Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 14

PRAXIS | 41 zm113 Nr. 14, 16.07.2023, (1231) EIN ANWENDUNGSBEISPIEL Wie man das Berichtsportal für sich nutzen kann, zeigt ein Anwendungsbeispiel mit fiktiven Zahlen: Die Inhaberin einer Einzelpraxis in einer Großstadt hat den Eindruck, dass die Kosten ihrer Praxis auf ein sehr hohes Maß angewachsen sind. In ihren Augen läuft die Praxis zwar aktuell sehr gut, aber die Sorge bleibt, dass die hohen Aufwendungen sich mittelfristig negativ auf den Einnahmen-Überschuss auswirken. Bei einem schnellen Blick auf die Aufwendungen im KZV-Vergleich über alle Einzelpraxen zeigen sich in der Tat um 20 Prozent höhere Kosten als beim Durchschnitt. Eine erste Vermutung sind die im KZV-Vergleich deutlich höheren Mietkosten. Hier lohnt es sich, die detaillierteren Auswertungsmöglichkeiten zu nutzen: Der Bereich „Praxisräume“ des Portals liefert zusätzliche Informationen zu den Mietkosten. Als Vergleichsgruppe wählt sie hier nicht „alle Praxen der KZV“, sondern nur die städtischen Praxen: Es zeigt sich, dass die Praxis mit einem Quadratmeterpreis von zwölf Euro gut dasteht – im Durchschnitt bezahlen die städtischen Praxen sogar einen etwas höheren Preis pro Quadratmeter an Miete. Auch machen die Mietkosten lediglich 6,3 Prozent der gesamten Praxiskosten aus. Was mit 41 Prozent allerdings ins Auge sticht, ist der hohe Personalkostenanteil. Auch hier bietet sich ein passgenauer Vergleich an: Sie wählt „Einzelpraxen mit angestellten Zahnärzten“ in ihrer KZV als Vergleichsgruppe aus und kann die Personalkosten zusätzlich auf die Bezugsgröße „Behandler“ ausgeben lassen. Doch auch hier schneidet ihre Praxis gut ab: Zwar sind die Personalkosten insgesamt im Vergleich recht hoch, doch verursacht jeder Behandler 14 Prozent niedrigere Personalkosten als die Vergleichsgruppe. Im Berichtsportal ist der Praxisinhaberin zudem im Bereich „Finanzen“ die Grafik „Anteil Jahresüberschuss an Gesamteinnahmen“ aufgefallen. Diese zeigt die wichtige betriebswirtschaftliche Kennzahl der Umsatzrentabilität – auch dort ist der Kennwert ihrer eigenen Praxis mit 35 Prozent sehr gut und übertrifft deutlich die KZV-durchschnittliche Umsatzrentabilität. Ihr wird klar, dass die absolute Höhe der Aufwendungen kein geeignetes Maß zur Beurteilung der Praxis ist, denn die Praxis ist effizient organisiert und profitiert durch die Beschäftigung von angestellten Zahnärzten von Skalenerträgen. Bei genauer Betrachtung kann sie die überdurchschnittlichen Aufwendungen der Praxis auf die hohe Anzahl an Behandlungen verbunden mit dem dazu notwendigen Materialeinsatz zurückführen. Zufrieden sieht sich die Inhaberin letztendlich in ihrer Arbeit bestätigt. Das neue Feature von ZäPP: der Inflationsrechner Foto: ZäPP KZBV/Zi 2023 kungen der Preisinflation, die sich erst auf die Energiepreise, mittlerweile aber auch auf die Material- und Personalkosten auswirkt. Zusätzlich wird die Deckelung der Einnahmenzuwächse infolge des aktuellen GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes berücksichtigt. So hilft Ihnen der Inflationsrechner Berechnet wird, wie bei einem gleichbleibendem Arbeits- und Ressourceneinsatz die Gewinne aufgrund von Inflation und gesetzgeberischen Einschnitten schrumpfen. Auf Basis der individuellen Kostenstruktur werden Aussagen zum Wohlstandsverlust der eigenen Praxis im Vergleich zur durchschnittlichen Praxis getroffen. pr, Dennis Guhl, Martin Jäkel

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