Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 15-16

ZAHNÄRZTLICHE MITTEILUNGEN | WWW.ZM-ONLINE.DE Quereinsteiger in der Praxis Ohne ZFA-Abschluss Assistenztätigkeiten übernehmen – geht das? Bei der Suche nach qualifiziertem Personal geht die Zahnärztekammer Hamburg neue Wege. SEITE 34 Pharmakotherapie in der Stillzeit Die meisten zahnärztlichen Arzneimittel können Stillende ohne besondere Einschränkungen einnehmen. Nur bei einigen Stoffgruppen gibt es Risiken. SEITE 42 Revision der Quecksilberverordnung Die Zahnärzteschaft lehnt den aktuellen Vorschlag der Europäischen Kommission für ein EU-weites Verbot von DentalAmalgam zum Jahresbeginn 2025 ab. SEITE 10 AUSGABE 15-16 | 2023 Das orale Zelluniversum

Liebe Zahnärztinnen und Zahnärzte, eins ist klar: Vorteile bei zahneins müssen Sie nicht mit der Lupe suchen. Wenn Sie auch bei eins anfangen wollen, bewerben Sie sich auf karriere.zahneins.com. Wir freuen uns auf Sie! Wir sind mit 2.400 Mitarbeitenden an 80 Standorten Deutschlands führendes Praxis-Netzwerk. Was unsere Zahnärztinnen und Zahnärzte überzeugt hat, bei zahneins in einer Partnerpraxis anzufangen? Attraktive Perspektiven, hochinteressante Weiterbildungsangebote – und das Hand in Hand mit ausreichend Zeit für Freunde und Familie. Denn: Bei zahneins sind Sie nicht irgendeine Nummer, sondern die Nummer eins! Dr. Moritz Waldmann, Standort Frankfurt „DurchKommunikationstrainings und dem Mentoringprogrammhabe ich bei Dentaloft in Frankfurt die Möglichkeit mich auch neben meiner zahnärztlichen Expertise zuentwickeln und weiterzubilden.“ MDDr. Tiffany Cantz, Standort München „Mit zahneins als starken Partner kann ich mich auf meine Patienten konzentrieren und sehe den Weg zur zahnärztlichen Leitung als echteAlternative zur Selbstständigkeit.“ Monsi Ciko, Standort Ulm „Schon in meiner Assistenzzeit habe ich eine eigene Assistenz: zahneins! Hierwird Zusammenarbeit durch meinen Mentor undAustausch mit anderenwirklich gelebt.“ Jennifer Weickgenannt, Standort Wiesbaden „zahneins hat mich mit einer betriebswirtschaftlichen Ausbildung, Führungstrainings und Einblicken in dieverschiedensten Partnerpraxenauf das nächste Level gebracht.“ Prof. Dr. Gerd Volland, MSc., Standort Heilsbronn „Zusammen eins! Als Experte für Laser- präventionsorientierte Zahnmedizin schätze ichdenAustauschim zahneins Netzwerk – und die Möglichkeit mich auf meine zahnärztliche Tätigkeit konzentrieren zu können.“ FRAGEN? RUFEN SIE UNS AN! 0160 93110701 Zahnärztlich geführt.

EDITORIAL | 3 Bunte Mischung Das Thema wird uns nicht mehr verlassen und künftig all unsere Lebensbereiche durchdringen. Dazu kurz in eigener Sache. Wir nutzen in dieser Zeitschrift und in unserem Online-Portal auch regelmäßig Fotos von Bildagenturen. Meist sind dies Symbolfotos, um einen Artikel adäquat zu bebildern. Immer öfter tauchen dort Fotos mit dem Zusatz „generiert mit KI“ auf. Sollten wir – mangels Alternative oder weil es einfach so gut zum Thema passt – solche Fotos verwenden, weisen wir ab jetzt in der Bildquelle darauf hin. Dies gebietet die journalistische Transparenz. Unsere Texte werden aber weiterhin rein menschlich produziert – mit allen Stärken und vielleicht manchmal auch Schwächen. Und das Thema KI werden wir in einer der nächsten Ausgaben wieder aufgreifen. Viel Spaß bei der Lektüre Sascha Rudat Chefredakteur Mit dieser Doppelausgabe melden wir uns aus der Sommerpause mit einem hoffentlich abwechslungsreichen Themen-Cocktail zurück. Ansonsten läuft sich auch das politische Berlin wieder warm. Einige Gesetzesvorhaben sind in der Pipeline – meist leider nicht zum Vorteil der Zahnärzteschaft. Daher laufen die Aufklärung der Patientinnen und Patienten in Form der „Zähne zeigen“-Kampagne sowie die Vorbereitungen für den nächsten großen öffentlichen Protest auf Hochtouren. Am 8. September wird es eine große Kundgebung vor dem Brandenburger Tor geben. Mehr dazu lesen Sie im Leitartikel dieser Ausgabe. In unserer Titelgeschichte stellen wir den Zellatlas der oralen Medizin vor. Lassen Sie sich von den einzigartigen Bildern und den Einblicken ins Zelluniversum begeistern. Dabei lässt sich viel über die (schwierige) Kommunikation der Zellen lernen, auch wenn es noch einige Geheimnisse zu entschlüsseln gilt. Stillende Mütter sind besondere Patientinnen. Normalerweise ist die zahnärztliche Pharmakotherapie in der Stillzeit unproblematisch. Bei einigen Stoffgruppen ist jedoch Vorsicht geboten. Denn es spielt nicht nur die Gesundheit der Mutter, sondern auch die des Kindes eine Rolle. Wir zeigen, worauf dabei