An dieser Stelle muss erwähnt werden, dass sich die Pandemiesituation während der zweiten COVID-19-Welle hinsichtlich Masken und Schutzausrüstung bereits weiterentwickelt hatte. Ende April wurde bundesweit die Maskenpflicht eingeführt, die sich möglicherweise auf die subjektive Wahrnehmung der Ansteckungsgefahr auswirkte und damit auch auf die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen und Präventionsangeboten. Hier könnten weitere Untersuchungen, auch zur Versorgung in späteren COVID-19-Wellen, relevant sein. Die Jahresverläufe spiegeln sich auch heruntergebrochen in einzelnen GOZZiffern wider, aufgezeigt werden die am häufigsten abgerechneten Ziffern (Abbildung 2). Beispielhaft soll hier auf die Professionelle Zahnreinigung (PZR) eingegangen werden. Im März 2020 lag die Anzahl abgerechneter PZR 32,9 Prozent unter der des Vorjahres, im April 2020 war ein Rückgang von 63,8 Prozent zu verzeichnen. Im Juni lag die Anzahl im Vergleich zum Vorjahreszeitraum dann um 31,4 Prozent höher. Der Vermeidungseffekt während der ersten Corona-Welle und der darauffolgende Nachholeffekt fallen bei der PZR damit mit überdurchschnittlich hohen Werten aus. Dies ist fachlich gut erklärbar, handelt es sich doch um eine Prophylaxe-Maßnahme, bei der eine zeitliche Verschiebung besonders gut machbar ist. Fazit Die COVID-19-Pandemie hat auch die zahnärztliche Gesundheitsversorgung beeinflusst. Angesichts der Einschränkungen während der Pandemiewellen lässt sich der Rückgang der Leistungsmengen im Pandemiejahr 2020 aber als sehr moderat bezeichnen. Die Gesamtzahl der abgerechneten zahnärztlichen Leistungen bei Privatversicherten sank von 2019 zu 2020 lediglich um drei Prozent. Während der ersten COVID19-Welle war im April und im Mai 2020 zwar ein deutlicher Rückgang der Inanspruchnahme zu verzeichnen. Diesem Rückgang folgte jedoch bereits ab Juni 2020 eine deutliche Zunahme gegenüber den Vorjahreswerten, so dass hier zeitnah Nachholeffekte zu beobachten waren. Im Zuge der zweiten Pandemiewelle ab September 2020 sind keine erkennbaren Auswirkungen auf die zahnärztliche Versorgung feststellbar. Die Ergebnisse der Studie stehen im Einklang mit Erkenntnissen zur zahnärztlichen Versorgung in der GKV aus vergleichbaren Forschungsarbeiten. Sie sind als positive Hinweise zu interpretieren, dass die zahnärztliche Versorgung auch während der COVID19-Pandemie gesichert war. POLITIK | 55 zm113 Nr. 15-16, 16.08.2023, (1373) Abb. 2: Relative Veränderung der Leistungsmenge für ausgewählte GOZZiffern, je Monat (2019, 2020) Foto:WIP „Die Menschen konnten sich auch in den schwierigen Zeiten der COVID-19-Pandemie auf ihre zahnärztliche Versorgung verlassen. Die Private Krankenversicherung hat mit der Zahlung einer besonderen Hygienepauschale die Praxen dabei unterstützt, die zusätzlichen Anforderungen an die Patientensicherheit gut zu erfüllen. So konnten die Versicherten sich ohne Sorge vor Infektionen behandeln lassen. Das ist ein gemeinsamer Erfolg.“ PKV-Verbandsdirektor Dr. Florian Reuther ZM-LESERSERVICE Die Literaturliste kann auf www.zm-online.de abgerufen oder in der Redaktion angefordert werden.
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