zm113 Nr. 13, 01.07.2023, (1172) 74 | BEKANNTMACHUNGEN Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein Anlage 2 zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift, Veröffentlichungsmuster zu § 79 Absatz 4 SGB V, Stand: 11.05.2022 Veröffentlichung der Höhe der Vorstandsvergütungen einschließlich aller Nebenleistungen und sämtlicher Versorgungsregelungen gemäß § 79 Absatz 4 SGB V (Jahresbeträge) ImVorjahr gezahlte Vergütungen Versorgungsregelungen Sonstige Vergütungsbestandteile Weitere Regelungen Gesamtvergütung (Summe aller Vergütungsbestandteile) Funktion Grundvergütung variable Bestandteile Zusatzversorgung/ Betriebsrenten Zuschuss zur privaten Versorgung Dienstwagen auch zur privaten Nutzung weitere Vergütungsbestandteile (u.a. private Unfallversicherung) Übergangsregelungen nach dem Ausscheiden aus demAmt Regelungen für den Fall der Amtsenthebung/- entbindung bzw. bei Fusionen Summe gezahlter Betrag gezahlter Betrag jährlich aufzuwendender Betrag jährlich aufzuwendender Betrag jährlich aufzuwendender Betrag des geldwerten Vorteils entsprechend der steuerrechtl.1%- Regelung jährlich aufzuwendender Betrag Höhe/Laufzeit Höhe/Laufzeit einer Abfindung/ eines Übergangsgeldes bzw. Weiterzahlung der Vergütung/ Weiterbeschäftigung Vorsitzender des Vorstandes 273.612€ 3.987 € 38.075€ 0€ 30.000€ * 7.049 € **** 0 € 0€ 352.723€ Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes 250.032€ 5.505€ 0€ 19.670 € 11.996 € ** 6.541 € **** 0€ 0 € 293.744 € Mitglied des Vorstandes 226.032€ 12.398€ 0€ 19.670€ 20.000€ * 6.295€ **** 18.836 € *** 0€ 303.231€ *) Pauschale Dienstwagenabgeltung (beinhaltet auch Abgeltung von sämtlichen im Zusammenhang mit dem zum Betrieb des Fahrzeuges anfallenden Kosten). **) Von 01-11/2022 klassische Dienstwagengestellung, der angegebene Betrag stellt den im Rahmen der 1%-Regelung ermittelten zu versteuernden Wert dar. In 12/2022 Pauschale Dienstwagenabgeltung(…). ***) Anwendung erfolgt unter der Voraussetzung einer ausbleibenden Verlängerung für die Dauer von max. 6 Monate, ggf. unter Anrechnung anderweitiger Einkünfte. ****) Kalkulatorischer Betrag für Risiken einer eventuellen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und einer ggf. möglichen Sterbegeldzahlung. Alle Angaben in Euro Bekanntmachung der KZV Nordrhein Berichtigung der Veröffentlichung der Vorstandsvergütungen 2022 Gemäß § 79 Abs. 4 SGB V sind die jährlichen Vergütungen der einzelnen Vorstandsmitglieder der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen einschließlich Nebenleistungen sowie die wesentlichen Versorgungsregelungen in einer Übersicht jährlich zum 1. März zu veröffentlichen.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=