12 | POLITIK zm113 Nr. 14, 16.07.2023, (1202) ten Regionen ernsthaft infrage stellt. Unseren Patientinnen und Patienten werden die Auswirkungen des Gesetzes über Jahre schaden. Besonders fatal ist, dass der präventionsorientierten Parodontitis-Therapie die Finanzmittel entzogen werden.“ Hendges appellierte an Bundesgesundheitsminister Lauterbach, zumindest die Parodontitis-Therapie aus der Budgetierung herauszunehmen und die kurzsichtige Sparpolitik auf Kosten der Gesundheit der Patienten zu stoppen. Dabei stellte er klar: „Einen erneuten Frontalangriff auf die Zahnärzteschaft, auf die Versorgung unserer Patientinnen und Patienten, lassen wir uns nicht gefallen! Auch deshalb melden wir uns mit unserer Kampagne lautstark zu Wort.“ Eine klare Absage erteilte Hendges dem „systematischen Misstrauen gegenüber den Akteuren der Selbstverwaltung“. Die fortwährenden Angriffe seitens der Politik auf die Selbstverwaltungseienschmerzhaftundnurschwer zu ertragen. „Aber wir dürfen uns von diesen Angriffen nicht entmutigen lassen! Wir müssen standfest bleiben und jeden Tag von Neuem für die Selbstverwaltung als tragende Säule unseres Gesundheitswesens einstehen. Wir fordern ein klares Bekenntnis der Politik zum besonderen Wert der Selbstverwaltung. Wir fordern eine Rückkehr zu einem von gegenseitigem Vertrauen, Respekt und Kooperation geprägten Miteinander“, erklärte Hendges. Weitere Prüfrechte des Bundesrechnungshofs abgelehnt Dazu passe auch die bereits seit mehreren Legislaturperioden immer wieder erhobene Forderung des Bundesrechnungshofes nach gesetzlichen Prüfrechten bei der KZBV und den KZVen, bei KBV, KVen und beim G-BA. Inzwischen habe sich der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages diese Forderung zu eigen gemacht und das BMG aufgefordert, dem Bundesrechnungshof mit einem Gesetzentwurf genau diese Prüfrechte einzuräumen. „Wir haben den gesamten Forderungskomplex juristisch auf Herz und Nieren prüfen lassen und zwei Rechtsgutachten in Auftrag gegeben“, sagte Hendges. Diese kämen zu dem Ergebnis, dass die geforderten Prüfrechte nach aktueller Rechtslage nicht bestehen, insbesondere da die KZBV und die KZVen – anders als die Krankenkassen – nicht über Bundesmittel verfügten. Trotz dieser eindeutigen rechtlichen Bewertung rechne er damit, dass das BMG tatsächlich in Kürze einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen werde, sagte der KZBV-Chef. Doch die Einführung weiterer Prüfmechanismen wäre nicht nur rechtlich unhaltbar, sondern auch unzweckmäßig und unwirtschaftlich und würde mit hohen Bürokratielasten einhergehen. Pochhammer: Digitalisierungsstrategie ist „pure Anmaßung“ Der stellvertretende KZBV-Vorsitzende Dr. Karl-Georg Pochhammer nahm in seiner anschließenden Rede die Digitalisierungsstrategie des BMG auseinander. „Etwas Revolutionäres sucht man dort vergebens“, konstatierte Pochhammer nüchtern. Mit Blick auf den tags zuvor bekannt gewordenen Referentenentwurf der beiden Digitalgesetze erklärte er, dass die elektronische Patientenakte (ePA) zum 15. Januar 2025 kommen solle, das E-Rezept solle schon ab dem 1. Januar 2024 zum Standard in der Arzneimittelversorgung werden. „Damit das beim E-Rezept gelingt, agiert das BMG in der bekannten Weise: Statt zu überzeugen, arbeitet es mit Sanktionen“, kritisierte Pochhammer. Zahnarztpraxen müssten gegenüber ihrer KZV nachweisen, dass sie in der Lage sind, E-Rezepte zu verordnen. WOLFGANGEẞER ZUM EHRENVORSITZENDEN DES KZBV-VORSTANDS GEWÄHLT Die Delegierten der 2. Vertreterversammlung (VV) in Mainz dankten dem langjährigen KZBV-Vorstandsvorsitzenden Dr. Wolfgang Eßer für seine herausragenden und bleibenden Verdienste für die Zahnärzteschaft und die Versorgung mit langem, stehendem Applaus. In seiner Laudatio würdigte der Vorsitzende der VV, Dr. Holger Seib, die zahlreichen Leistungen Eßers, der von 2005 bis 2013 zunächst stellvertretender Vorsitzender und von 2013 bis 2023 Vorsitzender des KZBV-Vorstands war. Eßer habe „maßgeblichen Anteil daran, dass die KZBV als starker und respektierter Akteur wertvolle Beiträge zur Versorgungsverbesserung und zur Verbesserung der Mund- und Allgemeingesundheit in Deutschland geleistet hat“, erklärte Seib. Zuvor hatten die Delegierten einstimmig eine Ehrenordnung beschlossen, durch die es möglich wurde, Eßer zum Ehrenvorstandsvorsitzenden zu machen. Eßer dankte den Delegierten sichtlich bewegt im Anschluss in einer sehr persönlichen Rede für die Ehrung. „Ich habe großes Glück gehabt, in einer Zeit arbeiten zu können, in der wir als Selbstverwaltung mit unserer Expertise geschätzt waren, uns Respekt entgegengebracht wurde und uns der Raum gegeben wurde zu gestalten“, sagte Eßer mit Blick auf das aktuell schwierige Verhältnis zur Bundesregierung. Gleichzeitig wünschte er dem neuen KZBV-Vorstand viel Glück und Erfolg für die weitere Arbeit. Zu seinem Nachfolger war in der konstituierenden VV im März Martin Hendges gewählt worden. Foto: KZBV_Jan Knoff
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