POLITIK | 35 DREI FRAGEN AN DR. MARYLA BREHMER „EINE QUEREINSTEIGERIN IST KEINE KONKURRENZ MIT GERINGERER AUSBILDUNG!" Wie kann die Beschäftigung von Quereinsteigern in der Zahnarztpraxis gelingen? Dr. Maryla Brehmer: Entscheidend für den Erfolg ist, das Team beziehungsweise die ZFA in der Praxis einzubinden. Ihnen muss deutlich gemacht werden, dass es sich bei einer Quereinsteigerin nicht um eine Konkurrenz mit geringerer Ausbildung, sondern um eine Kollegin handelt, die unterstützt werden muss, da sie weniger Fachkenntnisse hat, sie aber das Team verstärkt und für die Praxis wichtig ist. Inwieweit ist der Quereinstieg rechtlich möglich? Betrachtet man die Aufgaben in der Praxis im Einzelnen, ist festzustellen, dass bei vielen Tätigkeiten zwar die Ausbildung zur ZFA und die Kenntnis der Hintergründe und Zusammenhänge sinnvoll und wichtig sind, aber rechtlich nicht vorgegeben. Gesetzliche Vorgaben gibt es zunächst beim Röntgen, hier ist der Abschluss der ZFA-Ausbildung zwingend erforderlich. Auch für die Sterilgutfreigabe ist entweder die ZFA-Ausbildung oder eine anerkannte erfolgreiche Fortbildung nötig. Für die Prophylaxe ist neben der Ausbildung eine Qualifikation, zum Beispiel zur ZMP, erforderlich. Alle anderen Aufgaben können – jedenfalls aus rechtlicher Sicht – ohne ZFA-Abschluss durchgeführt werden. Damit die Arbeit im Zusammenspiel mit der Zahnärztin oder dem Zahnarzt reibungslos funktioniert, sind eine gute Einarbeitung und Schulungen sinnvoll. Welche beruflichen Perspektiven haben Quereinsteiger? Es muss nicht beim Quereinstieg bleiben. Bei Interesse kann noch eine (zweite) Ausbildung zur ZFA absolviert werden. Denkbar ist aber auch, eine sogenannte externe Prüfung abzulegen. Voraussetzung ist hier eine 4,5-jährige Berufstätigkeit. Foto: privat Dr. Maryla Brehmer ist Mitglied im Vorstand der Zahnärztekammer Hamburg und zuständig für Mitarbeiter/innen und Auszubildende, sie ist auch Prüferin im ZFA-Prüfungsausschuss sowie Mitglied im Berufsbildungsausschuss.
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