zu achten ist. Der Krieg in der Ukraine dauert jetzt schon über 1,5 Jahre. Wir berichten über drei geflüchtete ukrainische Zahnärztinnen, die noch auf ihre Berufsanerkennung warten. Bei einem Zahnarzt in Hürth haben sie eine erste Anlaufstelle gefunden und helfen in der Praxis mit. Wie die Zusammenarbeit läuft, berichten wir in dieser Ausgabe. Die Zahnärztekammer Nordrhein wirbt mit drei anderen Zahnärztekammern intensiv für die ZFA-Ausbildung. Mit Erfolg. Um die junge Zielgruppe direkt anzusprechen, hat man zuletzt zusammen mit vier Influencerinnen Videos für die Plattform TikTok gedreht und veröffentlicht. Im kommenden Jahr soll die Kampagne von allen Zahnärztekammern getragen werden. Wir stellen die Kampagne vor. Als Arbeitgeber beliebt sein dürfte eine Praxis aus Tuningen im Schwarzwald. Das Team von White Line Dentistry wurde nämlich mit dem ZFA-Award 2023 als bestes Praxisteam ausgezeichnet. Was diese Praxis besonders macht, erfahren Sie in diesem Heft. In den Zeiten eines zunehmenden Fachkräftemangels müssen Praxen auch besondere Wege gehen. Dabei kommen Quereinsteigerinnen und -einsteiger stärker ins Blickfeld. Die Zahnärztekammer Hamburg hat jetzt ein besonderes Fortbildungsangebot auf den Weg gebracht, um Quereinsteigern den Wechsel in eine Zahnarztpraxis zu ermöglichen. Und egal, wo man hinschaut: Künstliche Intelligenz scheint plötzlich überall zu sein. Manchmal würde man sich etwas mehr natürliche Intelligenz wünschen. Aber eins ist klar: Foto: Lopata/axentis

4 | INHALT 79 Deutschlands bestes Praxisteam Der ZFA-Award 2023 ging nach Tuningen in den Schwarzwald – das Team verrät warum. 62 Früherkennung von Tumoren in der Mundhöhle Nächsten Monat startet ein bundesweites Präventionsprojekt. Langfristiges Ziel ist es, die Mortalitätsrate zu senken. MEINUNG 3 Editorial 6 Leitartikel POLITIK 8 EU-Kommission zur Quecksilberverordnung Zahnärzteschaft lehnt vorzeitiges Verbot von Dental-Amalgam ab 18 Zahnärztekammern setzen auf Influencerinnen Kampagne zur ZFA-Ausbildung geht bundesweit an den Start 30 Zahnärztekammer Nordrhein feiert 70-jähriges Bestehen „Der Beruf des Zahnarztes ist kein Gewerbe“ 34 Quereinsteiger in der Zahnarztpraxis Vom Autoverkauf zur Assistenz 48 Weltgesundheitsorganisation Ist Aspartam krebserregend? 52 PKV-Analyse Auswirkungen der Pandemie auf die zahnärztliche Versorgung von Privatversicherten 58 Digitalisierung des Gesundheitswesens Come together: Registergesetz soll Datensilos knacken 62 Verbesserung der Früherkennung von Tumoren in der Mundhöhle Start für ein bundesweites Präventionsprojekt 74 Neuorganisation der UPD Ab jetzt unter der Regie der Krankenkassen ZAHNMEDIZIN 32 Eingriffe in Allgemeinanästhesie an zahnmedizinischen Universitätskliniken Große Versorgungslücke bei der Behandlung in Vollnarkose 42 Antibiotika, Analgetika, Lokalanästhetika Zahnärztliche Pharmakotherapie in der Stillzeit 56 Aus der Wissenschaft Der digitale Workflow im zahnlosen Kiefer ist genau genug 66 Der besondere Fall mit CME Symptomatische Trigeminusneuralgie mit invertiertem Papillom 72 Studie aus der Türkei COVID-19 hat keinen Einfluss auf frühe Implantatverluste Inhalt zm113 Nr. 15-16, 16.08.2023, (1322) Foto: privat Foto: Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Kiel

INHALT | 5 76 Mit dem Zahnmobil an der ukrainischen Grenze Dental Emergency Teams versorgt in Polen Geflüchtete – und wird förmlich überrannt. TITELSTORY 22 Das orale Zelluniversum Wenn es erst einmal möglich ist, die Sprache der Zellen zu verstehen, lässt sich vielleicht lernen, mit ihnen zu sprechen und ihre Aktionen zu steuern. Um künftige Therapie anzupassen. 78 Studie aus China Wird die KI Gingivitis erkennen können? 22 Zellatlas der oralen Medizin Faszinierende Einblicke in das orale Zelluniversum PRAXIS 14 Das E-Rezept in der Zahnarztpraxis Adieu, unnötige Wege 38 Dr. Alexander Zalesski aus Hürth beschäftigt Geflüchtete aus der Ukraine „Es ist wichtig, den Menschen einen geregelten Alltag zu bieten“ 79 ZFA-Award 2023 Das ist Deutschlands bestes Praxisteam! GESELLSCHAFT 50 Warnung des Bundeskriminalamts „Cyberkriminelle nehmen Arztpraxen ins Visier“ 70 Studie der MedUni Wien Wie die Lichtverschmutzung der Gesundheit schadet 76 Dental Emergency Teams hilft ukrainischen Geflüchteten Mit dem Zahnmobil unterwegs in Polen MARKT 86 Neuheiten RUBRIKEN 12, 59 News 41, 81 Bekanntmachungen 60 Termine 85 Impressum 73 Formular 106 Zu guter Letzt zm113 Nr. 15-16, 16.08.2023, (1323) TITELSTORY Abbildungen: Quintessenz Verlag / eye of science Foto: Dental Emergency Team e.V.

