54 | POLITIK Ärzte (GOÄ) auf der Zahnarztrechnung abgerechnet wurde. Begrenzungen ergeben sich aus den Eigenschaften der GOÄ- und GOZ-Abrechnungsdaten. Es können keine Kennzahlen zur Anzahl der Arztbesuche abgeleitet werden, die Analysen beziehen sich ausschließlich auf Leistungsmengen. Verzerrungen aufgrund der Hochrechnung sind nicht auszuschließen. In der jeweiligen Gebührenordnung ist für viele Leistungsziffern eine Beschränkung der Anzahl festgelegt, etwa eine maximale Berechnung je Behandlungsfall oder Jahr. Abhängig von der Leistungsbeschreibung werden Leistungen häufig je Zahn oder Extremität berechnet. Gewisse Ziffern sind nicht nebeneinander berechnungsfähig. Die Studie geht insbesondere auf den Verlauf über die Monate ein. Um die Veränderung der Inanspruchnahme der Leistungen zu identifizieren, wurden die Daten mit denen des Vorpandemiejahres 2019 verglichen. Ergebnisse Im Vergleich zum Vorjahr ist die Gesamtanzahl aller im zahnärztlichen Sektor abgerechneten Ziffern mit 3 Prozent moderat gesunken. Diese Entwicklung verlief damit gegen den VorCorona-Trend: So waren die abgerechneten Leistungsmengen zwischen 2018 und 2019 noch um 4 Prozent gestiegen. Wie Tabelle 1 verdeutlicht, ging im Bereich Prothetische Leistungen (Abschnitt F) die Anzahl der abgerechneten Leistungsmengen im Jahr 2020 mit 9 Prozent am stärksten zurück. Ziffern aus den Abschnitten B (Prophylaktische Leistungen) und E (Erkrankungen Mundschleimhaut) wurden 7 Prozent weniger häufig abgerechnet. Deutlich gestiegen ist hingegen die Anzahl abgerechneter Leistungen im Bereich der Chirurgischen Leistungen (Abschnitt D). Diese Zunahme ist das Ergebnis eines Sondereffekts. Vom Frühjahr 2020 bis zum 1. Oktober 2020 konnte die Ziffer 3010, die dem Abschnitt D zugeordnet ist, angesichts der COVID-19-Pandemie, als Hygienepauschale analog zum 2,3-fachen Satz abgerechnet werden. Anschließend war die Berechnung der Ziffer 3010 bis zum 31. Dezember 2020 zum Einfachsatz möglich. Die Ziffer 3010 verzeichnet einen Zuwachs von 4.337 Prozent und sorgte damit in Abschnitt D für eine außergewöhnliche Steigerung der abgerechneten Leistungsmenge von 216 Prozent. Wird die Ziffer 3010 von den Berechnungen ausgeschlossen, liegt der Rückgang der Gesamtanzahl bei 6,5 Prozent. Bei einer Betrachtung der Veränderung der Leistungsmenge je Altersgruppe (Tabelle 2) wird deutlich, dass besonders bei Personen im Alter zwischen 35 und 84 Jahren weniger Leistungen abgerechnet wurden als im Vorpandemiejahr 2019. Bei Personen unter 34 Jahren wurden dagegen trotz Pandemiejahr 2020 mehr Leistungen abgerechnet, ebenso wie bei Personen zwischen dem 85. und dem 94. Lebensjahr. Diese abweichenden Änderungen der abgerechneten Leistungen über das Alter liefert damit Anhaltspunkte für eine altersabhängige Veränderung der zahnärztlichen Inanspruchnahme und damit auch altersabhängige Vermeidungseffekte. Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die zahnärztliche Versorgung über die Pandemiewellen ist bei einer monatsweisen Betrachtung gut erkennbar. Dies verdeutlicht Abbildung 1, in der die Gesamtzahl der abgerechneten Leistungen der Jahre 2019 und 2020 nebeneinandergestellt werden. Verglichen mit dem Jahr 2019 wurden im Jahr 2020 ab Februar weniger Leistungen abgerechnet. Im März, mit Beginn der ersten COVID-19-Welle, lag die Anzahl der abgerechneten Leistungen um 23,6 Prozent niedriger als im März des Vorjahres. Dies weist auf Vermeidungseffekte zu dieser Zeit hin. Im April 2020 ging die zahnärztliche Versorgung mit 46,4 Prozent weniger abgerechneten Leistungen sogar fast um die Hälfte zurück. Mitte Mai endete die erste COVID-19-Welle, entsprechend stieg in diesem Monat die Gesamtanzahl wieder – sie lag dennoch 13,7 Prozent unter der des Vorjahres. Im Juni zeichnen sich Nachholeffekte ab. Während 2019 die Anzahl abgerechneter Leistungen zu Beginn des Sommers sank, lag die Gesamtanzahl im Juni 2020 höher als im Mai und um 29,7 Prozent höher als noch im Juni 2019. In der zweiten Jahreshälfte waren keine bedeutenden Unterschiede zwischen den Jahren 2019 und 2020 erkennbar. Die zweite COVID-19-Welle, die Ende September 2020 begann, führte damit zu keinen erkennbaren Auswirkungen in der zahnärztlichen Versorgung. zm113 Nr. 15-16, 16.08.2023, (1372) Abb. 1: Gesamtanzahl aller abgerechneten Leistungen je Monat (2019, 2020) Foto:WIP
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