Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 15-16

POLITIK/NEWS | 59 nischer Register zur Verbesserung der Dateneinspeisung und -anschlussfähigkeit“. Es dient auch dem inzwischen SPDgeführten Ministerium als wichtige Arbeitsgrundlage für das Gesetzesvorhaben. Gleich zu Beginn konstatiert das Registergutachten kurz und knapp: „Es besteht keine Übersicht über die medizinischwissenschaftliche Registerlandschaft in Deutschland.“ Aus diesem Grund wurde im Rahmen des Gutachtens eine Datenbank aufgebaut, die Informationen über Laufzeit, thematische Schwerpunkte und Ziele der zum damaligen Zeitpunkt 356 relevanten Register zusammenträgt. Basierend auf der Analyse der aktuellen Registerlandschaft in Deutschland formulierten die Gutachterinnen und Gutachter zehn Handlungsempfehlungen. Das BMG leitete daraus erste konzeptionelle Überlegungen ab, die im Gesetzentwurf im Herbst ihren Niederschlag finden sollen. Bei den „Registertagen 2023“ im Mai in Berlin stellte das BMG Eckpunkte für das Gesetz vor. Folgende Regelungen sind angedacht: „ Einrichtung einer Zentralstelle für medizinische Register (ZMR): Hier soll ein Verzeichnis über medizinische Register in Deutschland geführt werden. Die Registrierung ist freiwillig. Außerdem soll die ZMR beraten und die Vernetzung der Register und der Forschenden untereinander fördern, indem sie Wissen bündelt und Instrumente zur Erleichterung des Registeraufbaus und der -weiterentwicklung in Abstimmung mit den Registerbetreibenden entwickelt. Perspektivisch könnte die ZMR auch die Anbindung der medizinischen Register an den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) unterstützen. „ Schaffung von bundeseinheitlichen Rechtsgrundlagen für die Erhebung und Verarbeitung von Daten: Das BMG zieht in Erwägung, für alle unter das Gesetz fallenden Register eine Datenerhebung mit einer einfachen Zustimmung der Patientinnen und Patienten zu erlauben. In manchen Fällen soll es eine Datenerhebung auch ohne Einwilligung und mit Widerspruchsrecht geben. Dabei beruft sich das Ministerium auf eine Aussage im Registergutachten, wonach es laut DSGVO aus Gründen des öffentlichen Interesses in Bereichen der öffentlichen Gesundheit erlaubt sei, besondere Kategorien personenbezogener Daten auch ohne Einwilligung der Betroffenen zu verarbeiten. „ Erleichterung eines direkten Datenlinkages: Den Registern soll es ausdrücklich erlaubt sein, die Krankenversichertennummern (KVNR) zu erheben und in einer einzurichtenden Vertrauensstelle zu speichern. Dies schlägt das BMG als Einstieg in die sukzessive Einführung einer Forschungskennziffer vor, die registerübergreifende Auswertungen ermöglicht. Eine Harmonisierungdermedizinischen Register in Deutschland könnte die Datenbasis für eine patientenorientierte Forschung enorm erweitern und bestehende Therapien verbessern. Vorher müssen jedoch noch dicke Bretter gebohrt werden, insbesondere, was die technische Infrastruktur, die Finanzierung und Datenschutzfragen angeht. sth zm113 Nr. 15-16, 16.08.2023, (1377) ZÄK NORDRHEIN VERLEIHT AUSZEICHNUNG Verdienstmedaille in Gold für Dr. Engel und für Dr. Eßer „Der Vorstand der Zahnärztekammer hat einstimmig beschlossen, beiden Kollegen als Wertschätzung für ihr jahrzehntelanges Engagement für die Kollegenschaft und die Zahnmedizin diese Auszeichnung zu verleihen“, sagte Dr. Ralf Hausweiler, Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein, in seiner Laudatio. „Ihrem engagierten Wirken lag immer schon die Freiberuflichkeit und damit die freiberufliche Selbstverwaltung zugrunde.“ Mehr als 30 Jahre führten sowohl Dr. Peter Engel als auch Dr. Wolfgang Eßer neben ihrem Ehrenamt ihre eigenen Praxen, betonte die Kammer in der Würdigung. Die standespolitischen Lebensläufe der beiden Zahnärzte seien geprägt von zukunftsweisender Arbeit in zahnärztlichen Verbänden und Gremien. Beide hatten ihre Laufbahnen einst mit dem Eintritt in den Freien Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) begonnen und sich in Spitzenämtern auf Bundesebene hervorgetan. Dr. Peter Engel, langjähriger BZÄK-Präsident Im FVDZ wurde Engel zum nordrheinischen Landesvorstand gewählt. Als Präsident der Zahnärztekammer prägte er zehn Jahre die Geschicke der nordrheinischen Zahnärzteschaft. Zwölf Jahre lang lenkte Engel anschließend als Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) den Berufsstand auf Bundesebene. Dr. Wolfgang Eßer, Ehrenvorsitzender des Vorstandes der KZBV Nach dem Eintritt von Eßer in den FVDZ begann sein Engagement als Mitglied der Vertreterversammlung der KZV Nordrhein und dort später im Vorstand. Als Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) stand er lange Jahre der Vertragszahnärzteschaft vor. Rund 20 Jahre prägte er insgesamt die Arbeit im KZBV-Vorstand. Von der Vertretersammlung wurde Eßer kürzlich einstimmig zum ersten „Ehrenvorsitzenden des Vorstandes der KZBV“ gewählt. Die Delegierten dankten ihm damit für seine besonderen Verdienste für die Vertragszahnärzteschaft und die Versorgung. Dr. Peter Engel (l.), ehemaliger Präsident der Bundeszahnärztekammer, und Dr. Wolfgang Eßer, langjähriger Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung Foto: ZÄK NR/Orthen

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