Es brodelt in vielen Zahnarztpraxen. Denn langsam, aber sicher kommt dort die Kostendämpfungspolitik der Bundesregierung an. Der Verband medizinischer Fachberufe (vmf) organisiert deshalb am Freitag, den 8. September, die nächste Protestaktion, um der Gesundheitspolitik des BMG die Rote Karte zu zeigen. Die zentrale Protestaktion wird wieder in Berlin stattfinden. Aufgerufen sind die Teams der niedergelassenen Arzt- und Zahnarztpraxen und alle Zahntechnikerinnen und Zahntechniker. Der vmf zieht eine ernüchternde Bilanz: Nach der Hälfte der Legislaturperiode seien die Versprechen aus der Koalitionsvereinbarung zur Stärkung der Gesundheitsberufe und zur Fachkräftesicherung in weite Ferne gerückt. Stattdessen habe man Spargesetze auf den Weg gebracht, die die ambulante Gesundheitsversorgung stark gefährden, den Fachkräftemangel verstärken und eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen unmöglich machen. Aus diesem Grund unterstützen die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und die Bundeszahnärztekammer die Protestkundgebung vor dem Brandenburger Tor. In den letzten Monaten gab es einige erfolgreiche Protestaktionen seitens der Zahnärzteschaft: Ob im Mai in der Schalke-Arena in Gelsenkirchen oder im Juni in Köln und in Magdeburg – die Zahnärzteschaft war lauter und deutlicher als in der Vergangenheit zu hören. Denn mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) ist ein Gesetz in Kraft getreten, das die Versorgung gefährdet und diese in bestimmten Regionen ernsthaft infrage stellt. Unseren Patientinnen und Patienten werden die Auswirkungen des Gesetzes über Jahre schaden. Besonders fatal ist, dass der präventionsorientierten Parodontitistherapie die Finanzmittel entzogen werden. Wir können nicht tatenlos zusehen, wie die Versorgung fahrlässig aufs Spiel gesetzt wird. Mit der aktuell bundesweit laufenden Kampagne „Zähne zeigen“ machen wir die Patientinnen und Patienten aktuell in den Praxen auf die Sparpolitik der Bundesregierung aufmerksam. Auf den letzten Metern des Bundestagsverfahrens zum GKV-FinStG wurde das Bundesgesundheitsministerium gesetzlich verpflichtet, bis zum 30. September die Auswirkungen der Regelungen auf den Umfang der Versorgung der Versicherten mit Leistungen zur Behandlung von Parodontitis zu evaluieren. Angesichts einer Situation, die bis heute jede strukturelle Reform der GKV-Finanzen vermissen lässt und in der mit der Rechtfertigung „Schuldenbremse“ jedwede Diskussion über eine Erhöhung der Zuschüsse aus dem Steuertopf – trotz bestehender Vereinbarungen im Koaltionsvertrag (Dynamisierung des Bundeszuschusses, Erhöhung des Zuschusses für Bürgergeld-Empfänger) – offenkundig auf Eis gelegt ist, ist es mehr denn je erforderlich, der Stimme der Zahnärzteschaft deutliches Gehör zu verschaffen. Denn eines ist klar, die Evaluation dieses Gesetzes und seiner Folgen für die Parodontitisversorgung darf keine politische Frage nach Kassenlage sein. Hier geht es um Grundfeste der zahnärztlichen Versorgung, um die Wahrung der Präventionserfolge der Vergangenheit, um die Mundgesundheit von Millionen von Patientinnen und Patienten und das zunehmende Problem einer flächendeckenden und wohnortnahen Versorgung. Dafür werden wir uns mit aller Kraft einsetzen: Die Kostendämpfungspolitik zulasten der Zahnärzteschaft und unserer Patienten muss ein schnelles Ende finden und die Parodontitistherapie durch die Herausnahme aus der strikten Budgetierung dringend gerettet werden. Diese zu vollziehende „Quadratur des Kreises“ kann uns überhaupt nur gelingen, wenn wir mit „Rückenwind“ in die anstehenden politischen Diskussionen gehen. Wenn wir öffentlich präsent sind und mit klarer Kante „Zähne zeigen“. Deshalb sind wir in Berlin dabei und hoffen, dass auch viele Zahnärztinnen und Zahnärzte – soweit es die Praxiserfordernisse zulassen und die Patientenversorgung gesichert ist – den Protest unterstützen werden. Also, liebe Kolleginnen und Kollegen: den 8. September vormerken! Martin Hendges Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung Prof. Dr. Christoph Benz Präsident der Bundeszahnärztekammer Protestaktion: Wir fahren nach Berlin! 6 | LEITARTIKEL Fotos: an Knoff, KZV-Baden-Württemberg, Georg Johannes Lopata / axentis.de

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8 | POLITIK zm113 Nr. 15-16, 16.08.2023, (1326) EU-KOMMISSION ZUR QUECKSILBERVERORDNUNG Zahnärzteschaft lehnt vorzeitiges Verbot von Dental-Amalgam ab Die Zahnärzteschaft lehnt den aktuellen Vorschlag der Europäischen Kommission für ein EU-weites Verbot von DentalAmalgam zu 2025 ab: Viele Gründe sprechen demnach für die Beibehaltung des Füllungsmaterials. Die EU-Kommission hatte am 14. Juli in Brüssel ihren Vorschlag für eine Revision der geltenden EU-Quecksilberverordnung vorgelegt. Demnach soll die Verwendung von Amalgam bereits ab Januar 2025 nur noch in medizinischen Ausnahmefällen erlaubt sein. Auch die Herstellung in der EU und der Export in Drittstaaten sollen aus Umweltschutzgründen verboten werden. Das Europäische Parlament und der EU-Rat beraten dazu nach der Sommerpause. Unklar ist, ob das Verfahren bis zu den Europawahlen 2024 abgeschlossen werden kann. Alternative Werkstoffe decken nicht alle Indikationen ab Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) kritisiert