT wenn ST≥6mm bei Behandlung in Narkose PAR Status (Vordruck 5a und b)* PAR Status (Vordruck 5e)* Abb. 5: Die Leistungen der verkürzten Versorgungsstrecke im Vergleich zur regulären PAR-Richtlinie. *Bundesmantelvertrag – Zahnärzte (BMV-Z), Anlage 14a Formulare für die vertragszahnärztliche Versorgung, Stand 11.10.2022. Quelle: Greta Barbe VORSORGE- UND FRÜHERKENNUNGSMAßNAHMEN BEMA-Nr. Maßnahme Intervall Abrechnung Punkte 174a Erhebung eines Mundgesundheitsstatus* und individueller Mundgesundheitsplan** 1/Halbjahr 20 174b Mundgesundheitsaufklärung*** 1/Halbjahr 26 107a Entfernen harter Zahnbeläge 1/Halbjahr 16/Sitzung * Beurteilung des Pflegezustandes der Zähne, der Mundschleimhaut sowie des Zahnersatzes, einschließlich Dokumentation. ** Angaben zu empfohlenen Maßnahmen und Mitteln zur Förderung der Mundgesundheit, einschließlich der Mund- und Prothesenhygiene, Fluoridanwendung, zahngesunden Ernährung sowie der Verhinderung/ Linderung von Mundtrockenheit. *** Aufklärung über die Inhalte des Mundgesundheitsplans, die Demonstration und gegebenenfalls praktische Anleitung zur Reinigung der Zähne und des Zahnersatzes, des Zahnfleisches sowie der Mundschleimhaut. Tab. 1: Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen für Versicherte, die einem Pflegegrad nach Paragraf 15 SGB XI zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe nach Paragraf 99 SGB IX erhalten

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