Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 15-16

34 | POLITIK QUEREINSTEIGER IN DER ZAHNARZTPRAXIS Vom Autoverkauf zur Assistenz Auf der Suche nach qualifiziertem Praxispersonal geht die Zahnärztekammer Hamburg neue Wege: In einem praktischen Kurs lernen Quereinsteiger aus anderen Berufen, wie sie auch ohne ZFA-Abschluss Assistenztätigkeiten in einer Zahnarztpraxis übernehmen können. Für viele zahnärztliche Praxen war es bislang undenkbar, Mitarbeitende ohne ZFA-Abschluss zu beschäftigen. Die Erfahrungen der Zahnärztekammer Hamburg zeigen aber, dass man über Stellenanzeigen auf Jobportalen oder auch über die Arbeitsagentur durchaus geeignete Fachfremde finden kann. Anders als bei der ZFA-Suche melden sich auf eine Anzeige häufig mehrere – und ja: interessante – Bewerberinnen, berichtet die Kammer. Die Zahnärztekammer hat sich diese Erfahrung zunutze gemacht und mit dem „ZFA-Quereinstieg: Praxiswissen intensiv“ ein spezielles Fortbildungsangebot entwickelt. Angeboten wird der Kurs am Norddeutschen Fortbildungsinstitut (NFI). In fünf Tagen werden von erfahrenen Referentinnen Kenntnisse in der Assistenz, im Hygienemanagement oder für den Empfang vermittelt. 15 Teilnehmerinnen, die etwa aus den Bereichen Tourismus, Heilpraktik, Altenpflege oder Autoverkauf kamen, haben im Juni den ersten Kurs erfolgreich abgeschlossen. Die Absolventinnen sind nun befähigt, am Empfang, im Bereich Sterilisation (vorbereitende Arbeiten), als Behandlungsassistenz, in der Abrechnung oder im Qualitätsmanagement einer zahnärztlichen Praxis zu arbeiten. Nach Abschluss des Kurses ist es möglich, am NFI weitere qualifizierende Kurse zu besuchen oder eine Ausbildung zur ZFA anzuschließen. Denkbar sind Aufgaben für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger laut Kammer in diesen Bereichen: „ Empfang: Gefragt sind hier kommunikative Fähigkeiten, Belastbarkeit und gute Umgangsformen – Eigenschaften, die auch in anderen Berufsfeldern eine Rolle spielen. Wichtig ist die Vermittlung der Fachterminologie, damit die Mitarbeitenden mit der Zahnärztin oder dem Zahnarzt, dem Praxisteam und den Patienten qualifiziert kommunizieren können. „ Sterilisation: In größeren Praxen kann es sinnvoll sein, Mitarbeitende mit vorbereitenden Arbeiten zu betrauen. Die Freigabe darf aber nur durch eine qualifizierte Fachkraft erfolgen. „ Behandlungsassistenz: Rechtlich ist eine ZFA-Ausbildung hierfür nicht erforderlich, aber eine gute Einarbeitung – gegebenenfalls unterstützt durch eine Fortbildung – ist sinnvoll. „ Kleine Laborarbeiten: In vielen Praxen gibt es Labore für kleinere Arbeiten. Bei entsprechendem GeFoto: Artinun −stock.adobe.com zm113 Nr. 15-16, 16.08.2023, (1352)

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