den eiligen Vorstoß und fordert Korrekturen. Aus zahnmedizinischer Sicht sprächen zahlreiche Gründe für die Beibehaltung von Amalgam als Füllungsmaterial. Das im Amalgam enthaltene Quecksilber gehe mit Silber, Zinn und Kupfer eine feste intermetallische Verbindung ein und liege daher nur in gebundener, nicht umweltschädlicher Form vor. Das Material sei außerdem langlebiger als andere Füllungswerkstoffe und zeige Vorteile im mechanischen Verhalten. Die alternativen Werkstoffe könnten nicht alle Indikationen von Amalgamfüllungen abdecken, bilanziert die BZÄK. Außerdem hätte ein generelles Amalgamverbot auch soziale Folgen, da alle verfügbaren Alternativmaterialien deutlich teurer sind. Darüber hinaus garantierten die Amalgamabscheider mittlerweile europaweit eine umweltverträgliche Nutzung des Werkstoffs. Schließlich würde Amalgam noch in vielen EU-Mitgliedstaaten in signifikantem Maß genutzt. Ein Verbot hätte hier deutliche Auswirkungen auf die zahnmedizinische Versorgung, kritisiert dieBZÄK. Die BZÄK und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) begleiten den Prozess gemeinsam mit der Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) seit Jahren intensiv. Gemeinsam hatten sie sich mit dem Council of European Dentists (CED) stets für den Erhalt des Werkstoffs ausgesprochen. Eigentlich sollte im Rahmen einer Machbarkeitsstudie untersucht werden, inwiefern ein schrittweiser Ausstieg – vorzugsweise bis 2030 – möglich sei. Ein Statement von KZBV-Chef Martin Hendges finden Sie auf der nächsten Seite. Dental-Amalgam soll laut EU-Kommission bereits Anfang 2025 verboten werden, „es sei denn, der Zahnarzt erachtet eine solche Behandlung wegen der spezifischen medizinischen Erfordernisse bei dem jeweiligen Patienten als zwingend notwendig“. Foto: Charnsitr – stock.adobe.com

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STATEMENT VON KZBV-CHEF MARTIN HENDGES Amalgamverbot ab 2025? Die bedenklichen Pläne der EU-Kommission Die Diskussion um das Dentalamalgam beschäftigt uns Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte schon seit Längerem. Bereits 2013 hatten sich die Vereinten Nationen im sogenannten „Minamata“-Übereinkommen darauf verständigt, die Emission von Quecksilber in die Umwelt so weit wie möglich einzudämmen. Die Inhalte dieses Abkommens hatte das Europäische Parlament im Mai 2017 in der „Verordnung über Quecksilber“ übernommen. Neben Vorgaben zur allgemeinen Eindämmung von Quecksilberemissionen beinhaltete die Verordnung auch Regelungen, die speziell Dentalamalgam betrafen. Deutschland war und ist bezüglich eines verantwortungsvollen Umgangs mit dem Material bereits vor dieser Verordnung Vorreiter. Amalgamabscheider sowie die Verpflichtung zur Verwendung von ausschließlich verkapseltem Amalgam sind seit Langem Standard in deutschen Zahnarztpraxen. Aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes darf seit Juli 2018 Dentalamalgam EU-weit bei Kindern unter 15 Jahren, Schwangeren und Stillenden nur noch in medizinischen Ausnahmefällen verwendet werden. Die deutsche Zahnärzteschaft hat diese Regelungen umgesetzt und den Weg für zuzahlungsfreie Kunststofffüllungen für diese Fälle eröffnet. Es ist aber festzuhalten: Amalgam gilt nach wie vor als einer der am besten erforschten Werkstoffe in der Füllungstherapie weltweit. Auch nach dem gegenwärtigen wissenschaftlichen Kenntnisstand besteht laut dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte „kein begründeter Verdacht dafür, dass ordnungsgemäß gelegte Amalgamfüllungen negative Auswirkungen auf die Gesundheit des zahnärztlichen Patienten haben“. Doch die EU-Kommission betrachtet Dentalamalgam nicht nur aus der Perspektive der zahnmedizinischen Versorgung, sondern zieht auch Aspekte des Umweltschutzes in Betracht. Daher waren die Mitgliedstaaten verpflichtet zu prüfen, wie die Verwendung von Dentalamalgam bis 2030 weiter reduziert werden kann (sogenannter „phase down“). Dieses Zeitziel hat die EU-Kommission nun mit Vorlage eines neuen Vorschlags ad absurdum geführt. Am 14. Juli 2023 wurde ein Regelungsentwurf veröffentlicht, mit dem die EU-Kommission aus Gründen des Umweltschutzes ein Verbot der Verwendung von Dentalamalgam ab dem 1. Januar 2025 vorsieht. Ausnahmen vom Verbot soll es nur für Fälle geben, in denen eine Amalgamverwendung wegen der spezifischen medizinischen Erfordernisse bei dem jeweiligen Patienten als zwingend notwendig angesehen wird. Darüber hinaus sollen ab diesem Zeitpunkt die Herstellung und die Ausfuhr von Dentalamalgam in der EU verboten werden. Die EU-Kommission begründet ihren Schritt damit, dass aus Gründen des Umweltschutzes ein frühestmögliches Amalgamverbot am effizientesten ist und insgesamt ein rückläufiger Trend bei der Verwendung von Dentalamalgam in der EU zu beobachten ist. Zudem dürfte sich nach Einschätzung der Kommission der „Kostenunterschied zwischen Dentalamalgam und quecksilberfreien Alternativen mit zunehmender Nachfrage und Innovation verringern.