Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 14

NACHRICHTEN | 27 zm113 Nr. 14, 16.07.2023, (1217) WEITERES GESETZ ZUR DIGITALISIERUNG Gesundheitsdaten für die Forschung Mit dem „Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ (GDNG) sollen bürokratische Hürden bei der Datennutzung abgebaut werden. Auch die Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten soll verbessert und deren Verknüpfung erleichtert werden. Abrechnungsdaten der gesetzlichen Krankenkassen sollen schneller nutzbar gemacht und repräsentative Daten aus der elektronischen Patientenakte für die Forschung bereitgestellt werden. Auch dazu wurde ein erster Entwurf bekannt. Als Maßnahmen sind vorgesehen: der Aufbau einer nationalen Datenzugangs- und Koordinationsstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, die Verknüpfung von Daten des Forschungsdatenzentrums Gesundheit und des klinischen Krebsregisters sowie die Nutzung von Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken verbunden mit einem Antragsrecht für die Industrie. Das GDNG soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (DigiG) soll hingegen schrittweise gültig werden, teils nach Verkündung, teils zu Jahresbeginn 2025. GESETZ ZUR STÄRKUNG DER GESUNDHEITSVERSORGUNG Gesundheitskioske für benachteiligte Regionen Der erste Entwurf des „Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG)“ wurde jetzt bekannt. Ziel ist, die Versorgung vor Ort in den Kommunen zu stärken. Der Entwurf sieht vor, dass in besonders benachteiligten Regionen und Stadtteilen Gesundheitskioske von den Kommunen und der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unter Beteiligung der privaten Krankenversicherung (PKV) errichtet werden können. Dabei soll das Initiativrecht bei den Kommunen liegen. Die Finanzierung soll zwischen den Kommunen (20 Prozent), der GKV (74,5 Prozent) und der PKV (5,5 Prozent) aufgeteilt werden. Perspektivisch sollen Pflegefachkräfte mit Heilkundekompetenz im Sinne des sogenannten community health nursing die Leitung der Gesundheitskioske übernehmen. Zu den Aufgaben der Kioske sollen die Vermittlung von Leistungen der Behandlung, die Prävention und Gesundheitsförderung sowie die Anleitung zu deren Inanspruchnahme gehören, ebenso allgemeine Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur medizinischen und sozialen Bedarfsermittlung. Um die hausärztliche Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen zu stärken, will man zudem Primärversorgungszentren etablieren. Um die Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) durch Kommunen zu erleichtern, sieht der Gesetzentwurf für die Zulassung eines MVZ als GmbH die Möglichkeit vor, die gesetzlich vorgesehenen Sicherheitsleistungen der Höhe nach zu begrenzen. Taschen-Anästhesie ohneEinstich Wirkeintritt innerhalb von 60 Sekunden1 Gute Haftung und Sichtbarkeit des Gels Wirksamkeit in klinischen Studien belegt1,2 Keinpostoperatives Taubheitsgefühl Ihr persönlicher Kontakt: 0611– 9271 223 oder info@kreussler.com DYNEXAN MUNDGEL® in der Zylinderampulle Für die schmerzarme PA- und PZRBehandlung 1 Gruber et al. Quintessenz 1990; 2 Kasaj et al. Eur J Med Res. 2007 DYNEXAN MUNDGEL®. Zus.: 1 g Gel enthält: Wirkstoff: Lidocainhydrochlorid 1 H 2O 20 mg; weitere Bestandt.: Benzalkoniumchlorid, Bitterfenchelöl, Glycerol, Guargalaktomannan, Minzöl, dickflüssiges Paraffin, Pfefferminzöl, Saccharin-Natrium, hochdisperses Siliciumdioxid, Sternanisöl, Thymol, weißes Vaselin, gereinigtes Wasser. Anw.: Zur zeitweiligen, symptomatischen Behandlung von Schmerzen an Mundschleimhaut, Zahnfleisch und Lippen. Gegenanz.: Absolut: Überempf. gegen die Inhaltsstoffe von Dynexan Mundgel oder gegen andere Lokalanästhetika vom Säureamid-Typ. Relativ: Patienten mit schweren Störungen des Reizbildungs- und Reizleitungssystems am Herzen, akuter dekompensierter Herzinsuffizienz und schweren Nieren- oder Lebererkrankungen. Nebenw.: Sehr selten (< 0,01 % einschließlich Einzelfälle): lokale allerg. u. nichtallerg. Reaktionen (z. B. Brennen, Schwellungen, Rötungen, Jucken, Urtikaria, Kontaktdermatitis, Exantheme, Schmerzen), Geschmacksveränd., Gefühllosigk., anaphylakt. Reakt. u. Schockreakt. mit begleit. Symptomatik. März 2021. Chemische Fabrik Kreussler & Co. GmbH, D-65203 Wiesbaden. www.kreussler-pharma.de

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