Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 15-16

74 | POLITIK NEUORGANISATION DER UPD Ab jetzt unter der Regie der Krankenkassen Bei der Neuausrichtung der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) hat sich der GKV-Spitzenverband vom Bundesgesundheitsministerium Durchgriffsrechte zugesichert. Die Patientenorganisationen fühlen sich düpiert. Und die Fraktion der Linken im Bundestag hat eine Sondersitzung des Gesundheitsausschusses beantragt. Der GKV-Spitzenverband hat seine Blockade in Sachen UPD aufgegeben. Der Verband werde sich nun doch an der Errichtung der UPDStiftung beteiligen, beschloss dessen Verwaltungsrat. Vorangegangen waren „konstruktive Gespräche“ mit dem Ministerium, auf deren Basis „eine Neubewertung des Sachverhalts zur Errichtung der UPD-Stiftung“ erfolgt sei, erklärte der GKV-Spitzenverband: „Hierbei konnten offene Fragen geklärt und zu den wesentlichen Kritikpunkten eine übereinstimmende Sichtweise gefunden werden.“ Dies gelte insbesondere für die Punkte Qualität und Evidenz des Beratungsauftrags. So solle der Zweck der Stiftung in der Satzung auf die Leistungen nach dem SGB V und die gesetzlich Versicherten konkretisiert werden. Außerdem habe das BMG eine Unterstützung in Finanzfragen zugesagt. Des Weiteren wollten das BMG und der GKV-Spitzenverband frühzeitig eine eigene Evaluation durchführen, um die Stiftungstätigkeit am Bedarf auszurichten, heißt es weiter. Einen entsprechenden Brief des BMG haben demnach die parlamentarische Staatssekretärin Sabine Dittmar (SPD) sowie der beamtete Staatssekretär ThomasSteffen unterzeichnet. Wie das Deutsche Ärzteblatt berichtet, sicherte das BMG den Kassen schriftlich weitreichende Befugnisse zu, die diese in die Satzung schreiben können – etwa Widerspruchsrechte bei den künftigen Haushaltsberatungen, Einfluss auf die Besetzung der künftigen Geschäftsführung sowie auf die Beratungsthemen. Da sich diese künftig auf das SGB V und GKV-Versicherte beschränken sollen, würde etwa die Pflegeberatung dann nicht mehr zum Beratungsumfang gehören. Mitte Juni hatte der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbands beschlossen, sich vorerst nicht an der Satzung zur Errichtung der UPD-Stiftung zu beteiligen. Er verwies auf seine schon früher geäußerte Kritik, weder auf die inhaltliche Ausrichtung noch auf haushalterische Entscheidungen Einfluss nehmen zu können. Eine Finanzierung aus Beitragsmitteln halte man für nicht angebracht, nach wie vor sei die beste Lösung eine Finanzierung aus Steuermitteln. Im UPD-Gesetz ist vorgesehen, dass der GKV-Spitzenverband die UPDArbeit finanziert. Auch die maßgeblichen Patientenorganisationen unterstrichen in einer Erklärung, dass sie nicht an einer UPD mitwirken werden, die vollständig unter der Regie des GKV-Spitzenverbands steht: „Damit liefert Minister Lauterbach die Unabhängige Patientenberatung vollständig den Krankenkassen aus. Ausgerechnet der Teil der Selbstverwaltung, der seit mehr als 15 Jahren am häufigsten Anlass zur Kritik der Patient:innen bietet, soll nun das absolute Sagen haben“, heißt es darin. Die neue UPD-Stiftung soll künftig unter der Regie der Krankenkassen arbeiten. Es hagelt Kritik. Die Befürchtung: Die Unabhängigkeit ist in Gefahr. Foto: UPD / von Ploetz zm113 Nr. 15-16, 16.08.2023, (1392) ZUM HINTERGRUND Das UPD-Gesetz sieht vor, dass für die künftige UPD eine Stiftung errichtet wird. Da dafür keine Steuermittel zur Verfügung standen, soll der GKV-Spitzenverband die Arbeit dieser Stiftung finanzieren, was bei den Kassen zu großem Protest und am Ende zur Blockade des Gesetzes führte: Ende Juni entschied der Verwaltungsrat, die Arbeit an der Satzung zu boykottieren. DasBundesgesundheitsministerium hatte keine Handhabe, den GKVSpitzenverband zu zwingen, dem Willen des Gesetzgebers zu folgen. Um die Blockade aufzulösen, machte das BMG den Krankenkassen weitgehende Zugeständnisse, wie das Deutsche Ärzteblatt berichtete, dem die Sitzungsunterlagen des GKV-Verwaltungsrates vorliegen.

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