“ Diese Entwicklung ist hinsichtlich der Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung mehr als bedenklich und zeigt, wie kurzsichtig und ignorant die Kommission vorgeht. Mit dem vorgeschlagenen Ausstiegsdatum zum 1. Januar 2025 entscheidet sich die EU-Kommission entgegen der intensiv geführten Diskussion bewusst für die frühestmögliche Variante eines Ausstiegs, um Druck auf die EU-Mitgliedstaaten auszuüben. Versorgungsfragen spielen keine Rolle. Denn: Zu diesem Stichtag müsste eine flächendeckende Versorgung mit einem plastischen Füllungsmaterial gewährleistet sein, das einen qualitativ gleichwertigen Ersatz darstellt. Gerade aus Sicht des deutschen Versorgungssystems geht es bei der Frage der Gestaltung von Versorgungsszenarien ohne Dentalamalgam nicht allein um die von der Kommission angeführten Kostenunterschiede. Es geht vielmehr um eine evidenzgesicherte Versorgung mit Alternativmaterialien. Damit geht auch das Innovationsargument der Kommission ins Leere, da höchst unklar ist, ob Materialinnovationen bis zum 1. Januar 2025 zu realisieren sein werden. Die ganze Absurdität des Vorgangs wird deutlich, wenn man die Ausnahmeregelung betrachtet. Gewiss, die Zahlen von Amalgamfüllungen sinken kontinuierlich und machen Martin Hendges, Vorstandsvorsitzender des Vorstands der KZBV Foto: Jan Knoff 10 | POLITIK zm113 Nr. 15-16, 16.08.2023, (1328)

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zm113 Nr. 15-16, 16.08.2023, (1330) 12 | POLITIK/NEWS derzeit nur noch circa 2,4 Prozent an den Gesamtfüllungen aus. Gleichwohl ist das Material für die Versorgung von vulnerablen Patientengruppen, besonders in der Alters- und Behindertenzahnheilkunde, nicht wegzudenken. Diese Fälle könnte man unter die von der Kommission vorgeschlagene Ausnahme der zahnmedizinischen Notwendigkeit fassen. Doch: Gleichzeitig soll die Herstellung von Amalgam in der EU verboten werden. Damit bleibt die Frage, woher Zahnärztinnen und Zahnärzte ihr Material bekommen sollen? Es bliebe nur ein umständlicher Import aus Nicht-EU-Ländern. Dieser Schnellschuss trifft damit neben allen anderen Patientinnen und Patienten insbesondere diejenigen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation einen besonderen Versorgungsbedarf haben. KZBV, BZÄK und DGZMK setzen sich seit Langem für eine evidenzgesicherte, am Wohle der Patientinnen und Patienten orientierten zahnmedizinischen Versorgung ein. Aus diesem Grund haben KZBV und BZÄK und die DGZMK gemeinsam eine entsprechende Evidenzrecherche zur Bewertung von Alternativmaterialien initiiert, deren Kosten von KZBV und BZÄK getragen werden. Deren Ergebnisse werden bis Herbst dieses Jahres erwartet. Sollten die Pläne der EU-Kommission Realität werden, werden sie mit dem Argument des Umweltschutzes dazu führen, dass Materialalternativen als Innovationen auf den Markt kommen können, die faktisch aufgrund des ohne Not verursachten Zeitdrucks am Patienten erprobt werden, sollte keine evidenzgesicherte Alternative zur Verfügung stehen. Dies geht zu Lasten der Qualität der Versorgung und ist aus zahnmedizinischer und wissenschaftlicher Sicht nicht vertretbar. Es ist daher unabdingbar, dass der bisherige Plan mit der Prüfung, ob ein Amalgam-„phase down“ bis 2030 möglich ist, beibehalten wird. Nur auf Grundlage dieser Prüfung, die eine gründliche Bewertung von Alternativmaterialien beinhaltet und ergebnisoffen vorgenommen wird, bleibt der hohe Standard unserer Versorgung gewahrt. Alles andere sind populistische Schnellschüsse, die zu Lasten unserer Patientinnen und Patienten gehen. AMALGAMANTEIL IN DEUTSCHLAND 2021 wurden in Deutschland nach Abrechnungsdaten der KZBV 1,4 Millionen, ein Jahr später, 2022, dagegen nur noch 1 Million Amalgamfüllungen neu gelegt. Dabei beträgt der Anteil der neu gelegten Amalgamfüllungen an allen Füllungen 13a-d in Deutschland insgesamt etwa 2,4 Prozent, wobei der Anteil in den neuen Bundesländern mit rund 5,8 Prozent höher liegt als in den alten Bundesländern mit rund 1,6 Prozent. 2021 hatte der Anteil in Deutschland noch bei 3,2 Prozent (West 2,3 Prozent, Ost 7,0 Prozent) gelegen. Seit dem 1. Januar 2021 werden aufgrund neuer Abrechnungsbestimmungen zu den Bema-Positionen 13a-d neu gelegte Amalgamfüllungen mit einem „A“ als Suffix zur Bema-Position gekennzeichnet. Quelle: KZBV NEWS Foto: Dmitry – stock.adobe.com In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) Inhaber und Inhaberinnen eines zahnärztlichen Praxislabors nun per höchster Instanz in ihrer Tätigkeit gestärkt. Die Frage, ob Zahnärzte und Zahnärztinnen, die Leistungen im praxiseigenen Labor erbringen, bei der Berechnung dieser Laborleistungen einen kalkulatorischen Gewinn berücksichtigen dürfen, war zwar nie ernsthaft umstritten und gelebte Praxis. Nicht zuletzt der Verordnungsgeber selbst hat in der Begründung von § 9 GOZ ausdrücklich die Möglichkeit anerkannt, einen kalkulatorischen Gewinnanteil zu berechnen. Gleichwohl hat die Wettbewerbszentrale eine gerichtliche Überprüfung dieser Praxis angestoßen. Das Landgericht Darmstadt in erster und das Oberlandesgericht Frankfurt hatten zuvor in zweiter Instanz gaben der beklagten Firma recht gegeben und festgestellt: Der Wortlaut der Regelung des § 9 Abs.1 GOZ („angemessene Kosten“) lässt es zu, einen maßvollen, den betriebswirtschaftlichen Maßstäben entsprechenden, kalkulatorischen Gewinnanteil des praxiseigenen Labors zu berücksichtigen. Die Norm bestimme nicht, dass für zahntechnische Leistungen nur die tatsächlich entstandenen Kosten abzurechnen sind. Die Wettbewerbszentrale hat nun dieses Urteil dem BH zur Überprüfung vorgelegt, der die Revision nach einer mündlichen Verhandlung am 13. Juli 2023 zurückwies. „Die Bundeszahnärztekammer begrüßt die Entscheidung!