Kollegen. Nach AIT beziehungsweise CPT erfolgt der Übergang in die UPTPhase: entsprechend einem Grad B der regulären PAR-Strecke bedeutet dies zwei UPT-Sitzungen per Kalenderjahr. Grundsätzlich kann die AIT in der aufsuchenden Betreuung entsprechend dem Vorgehen in der Praxis erfolgen, das erfordert je nach Belastungsfähigkeit der Patienten entsprechende Adaptationen (Abbildung 4). Das Fehlen von ATG, MHU, BEV sowie UPT a und b in der verkürzten Strecke im Vergleich zur regulären Strecke soll kompensiert werden durch andere Leistungen gemäß der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen (Richtlinie nach Paragraf 22a SGB V). Patienten, die einem Pflegegrad nach Paragraf 15 SGB XI zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe nach Paragraf 99 SGB IX erhalten, haben dieser Richtlinie zufolge unabhängig von einer eventuell bestehenden parodontalen Erkrankung Anspruch auf verschiedene präventionsorientierte Leistungen: Erhebung des Mundgesundheitsstatus (Paragraf 4), Individueller Mundgesundheitsplan (Paragraf 5), Mundgesundheitsaufklärung (Paragraf 6) und Entfernung harter Zahnbeläge (Paragraf 7). Hierbei wurden gemäß der Richtlinie die in Paragraf 22a SGB V ausdrücklich vorgesehenen Leistungen umgesetzt, so dass neben der kurativen Therapie auch präventive Leistungen gestärkt werden (Tabelle 1). Diese Leistungsansprüche gelten übrigens unabhängig davon, ob die Patienten in einer Pflegeeinrichtung, zu Hause oder in der Praxis behandelt werden. Auch in der Praxis ist es daher sinnvoll, den möglichen Pflegegrad älterer Patienten zu erfragen und diese Leistungen bei entsprechender Indikation zu erbringen. Wenn die Leistungen der verkürzten PAR-Strecke sinnvoll mit den Leistungen der Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen kombiniert und die halbjährlichen Abstände der Leistungen zeitversetzt erbracht werden, ist eine dreimonatige Versorgungsfrequenz mit einem Fokus auf präventiven (Beratungs-)Leistungen möglich. Dennoch stellt sich die Frage, ob die beschriebenen Leistungen 174a/b und 107a, die jedem Patienten mit Pflegegrad oder Eingliederungshilfe auch ohne parodontale Erkrankung zur Verfügung stehen, ausreichen, um dem durch die Kombination auffälliger PA-Status, Mundhygienedefizite und Pflegebedarf dokumentierten besonderen zusätzlichen Betreuungsbedarf gerecht zu werden. Letztlich wird sich zeigen, ob der Aufwand für das Aufklärungs- und Therapiegespräch (ATG) mit den Leistungen Erhebung eines Mundgesundheitsstatus, individueller Mundgesundheitsplan und Mundgesundheitsaufklärung wirklich abgedeckt ist. Interdisziplinäre Präventionskonzepte Mundpflege Die bestmögliche Durchführung der parodontalen Therapie und der größtmögliche klinische Nutzen sind bei der (aufsuchenden) Betreuung von Menschen mit Pflegebedarf sicher nur zu erreichen, wenn sie unter Einbeziehung der Patienten selbst und aller an der Pflege Beteiligten erfolgen. Wenn ein Mindestmaß an regelmäßiger Mund- und Prothesenpflege nicht umgesetzt wird, ist trotz der Möglichkeiten der Umsetzung einer verkürzten PAR-Strecke der therapeutische Erfolg in einem Maß, wie dies bei nicht-pflegebedürftigen Patienten erwartet werden kann, fraglich. Auch in Kenntnis der gesundheitlichen Risiken – beispielsweise für Malnutrition, Aspirationspneumonien oder den Erhalt der Funktionalität – ist daher die Miteinbeziehung des (täglichen) Unterstützungsumfelds wichtig [Müller et al., 2022; Kossioni, 2018]. Ratgeber sowie Schulungen für Pflegekräfte und pflegende Angehörige zu Pflegemitteln und deren Anwendung, Hausärzte und in diesem Zusammenhang perspektivisch die verstärkte Nutzung der Videosprechstunde bieten 48 | TITEL zm113 Nr. 13, 01.07.2023, (1146) CME AUF ZM-ONLINE Prävention und Parodontitistherapie im höheren Lebensalter und bei Pflegebedarf Für eine erfolgreich gelöste Fortbildung erhalten Sie zwei CME-Punkte der BZÄK/DGZMK. Foto: mund-pflege.net, Elmar Ludwig Abb. 6: Die digitale Plattform www.mund-pflege.net bietet frei verfügbare, laienverständliche Informationen zu Mundbefunden, notwendigen Hilfsmitteln und dem Vorgehen bei der Mundpflege durch Dritte.
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