40 | PRAXIS zm113 Nr. 15-16, 16.08.2023, (1358) DEUTLICH MEHR ANTRÄGE ZUR ANERKENNUNG DER BERUFSUNTERLAGEN Ob seit dem Krieg in der Ukraine viel mehr Zahnärztinnen und Zahnärzte nach Deutschland kommen, um ihre Berufsabschlüsse anerkennen zu lassen, kann die Zahnärztekammer (ZÄK) Nordrhein bisher nicht feststellen: „Für die Teilnahme an der Kenntnisprüfung wurden der Zahnärztekammer Nordrhein von der Bezirksregierung Münster sechs Personen mit ukrainischem Abschluss im Jahr 2020 und eine Person im Jahr 2021 gemeldet. Im Jahr 2022 und 2023 gab es keine Kenntnisprüfung einer Person mit ukrainischem Abschluss“, sagt Zahnarzt Lutz Neumann, Mitglied des Vorstands Berufsnachwuchs und Anerkennung der ZÄK Nordrhein. Und weiter: „Bei den Fachsprachprüfungen gab es seit dem Ausbruch des Ukrainekriegs ebenfalls keine Zunahme. Die Anzahl der Kandidatinnen und Kandidaten mit ukrainischem Abschluss beliefen sich auf: fünf Personen im Jahr 2018, sechs Personen im Jahr 2019, zwei Personen im Jahr 2020, fünf Personen im Jahr 2021, eine Person im Jahr 2022. Für 2023 sind bislang vier Kandidatinnen und Kandidaten gemeldet, davon haben zwei einen Prüfungstermin im 2. Halbjahr 2023. Die anderen zwei, ebenso wie der im Jahr 2022 gemeldete Kandidat, haben die notwendige Prüfungsgebühr noch nicht entrichtet und konnten daher noch nicht geprüft werden.“ Das sagt die NRW-Statistik: Die sogenannte BQFG-Statistik, eine durch die Statistischen Ämter von Bund und Ländern geführte Liste zu den Anerkennungsverfahren des Bundes, gibt Einblick in die Zahl der Anträge für eine Gleichwertigkeitsprüfung insgesamt. Demnach haben sich die Antragszahlen betreffend der Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen von Zahnärztinnen und Zahnärzten in den letzten neun Jahren in Nordrhein-Westfalen deutlich erhöht (siehe Tabelle): So wurden im Jahr 2013 insgesamt 39 Anträge von ausländischen Zahnärztinnen und Zahnärzten gestellt, die sich ihre Approbation in Deutschland anerkennen lassen wollten, während es im Jahr 2017 bereits 150 Anträge und im Jahr 2021 bereits 192 Anträge waren. Im Jahr 2022 wurde der Rekordwert von insgesamt 381 Anträgen verzeichnet. ANERKENNUNGSVERFAHREN FÜR AUSLÄNDISCHE ZAHNÄRZTINNEN UND ZAHNÄRZTE ZUR ERTEILUNG DER APPROBATION IN NRW Jahr Insgesamt Automatische Anerkennung Sektorenberuf ohne Ausgleichsmaßnahme mit Eignungsprüfung 2022 381 87 3 270 2021 192 72 3 111 2020 174 81 9 75 2019 183 45 6 15 2018 282 57 27 135 2017 150 12 12 30 2016 123 15 81 3 2015 72 12 51 6 2014 48 24 15 9 2013 39 12 21 3 Statistik nach §17 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz vom Landesbetrieb IT.NRW Statistik und IT-Dienstleistungen Angriffe und Bombenbeschuss könne sie nicht ertragen. Zalesski will seine drei neuen Kolleginnen dauerhaft ins Team integrieren. „Sobald alle Unterlagen geprüft, die Fachsprachenprüfung und die Kenntnisprüfung erfolgreich absolviert wurden, möchte ich alle drei gerne als angestellte Zahnärztinnen für die Praxis gewinnen. Es sind drei unglaublich starke Frauen, die viel Mut bewiesen haben und auch eine fremde Sprache in unglaublich kurzer Zeit gelernt haben. Sie sind eine Bereicherung für jedes Team!“ nb Dr. Alexander Zalesski möchte seine drei neuen Kolleginnen aus der Ukraine gerne dauerhaft ins Team integrieren. Foto: Margret Klose
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