72 | POLITIK VMF ZUR ENTSCHEIDUNG DES GESUNDHEITSAUSSCHUSSES „Die Ampel treibt Zahntechniker in andere Branchen!“ Der Gesundheitsausschuss hat die Forderung der Union, die zahntechnische Vergütung anzuheben, abgelehnt. Der Verband medizinischer Fachberufe (vmf) ist entsetzt. Die Unionsabgeordneten hatten in ihrem Antrag gefordert, die strikte Bindung an die Grundlohnsumme bei der Vergütungsregulierung aufzuheben, die Fortentwicklung der zahntechnischen Vergütung auf Grundlage des sich im jeweiligen Kalenderjahr tatsächlichen errechneten Bundesmittelpreises zu ermöglichen und eine angemessene und marktgerechte Vergütungsbildung für Materialkosten zuzulassen. vmf-Präsidentin Hannelore König und Karola Will, Referatsleiterin Zahntechnik im vmf, sind „entsetzt über die Ignoranz der Ampel-Koalition“, denn damit bleibe die Preis- und Lohnentwicklung im Zahntechnikerhandwerk von der wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt. Diese Entscheidung schränke „die freiheitliche wirtschaftliche Entwicklung in der Zahntechnik" ein, sie sei „weder gerecht noch nachhaltig" und gefährde die Versorgung Die Ampel hat den Antrag der Unions-Fraktion „Zahntechnikerhandwerk in Deutschland zur Sicherstellung der Patientinnen- und Patientenversorgung unterstützen und zukunftsfest machen“ (BT-Drucksache 20/4884 vom 24. Mai 2023) abgelehnt. Foto: tygrys74_stock.adobe.com zm113 Nr. 13, 01.07.2023, (1170) ZAHNTECHNIKER FORDERN NEUE VERGÜTUNGSREGULIERUNG Die Angleichung der Löhne Ost an die im Westen ist bis heute nicht erfolgt Vor dem Gesundheitsausschuss haben die Zahntechniker eine systematisch höhere Vergütung und somit eine Änderung der gesetzlichen Vergütungsregulierung gefordert. Grundlage der Anhörung war ein Antrag der Unionsfraktion (Drucksache 20/4884 vom 14. Dezember 2022). In der Anhörung stellten die Fachverbände Ende April heraus, dass die Betriebe unter den jetzigen Bedingungen oft nicht kostendeckend arbeiten könnten. Die Sachverständigen äußerten sich in der Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen. Die Unionsfraktion hatte in ihrem Antrag „Zahntechnikerhandwerk in Deutschland zur Sicherstellung der Patientinnen und Patientenversorgung unterstützen und zukunftsfest machen" mehr Unterstützung für das Zahntechnikerhandwerk gefordert. Im Wortlaut: „Durch die Regelung im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) dürfen die Vergütungen von Leistungen im Zahntechnikerhandwerk innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur um die jeweilige Steigerung der Grundlohnsummenrate angehoben werden. Damit sind betriebswirtschaftlich notwendige Vergütungsanpassungen für diese Handwerksbetriebe nicht möglich. Die Grundlohnsummensteigerung hat dabei keinen originären Zusammenhang zu den tatsächlichen Kostensteigerungen für den zahntechnischen Betrieb. Derzeit ist die Preis- und Lohnentwicklung im Zahntechnikerhandwerk von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt. Die Löhne des Zahntechnikerhandwerks liegen weit unter den Löhnen im Handwerk. Eine angestrebte Angleichung der Löhne Ost an West ist bis heute nicht erfolgt."
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