52 | POLITIK PKV-ANALYSE Auswirkungen der Pandemie auf die zahnärztliche Versorgung von Privatversicherten Das Wissenschaftliche Institut der Privaten Krankenversicherung (WIP) hat anhand realer Abrechnungsdaten von PKVVersicherten untersucht, welche Auswirkungen das Corona-Jahr 2020 auf die zahnärztlichen Behandlungen hatte. Uns liegen die Ergebnisse vor. In ihrer Kurzanalyse „Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die zahnärztliche Versorgung von Privatversicherten im Jahr 2020" von Ende Juli 2023 skizzieren die Autoren Julia Schaarschmidt und Dr. Frank Wild zuerst die damalige Situation: Die Gesundheitsversorgung war demnach 2020 stark durch die COVID-19Pandemie geprägt. Offiziell wurde der Krankheitsausbruch der Weltgesundheitsorganisation (WHO) am 31. Dezember 2019 durch die chinesischen Behörden gemeldet. Infolge der global steigenden Fallzahlen erklärte die WHO am 11. März 2020 die bisherige Epidemie zur globalen COVID19-Pandemie. Im ersten Pandemiejahr wurden in Deutschland 1,8 Millionen COVID-19-Infektionen gezählt. Damit lag die Inzidenz bei 2.147 Fällen pro 100.000 Einwohner. Ab der Kalenderwoche 10, also Anfang März, begann in Deutschland die erste COVID-19-Welle. Der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn forderte am 13. März 2020 alle Kliniken auf, planbare Operationen und Eingriffe zu verschieben. Kurz darauf, am 16. März, wurde der erste COVID-19-Lockdown beschlossen, der am 22. März in Kraft trat. Neben Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln wurde veranlasst, das Haus lediglich zu verlassen, um zur Arbeit oder einkaufen zu gehen, an wichtigen Terminen teilzunehmen und Sport oder Spaziergänge zu machen. Arztbesuche waren ebenfalls weiterhin möglich. Die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie führten zu einer bewusst reduzierten Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen. Eine bundeseinheitliche Beschränkung für Zahnarztpraxen gab es nicht. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) verkündete in einer Pressemitteilung vom 20. März 2020, dass die zahnärztliche Versorgung bundesweit aufrechterhalten werden soll. Lediglich die Behandlung von Patienten, die an COVID 19 erkrankt sind, war zu verschieben. Die einzelnen Landesregierungen reagierten unterschiedlich auf die Pandemie. Auch die Landeszahnärztekammern und die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sprachen unterschiedliche Empfehlungen aus. In Bayern befürworteten beispielsweise beide Institutionen, „aufschiebbare Behandlungen auf die Zeit nach Ende der Schulschließung zu verschieben“. Die Entscheidung oblag jedoch weiterhin den einzelnen Zahnärztinnen und Zahnärzten, wie sie im Rahmen ihrer Patientenversorgung und der Praxisorganisation mit der Pandemiesituation umgehen. Entsprechende Informationen sowie Empfehlungen zu Standardvorgehensweisen und Hygienemaßnahmen wurden von der BZÄK und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) veröffentlicht und laufend aktualisiert. Die Behandlungstätigkeit der Zahnärzte wurde auch durch teilweise fehlendes Personal oder fehlende Schutzausrüstung beeinflusst. In einzelnen Bundesländern, beispielsweise Baden-Württemberg, erließ die Landesregierung zeitweise eine Berufsbeschränkung für Zahnärztinnen und Zahnärzte. Lediglich akute Erkrankungen oder Schmerzzustände (Notfälle) Die Untersuchung beleuchtet erstmals die zahnärztliche Versorgung von privat Vollversicherten im ersten Pandemiejahr. Foto: V&P Photo Studio_stock.adobe.com zm113 Nr. 15-16, 16.08.2023, (1370)
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