zm113 Nr. 14, 16.07.2023, (1218) 28 | POLITIK TI-PAUSCHALEN KZBV: „Das ist eine maßlos überzogene Sanktion!“ Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) kritisiert die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) neu festgelegten Pauschalen für die Nutzung und den Betrieb der Telematikinfrastruktur (TI). Die Vorgaben aus dem BMG sorgen für erheblichen Anpassungsbedarf in den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und setzen Zahnarztpraxen wieder einmal mit Sanktionen unter Druck“, sagt der stellvertretende KZBV-Vorsitzende Dr. Karl-Georg Pochhammer. Besonders das kurzfristige Vorgehen des BMG hätte durch eine Verschiebung des Starttermins der neuen Pauschalen und geeignete Übergangsregelungen vermieden werden können: „Die neue TI-Pauschale soll ab dem 1. Juli gelten. Die Festlegungen hat uns das BMG aber erst kurz vor zwölf zugesendet“, so Pochhammer. „Das BMG kippt der Vertragszahnärzteschaft die Vereinbarungsinhalte vor die Füße und die 17 KZVen müssen nun sehen, wie sie das Ganze administrieren können. Dabei hatten wir das BMG mehrfach darauf hingewiesen, dass die inhaltliche Umstellung auf die Monatspauschale dort einen hohen Anpassungsbedarf verursacht“, führt Pochhammer weiter aus. Auch die Eingabe der KZBV, die Beantragungs- und Nachweisführung abzubauen und somit den Bürokratieaufwand der KZVen zu senken, habe das BMG ignoriert. Aus Sicht der KZBV sind die Folgen der neuen Vorgabe ohne ein Mitwirken der Industrie fatal. „Das BMG hat in der Hoffnung, dass die Industrie ihre Preise senkt, die Zahnarztpraxen an vielen Stellen unter Druck gesetzt“, erklärt Pochhammer. So fehle die Anpassung an das aktuelle Preisniveau und das Budget für Defektkomponenten werde ersatzlos gestrichen. Außerdem könne das BMG neue Anwendungen verpflichtend einführen und bei Nichtnutzung sofort sanktionieren. Neu eingeführte Anwendungen würden indes frühestens 2025 in die Pauschale eingerechnet. Das finanzielle Risiko wird auf die Praxen abgewälzt Zudem müssten die Vertragszahnärzte künftig erst in Vorleistung gehen und die Komponenten auf eigene Rechnung kaufen. Die Erstattung erfolge dann über einen Umlagezeitraum von fünf Jahren. „Immerhin hier ist das BMG auf die Forderungen der KZBV eingegangen. Die Krankenkassen hatten zehn Jahre gefordert“, berichtet Pochhammer. „Vollkommen unverständlich ist hingegen die erhebliche Reduktion der Pauschale um 50 Prozent, wenn eine Zahnarztpraxis eine TI-Anwendung nicht rechtzeitig vorhalten kann. Das ist eine maßlos überzogene Sanktion.“ Die KZBV hat darüber hinaus weiterhin erhebliche Zweifel daran, dass die neue Finanzierungssystematik dazu führt, dass die Industrie ihre Preise für die TI-Anwendungen anpasst. „Das BMG verspricht sich mit der neuen Regelung wirtschaftliche Anreize, aber anstatt das direkt an die Industrie zu adressieren, wird das finanzielle Risiko einseitig auf die Zahnarztpraxen abgewälzt. Ein politisches Bekenntnis zum besonderen Stellenwert der Vertragszahnärzteschaft und der Selbstverwaltung ist das nicht“, resümiert Pochhammer. mg Die neuen vom BMG festgelegten TI-Pauschalen gelten bereits zum 1. Juli. Foto: Sergey Minaev_stock.adobe.com DIE MONATLICHEN TI-PAUSCHALEN AB DEM 1. JULI 2023 Die Höhe der Pauschale ist von der Praxisgröße und vom Ausstattungszeitpunkt abhängig. So erhält eine Praxis mit zwei Ärzten, deren Erstausstattung vor 2021 erfolgte und die den Konnektor noch nicht getauscht hat, beispielsweise eine monatliche Pauschale von 237,78 Euro, schreibt die KBV. Bei mehr als drei Ärzten sind es 282,78 Euro und bei mehr als sechs Ärzten 323,90 Euro. Wurde der Konnektor aufgrund abgelaufener Sicherheitszertifikate bereits getauscht und von den Krankenkassen finanziert, fällt die Pauschale geringer aus. Ausführliche Angaben gibt die KBV auf ihrer Website (QR-Code).
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