“, betonte BZÄK-Präsident Prof. Dr. Christoph Benz. „Der BGH bestätigt damit die Rechtsauffassung der BZÄK, die stets das Praxislabor als modernen, von Patientinnen und Patienten gewünschten Teil der Praxis befürwortet hat.“ Denn das Praxislabor biete bei der prothetischen Versorgung viele Vorteile: „Der Zahnersatz kann ohne großen Aufwand vor Ort in der Sitzung gemeinsam mit Patientin oder Patient geplant und nach der Herstellung im Bedarfsfall angepasst oder korrigiert werden. Die Versorgung mit dem Zahnersatz wird in die Praxis integriert und vom Zahnarzt selbst berechnet – Patientinnen und Patienten erleben die Vorteile einer Versorgung aus einer Hand. Ein Prinzip, dem insbesondere für die Patientenversorgung im ländlichen Raum eine erhebliche Bedeutung zukommt.“ LL URTEIL ZUR PREISBILDUNG IM ZAHNÄRZTLICHEN PRAXISLABOR BGH bestätigt Zulässigkeit eines kalkulatorischen Gewinnanteils

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zm113 Nr. 15-16, 16.08.2023, (1332) 14 | PRAXIS DAS E-REZEPT IN DER ZAHNARZTPRAXIS Adieu, unnötige Wege Während viele Praxen die Übergangsfrist brauchen, um sich vorzubereiten, ist das E-Rezept in der Gemeinschaftspraxis von Dr. Christian Pilz und Dr. Markus Sagheri in Aachen bereits Standard. Sie stellt seit einem Jahr Rezepte elektronisch aus. Dr. Christian Pilz (l.) und Dr. Markus Sagheri betreiben eine Gemeinschaftspraxis mit den Tätigkeitsschwerpunkten Implantologie, Endodontologie und Parodontologie. Foto: Pilz/Sagheri Sagheri hat gerade eine Patientin behandelt und muss ihr noch ein Antibiotikum verschreiben. Seine Mitarbeiterin hat die Verordnung bereits vorbereitet. Der Zahnarzt kontrolliert das Rezept am PC, drückt eine Taste und gibt sein Passwort über die Tastatur ein. Auf dem Bildschirm ploppt der Hinweis auf, dass das Rezept erfolgreich ausgestellt wurde. Daraufhin zückt die Patientin ihr Smartphone und startet die E-Rezept-App der gematik. Sekunden später erscheint das gerade erstellte Rezept auf dem Display. Über die App sendet sie es an ihre Wunschapotheke und wählt einen Botendienst aus. Ein Vorgang, der beim rosafarbenen Papierrezept oft Wege und Zeit kostet, ist hier mit wenigen Klicks erledigt. Das kommt bei der Frau, aber auch in der Aachener Zahnarztpraxis gut an. Über 2,5 Millionen E-Rezepte wurden in Deutschland bislang eingelöst. Etwa 600 davon haben Sagheri und Pilz ausgestellt. Die beiden Zahnärzte wollen weniger Zettelwirtschaft in ihrer Praxis und nutzen dazu auch die Telematikinfrastruktur, vor allem die Kommunikation im Medizinwesen, kurz KIM. Dem E-Rezept stand die Praxis daher offen gegenüber: „Wir haben uns bereits im Frühjahr 2022 damit befasst. Nach der Lektüre der Informationsmaterialien der KZBV sind wir auf unseren Softwarehersteller zugegangen“, beschreibt Sagheri die ersten Schritte. Die technische Einrichtung in der Praxis wurde dann gemeinsam mit dem Dienstleister durchgeführt. „Uns war

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16 | PRAXIS wichtig, alle Behandlungsräume auszurüsten und auch die Komfortsignatur zu nutzen.“ Damit kann man am Kartenterminal via Heilberufsausweis (HBA) mehrere E-Rezepte auf einmal und ohne weitere Passwort-Eingaben unterschreiben. „Mein Kollege und ich schalten jeden Morgen unsere HBAs einmal frei und können dann aus allen Behandlungsräumen heraus die vorbereiteten E-Rezepte signieren“, erzählt Sagheri. Auch die elektronischen Heilund Kostenpläne (EBZ) und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) werden in der Praxis so unterzeichnet. Keine Rennerei mehr wegen fehlender Unterschriften Ihr erstes E-Rezept stellte die Praxis im März 2022 aus, erst mal um das Erstellen und Signieren zu testen. Weil das so gut funktionierte, sei man schnell auf eine Apotheke zugegangen, um die ganze Strecke zu proben. Den direkten Austausch mit den Apotheken kann der Zahnarzt nur empfehlen: „Es erleichtert den Einstieg und schafft Sicherheit, wenn man sieht, dass alles einwandfrei funktioniert.“ Heute gehört das E-Rezept zur täglichen Routine in der Praxis. „Alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel zulasten der GKV verordnen wir seit Oktober 2022 elektronisch", sagt Pilz. Besonders überzeugt sind die beiden Zahnärzte von der Umsetzung des ERezepts in ihrer Praxissoftware: „Wir kommen einfacher und im Vergleich zum rosa Papierrezept sogar schneller zum Ziel.“ Die Umstellung fiel auch ihrem Praxisteam nicht schwer. Neu sei lediglich die digitale Unterschrift. Damit habe man aber im Rahmen der eAU oder dem EBZ ohnehin zu tun. „Wir können die E-Rezepte bequem an jedem Arbeitsplatz signieren. Und die Mitarbeiterinnen müssen uns wegen der Unterschriften nicht mehr hinterherlaufen“, berichtet Pilz. Patienten, die die App nicht nutzen, bekommen in der Praxis einen Papierausdruck. Hier sieht Sagheri noch Potenzial: „Die App der gematik oder der neue Weg mit der Versichertenkarte sollten mehr genutzt werden. Dann geht es noch schneller, denn der Ausdruck entfällt und wir könnten Folgerezepte auch ohne Praxisbesuch übermitteln.