26 | NACHRICHTEN GESETZ GEGEN ARZNEIMITTEL-ENGPÄSSE Bundestag stimmt für Frühwarnsystem Der Bundestag hat das Gesetz zur Bekämpfung von ArzneimittelLieferengpässen beschlossen. Danach werden für Kinderarzneimittel die Preisregeln gelockert. Gleichzeitig müssen künftig Vorräte für rabattierte Arzneimittel angelegt werden. Darüber hinaus können Apotheken nun leichter Ersatz für knappe Arzneimittel anbieten. Außerdem wird die telefonische Krankschreibung, die sich in der Pandemie bewährt hat, unbefristet eingeführt. Festbeträge und Rabattverträge werden laut Gesetz abgeschafft. Vorgesehen ist auch, dass die Pharma-Unternehmer ihre Abgabepreise einmalig um bis zu 50 Prozent des zuletzt geltenden Festbetrags oder Preismoratoriums-Preises anheben können. Zukünftig dürfen keine Festbetragsgruppen mehr mit Kinderarzneimitteln gebildet werden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) richtet ein Frühwarnsystem zur Erkennung von drohenden Lieferengpässen ein. Außerdem werden die Regeln zur Preisbildung so angepasst, dass der finanzielle Anreiz für die Forschung und Entwicklung von neuen Reserveantibiotika für Unternehmen verstärkt wird. Künftig gilt auch: Antibiotika, deren Wirkstoffe in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum produziert werden, müssen bei Ausschreibungen von Kassenverträgen zusätzlich berücksichtigt werden. Statt heute 30 Prozent soll die Zuzahlungsbefreiungsgrenze nun bei 20 Prozent liegen: Liegt der Preis mindestens 20 Prozent unter dem Festbetrag, kann der GKV-Spitzenverband Arzneimittel von der Zuzahlung freistellen. Ist ein Arzneimittel nicht verfügbar, dürfen Apotheker ein wirkstoffgleiches Produkt abgeben. Für den Austausch sollen Apotheken und Großhändler einen Zuschlag erhalten. Pharma-Unternehmen wird für rabattierte Arzneimittel künftig eine sechsmonatige Lagerhaltung vorgeschrieben. Das soll kurzfristigen Lieferengpässen vorbeugen. Zudem wird der Großhandel verpflichtet, die Bevorratung mit Kinderarzneimitteln auf vier Wochen zu erhöhen. pr DIGITALISIERUNGSSTRATEGIE DER BUNDESREGIERUNG Entwurf sieht bei der ePA Opt-out-Anwendung vor Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung weiter voranbringen. Der erste Entwurf für ein „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (DigiG) sieht eine Opt-outAnwendung bei der elektronischen Patientenakte (ePA) vor. Ziel ist die vollumfängliche, weitestgehend automatisierte Befüllung der ePA mit strukturierten Daten. Zuerst soll der digital gestützte Medikationsprozess erfolgen, dann die Elektronische Patientenkurzakte (ePKA) und die Labordaten-Befunde. Die ePA soll aber eine freiwillige Anwendung bleiben. Außerdem soll das E-Rezept weiterentwickelt werden. Künftig soll es möglich sein, die E-Rezept-App der gematik mit der ePAApp zu nutzen. Es soll auch möglich sein, digitale Identitäten, elektronische Gesundheitskarten (eGK) und die dazugehörigen PINs aus der E-Rezept-App heraus zu beantragen. Zudem soll die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung verpflichtet werden, darauf hinzuwirken, dass Vertragszahnärzte ab dem 1. Januar 2024 für die Verordnung von Arzneimitteln standardmäßig die elektronischen Dienste verwenden. Vertragszahnärzte müssen dann gegenüber ihrer KZV nachweisen, dass sie in der Lage sind, die elektronische Verordnung zu verwenden. Geschieht dies nicht rechtzeitig, ist die Vergütung pauschal um ein Prozent zu kürzen, bis der Nachweis gegenüber der KZV erbracht ist, heißt es im Entwurf. Versicherte sollen sich laut der Gesetzespläne für die Nutzung der Anwendungen der TI sicher authentifizieren können. Dazu soll es neben Apotheken nun auch Vertragsärzten und -zahnärzten ermöglicht werden, die erforderliche Identifizierung durchzuführen. Die Rollen des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) und des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sollen laut Entwurf abgeschwächt werden. Stattdessen soll zusätzlich ein Digitalbeirat der gematik eingerichtet werden. pr NEWS zm113 Nr. 14, 16.07.2023, (1216) Foto: Agenturfotografin - stock.adobe.com
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