POLITIK | 53 waren zu behandeln, alle weiteren Behandlungen sollten auf einen Zeitpunkt nach dem Außerkrafttreten der Verordnung verschoben werden. Bisher vorliegende Studien zeigten, dass insbesondere bei Vorsorgeuntersuchungen und präventiven Maßnahmen ein „Vermeidungseffekt“ von Gesundheitsleistungen zu beobachten war. Eine Befragung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung in Baden-Württemberg zur Pandemieauswirkung in Zahnarztpraxen ergab, dass Prophylaxe-Behandlungen teilweise um bis zu 82 Prozent und Vorsorgeuntersuchungen um zwischenzeitlich über 70 Prozent zurückgegangen waren. Eine Studie des RKI zeigte, dass zu Beginn der Pandemie etwa 15 Prozent der befragten Personen ihre Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt nicht wahrnahmen, 5,7 Prozent davon aufgrund einer Absage seitens der Praxis. In der GKV resultierte ein Gesamtrückgang der Leistungsmenge von 4 Prozent. Auf die starken Leistungsrückgänge im zweiten Quartal folgten in der zweiten Jahreshälfte leichte Nachholeffekte. Die erste COVID-19-Welle endete Mitte Mai (Kalenderwoche 20), gefolgt von einer Phase mit niedrigeren 7-Tage-Inzidenzen, bis anschließend Ende September 2020 (Kalenderwoche 40) die zweite Pandemiewelle begann. Vorgehen und Daten Die Datengrundlage für die Studie bilden die dem WIP vorliegenden Abrechnungsdaten von PKV-Versicherten des Jahres 2020. Die verwendeten Daten wurden dem WIP von zehn PKV-Unternehmen bereitgestellt, die 31,1 Prozent der Krankenvollversicherten, dies sind etwa 2,53 Millionen Personen, repräsentieren. Dabei handelt es sich um anonymisierte Daten aus einer Vollerhebung von Abrechnungsdaten der Unternehmen, die jährlich übermittelt werden. Rechnungen, die durch die Versicherten nicht eingereicht wurden, sind demnach nicht in den Daten enthalten. Die Geschlechterverteilung liegt bei 37 Prozent Frauen und 63 Prozent Männern, das Durchschnittsalter bei 47,1 Jahren. Um die Ergebnisse auf das gesamte Versichertenkollektiv zu übertragen und Unterschiede zwischen den Versichertenbeständen der Unternehmen auszugleichen, erfolgte eine Hochrechnung für die Geschlechterverteilung, das Alter und den Tarif (Beihilfe- und Normalversicherte). Anschließend wurden die Daten bezogen auf das Volumen und die Anzahl je Ziffer analysiert. Die berechnete Anzahl bezeichnet, wie häufig die jeweilige Leistung aus der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) oder der Gebührenordnung für zm113 Nr. 15-16, 16.08.2023, (1371) RELATIVE VERÄNDERUNG DER LEISTUNGSMENGE JE ABSCHNITT (2019, 2020) Abschnitt und Bezeichnung Veränderung 2019 zu 2020 in Prozent A. Allg. zahnärztliche Leistungen –6 B. Prophylaktische Leistungen –7 C. Konservierende Leistungen –6 D. Chirurgische Leistungen 216 E. Erkrankungen Mundschleimhaut –7 F. Prothetische Leistungen –9 G. Kieferorthopädische Leistungen 0 H. Eingliederung, Ausbissbehelfen –3 J. Funktionsanalytische Leistungen –5 K. Implantologische Leistungen –5 L. Zuschläge, zahnärztlich/chirurgisch –4 *B. Grund-/allgemeine Leistungen –5 *L. Chirurgie, Orthopädie –3 *O. Strahlendiagnostik etc. –6 *Sonstige –3 Tab. 1: Die hohen Steigerungen im Bereich Chirurgische Leistungen gehen darauf zurück, dass die Hygienepauschale nicht herausgerechnet wurde. Wird die Ziffer 3010 ausgeschlossen, liegt der Rückgang bei 6,5 Prozent. * GOÄ,. Quelle: WIP RELATIVE VERÄNDERUNG DER LEISTUNGSMENGE JE ALTERSGRUPPE (2019, 2020) Altersgruppe in Jahren Veränderung 2019 zu 2020 in Prozent unter 5 5,2 5–14 1,1 15–24 5,8 25–34 3,9 35–44 -5,1 45–54 -8,2 55–64 -4,5 65–74 -1,7 75–84 -6,1 85–94 2,9 über 94 -3,4 Tab. 2: Quelle: WIP
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