Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 14

zm113 Nr. 14, 16.07.2023, (1214) 24 | TITEL STUFENLOSE ZUGÄNGE, ORIENTIERUNGSHILFEN, GEBÄRDENSPRACHE Wie barrierefrei sind Deutschlands Arztpraxen? Rund 87.000 und damit fast die Hälfte aller ambulanten Arztpraxen verfügen über mindestens eine Vorkehrung, die Barrieren abbaut oder vermeidet. Zu dem Schluss kommt eine Auswertung der Stiftung Gesundheit. Die Wissenschaftler haben das hauseigene Strukturverzeichnis analysiert. Ihr Ergebnis: 48,2 Prozent der deutschen Arztpraxen verfügen über mindestens eine Vorkehrung, die Barrieren abbaut oder vermeidet. Auf Platz eins liegt dabei der stufenlose Zugang zur Praxis. Dennoch sind die meisten nicht vollständig barrierefrei – zumindest nicht für alle betroffenen Gruppen. So liegt der Anteil der Praxen, auf Menschen mit eingeschränkter Mobilität eingerichtet ist, mit 43,9 Prozent am höchsten. Ein Fünftel ist auf Personen mit Hörbehinderung eingestellt. Sehbehinderte finden in 8,2 Prozent Praxen Hilfen, wer kognitiv eingeschränkt ist, nur in 1,5 Prozent der Praxen. Dabei kommt es darauf an, in welchem Bundesland, man wohnt: In Berlin ist der Anteil der Praxen, die mindestens ein Kriterium der Barrierefreiheit erfüllen, am höchsten (57 Prozent). Auf Platz 2 und 3 folgen Sachsen (55,5 Prozent) und Brandenburg (54,9 Prozent). Nachholbedarf haben Bremen (40,3 Prozent), Rheinland-Pfalz (39,8 Prozent) und Bayern (38,8 Prozent). ck Die Karte bildet den Anteil der Praxen mit Vorkehrungen der Barrierefreiheit auf Ebene der Landkreise ab. Foto: Stiftung Gesundheit SO SIEHT ES IN DEN BUNDESLÄNDERN AUS „ Vorkehrungen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität: Knapp über die Hälfte der Praxen in Brandenburg, Baden-Württemberg und Berlin treffen Vorkehrungen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität – sie sind die Spitzenreiter unter den Bundesländern. Mit knapp einem Drittel bilden Bremen, Bayern, RheinlandPfalz die Schlusslichter. Kriterien sind: Behindertenparkplätze, ebenerdig oder Aufzug vorhanden, stufenfreier Zugang, Aufzug rollstuhlgerecht oder barrierefrei, Stühle/Liegen verstellbar, Praxis rollstuhlgerecht, WC ist bedingt barrierefrei oder barrierefrei. „ Vorkehrungen für Menschen mit Hörbehinderung: Hier liegt Sachsen vorn: 35,2 Prozent der dortigen Praxen verfügen über Barrierefreiheitsvorkehrungen für Menschen mit Hörbehinderung. Besonders schwierig wird die Arztsuche für Betroffene in Mecklenburg-Vorpommern: Dort sind nur 4,9 Prozent der Praxen auf ihre Bedarfe eingestellt. Kriterien sind: Aufzug barrierefrei, Gebärdensprache, Termin per Fax, Terminvergabe online, induktive Höranlagen. „ Vorkehrungen mit Menschen mit Sehbehinderung: Spitzenreiter ist auch hier Sachsen mit 35,2 Prozent. Auf dem letzten Platz rangiert Sachsen-Anhalt mit 1,9 Prozent. Kriterien sind: Aufzug barrierefrei, Orientierungshilfen für Sehbehinderte. „ Vorkehrungen für Menschen mit kognitiven Einschränkungen: Hier haben nur wenige Praxen Vorkehrungen getroffen – sie stellen etwa Informationsmaterial in Leichter Sprache bereit. Den höchsten Anteil hat Hessen mit 4,5 Prozent, den niedrigsten Bremen und SachsenAnhalt mit je 0,6 Prozent. Kriterien: Informationsmaterial und Website in Leichter Sprache.

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