“ „Das E-Rezept spart uns Zeit undWege!" Seit Juli ist der Einlöseweg per eGK möglich. Die eGK fungiert hier als eine Art Schlüssel, mit der das E-Rezept in der Apotheke vom einen speziellen Server, dem E-Rezept-Fachdienst, abgerufen werden kann. Dabei müssen Patienten ihre Versichertenkarte in ein Lesegerät in der Apotheke stecken. Der Tokenausdruck sollte allerdings nicht in seiner Bedeutung unterschätzt werden. „Wer sich mit der Digitalisierung schwertut, möchte einen Zettel mit der Medikation in der Hand haben, wenn er die Praxis verlässt. Ob der nun rosa oder weiß ist, ist egal – aber das Papier hilft diesen Patienten bei der Umstellung auf das E-Rezept“, weiß Sagheri. Entscheidend für die Nutzererfahrung ist aus Sicht der beiden Zahnärzte die Qualität der Umsetzung in der Praxissoftware. Für reibungslose Abläufe empfehlen sie ein zweistufiges Vorgehen bei der Einführung: „Zunächst sollte die technische Einrichtung mit dem jeweiligen IT-Dienstleister besprochen werden", rät Pilz. Praxisumgebungen seien verschieden, deshalb müsse man klären, wie man das E-Rezept umsetzen will. „Im zweiten Schritt ist dann wichtig, das E-Rezept auszuprobieren und herauszufinden, ob man Abläufe anpassen muss.“ So sollte etwa vorab geklärt sein, in welchen Behandlungsräumen signiert werden muss oder wie die Benutzerverwaltung in der Praxissoftware so eingerichtet werden kann, dass die Kontrolle und Signatur der vorbereiten E-Rezepte mit wenigen Klicks gelingt. Zu lange grübeln sollten Zahnarztpraxen aber auch nicht, betont Sagheri: „Das E-Rezept spart uns Zeit und Wege – und der Einstieg ist wirklich nicht schwer.“ Mit der Versichertenkarte als neuem Einlöseweg soll das E-Rezept alltagstauglicher werden, zum Jahreswechsel wird die Nutzung Pflicht. Privatversicherte können voraussichtlich ab Sommer das E-Rezept nutzen. zm113 Nr. 15-16, 16.08.2023, (1334) DER NEUE EINLÖSEWEG MIT GESUNDHEITSKARTE Seit Juli können E-Rezepte auch mit der Gesundheitskarte (eGK) in der Apotheke eingelöst werden. Bis Ende Juli sollten 80 Prozent der Apotheken bereit sein, Rezepte auf diesem neuen Einlöseweg zu beliefern. Mit einer bundesweiten Verfügbarkeit in allen Apotheken wird im Oktober gerechnet. Die E-Rezepte werden bei diesem Einlöseweg nicht auf der eGK gespeichert, sondern die Karte dient als Schlüssel. Durch das Stecken der eGK autorisieren die Patienten die Apotheke, auf ihre Verordnungen im E-Rezept-Fachdienst zuzugreifen. Dies geschieht ohne PIN-Eingabe. In den Zahnarztpraxen sind für den neuen Einlöseweg keine Anpassungen der Praxissoftware und Prozessabläufe erforderlich. Weil für den neuen Einlöseweg noch nicht alle Apotheken startklar sind, sollten Zahnarztpraxen ihren Patientinnen und Patienten allerdings zur Sicherheit anfangs weiter den Tokenausdruck mitgeben. KEIN E-REZEPT OHNE HBA Ein E-Rezept muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) unterschrieben werden, eine Signatur per Praxisausweis (SMC-B) ist beim E-Rezept ausgeschlossen. Wer im E-Rezept als Aussteller eingetragen ist, muss dieses mit seinem eigenen HBA signieren. Das bedeutet, dass jede Person in einer Zahnarztpraxis, die Verordnungen erstellt, einen persönlichen, beim Anbieter freigeschalteten und aktivierten HBA benötigt. Zahnärztinnen und Zahnärzte, die künftig E-Rezepte erstellen wollen und noch keinen persönlichen HBA besitzen, sollten deshalb schnellstmöglich einen Antrag stellen. Christian Pfeifer, Abteilung Telematik der KZBV

KOMMUNIKATION DER ZELLEN ZELLATLAS – VISUALISIERTE BIOLOGIE IN DER ORALEN MEDIZIN Supported by PRESENTED BYGBT GBT-ZERTIFIZIERTE PRAXEN PROFITIEREN JETZT IM EXKLUSIVEN MEDIACENTER VERFÜGBAR R. Gruber B. Stadlinger H. Terheyden

18 | POLITIK Auch wenn die Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) nach wie vor unter den Top Ten der Ausbildungsberufe in Deutschland liegt, so merken doch Zahnärztinnen und Zahnärzte immer stärker, wie schwierig es geworden ist, junge Menschen für diesen Berufsweg zu finden. Schließlich gibt es den Fachkräftemangel in vielen Branchen, die alle auf sich aufmerksam machen wollen. Wichtig ist deshalb, die Ausbildung zur/zum ZFA überhaupt erst mal ins Bewusstsein zu bringen. Doch wie kann das gelingen? Um die Jugendlichen zu erreichen, arbeiten die Zahnärztekammern Nordrhein, Hessen, Berlin und Niedersachsen seit einiger Zeit gemeinsam an einer Ausbildungskampagne – in Nordrhein hatte man bereits 2017 damit begonnen. In diesem Jahr hat man nun die Kampagne zusammen mit einer Düsseldorfer Agentur neu ausgerichtet. Zentrales Element ist diesmal die direkte Ansprache der Zielgruppe über Influencerinnen bei TikTok. Hintergrund: 44 Prozent der 14- bis 29-Jährigen nutzen das Videoportal mindestens einmal pro Woche (ARD/ZDF-Onlinestudie). Im Durchschnitt kommt diese Altersgruppe auf 155 Minuten Videokonsum täglich. Die TikTok-Videos wurden 2,7 Millionen Mal aufgerufen Damit die richtige Ansprache gelingt, hat man vier Influencerinnen für die Kampagne gewonnen – darunter mit Jule Nagel (@julesboringlife) die TikTokerin mit den meisten Followern unter allen deutschsprachigen Accounts im vergangenen Jahr (6,5 Millionen Follower). Alle vier Influencerinnen haben einen Tag in einer Zahnarztpraxis verbracht und im Anschluss ihren Followern in zwei Videos (Praxisbericht und Beantwortung von FAQ) über die Arbeit einer/eines ZFA berichtet. Ausgespielt wurden die TikTok-Videos Ende Februar – mit durchschlagendem Erfolg: Die höchste Reichweite erreichte Jule Nagel mit knapp zwei Millionen Aufrufen, insgesamt kam man auf eine Reichweite von 2,7 Millionen. Dass sich dieser Aufwand lohnt, zeigen die Ausbildungszahlen in Nordrhein, die seit 2017 um 25 Prozent gesteigert ZAHNÄRZTEKAMMERN SETZEN AUF INFLUENCERINNEN Kampagne zur ZFA-Ausbildung geht bundesweit an den Start Nachwuchs für die ZFA-Ausbildung zu finden, wird immer schwieriger. Viele Berufe werben um junge Menschen. Die Zahnärztekammern wollen deshalb ab 2024 mit einer bundesweiten Kampagne gemeinsam neue Wege gehen, um Jugendliche und deren Eltern anzusprechen. Ihren Ursprung hat die Kampagne bei der Zahnärztekammer Nordrhein. Influencerin Asti, der rund 750.000 Menschen bei TikTok folgen, hat sich einen Tag lang den ZFA-Beruf angeschaut. Foto: ZÄK Berlin zm113 Nr. 15-16, 16.08.2023, (1336)

POLITIK | 19 Dr. Ralf Hausweiler ist Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein. Seine Kammer hat 2017 eine Kampagne ins Leben gerufen, die junge Menschen für die ZFA-Ausbildung interessieren soll. Ab 2024 wird die Kampagne bundesweit laufen. INTERVIEW MIT DR. RALF HAUSWEILER ZUR ZFA-KAMPAGNE „Influencerinnen übersetzen unsere Inhalte für Jugendliche“ Die Zahnärztekammer Nordrhein versucht seit 2017, mit einer speziellen Kampagne junge Menschen für die ZFA-Ausbildung zu begeistern. Inzwischen kommen Influencerinnen zum Einsatz. Ab dem nächsten Jahr soll die Kampagne unter der Koordination der Bundeszahnärztekammer bundesweit laufen. Wir sprachen mit dem Präsidenten der ZÄK Nordrhein, Dr. Ralf Hausweiler, über die Kampagne und deren Erfolge. Herr Dr. Hausweiler, an der Kampagne für die ZFA-Ausbildung beteiligen sich inzwischen die Zahnärztekammern Hessen, Niedersachsen und Berlin. Im nächsten Jahr soll sie bundesweit starten. Was ist das Besondere an der Kampagne? Dr. Ralf Hausweiler: Das Besondere an unserer Kampagne ist, dass wir von Anfang an die Interessen unserer Zielgruppe in den Mittelpunkt gestellt haben und uns nicht darauf versteift haben, was wir gerne sehen würden. Denn wir sind nicht die Zielgruppe, das müssen wir uns immer vor Augen halten. Als wir 2017 gestartet sind, haben wir deshalb eng mit Berufsschulklassen zusammengearbeitet, um dort zu testen, welche Inhalte gut ankommen und welche nicht. Das führte zu mitunter überraschenden Erkenntnissen, denn der Wurm muss bekanntlich dem Fisch schmecken. Klar ist aber auch, dass wir als Kammer natürlich inhaltliche Qualitätsansprüche haben, die unverhandelbar sind. Deshalb wird selbstverständlich jeder Inhalt vor der Veröffentlichung von uns abgenommen. Ebenso wichtig ist zudem, dass wir unsere Kampagne regelmäßig weiterentwickeln. So wie sich unsere Zielgruppe verändert hat, haben sich seit 2017 auch unsere Inhalte verändert. Während wir in den ersten Jahren noch mit gecasteten ZFA selbst Videos produziert haben, setzen wir jetzt auf eine Zusammenarbeit mit Influencerinnen bei TikTok. Der Vorteil ist, dass die Influencerinnen das Vertrauen der jungen Menschen genießen und deren Sprache sprechen. Wir geben die Inhalte vor und die Influencerinnen übersetzen diese für die Jugendlichen. Gibt es schon ein erstes Feedback oder Klickzahlen? Bislang haben wir überwiegend positive Rückmeldungen bekommen. Die Videos kommen sehr gut bei den TikTok-Nutzerinnen und -Nutzern an, insgesamt 2,7 Millionen Mal wurden unsere Videos dort gesehen und mehr als 240.000-mal gelikt und kommentiert – mehr als 70 Prozent der Kommentare waren dabei positiv. Kurzum: Wir erreichen unsere Zielgruppe. Aber auch die Kollegenschaft unterstützt die Kampagne. Parallel zu unseren Online-Aktivitäten bieten wir unseren Mitgliedern kostenlose WerbeFlyer und Plakate zum Aufhängen in der Praxis an, die regelmäßig bei uns nachgeordert werden. Eine weitere positive Rückmeldung haben wir auf Umwegen vonseiten der Ärzteschaft bekommen. Denn die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben vor wenigen Wochen ebenfalls eine Ausbildungskampagne an den Start gebracht – und setzen dabei auch auf die Zusammenarbeit mit Influencern. Auch dort scheint sich der Erfolg unserer Kampagne herumgesprochen zu haben – eine schöne Anerkennung für unsere Arbeit. Gibt es konkrete Erfolge, die auf die Kampagne zurückzuführen sind? Wir beobachten seit Beginn der Kampagne einen deutlichen Anstieg unserer Ausbildungszahlen. 2016 – noch vor unserer Kampagne – lagen wir in Nordrhein bei rund 1.600 Auszubildenden pro Jahr. Inzwischen hat sich diese Zahl auf durchschnittlich mehr als 2.000 stabilisiert, was einer Steigerung um rund 25 Prozent entspricht. Zudem waren im Jahr 2018 70 Prozent aller Neuverträge der Freien Berufe in Nordrhein-Westfalen ZFA-Ausbildungsverträge. Das sind ordentliche Erfolge, an die wir nun bundesweit anknüpfen wollen. Warum ist es aus Ihrer Sicht so schwierig, Nachwuchs für die Arbeit in einer Zahnarztpraxis zu begeistern? Wir stehen bei diesem Punkt vor mehreren Herausforderungen. Einerseits bekommen wir den demografischen Wandel und den Fachkräftemangel zu spüren. Entsprechend groß ist der Wettbewerb um die Nachwuchskräfte, denn wir sind ja nicht die einzigen, die nach Auszubildenden suchen. Die Situation lässt sich mit einer zu kleinen Tischdecke vergleichen, an der von allen Seiten gezogen wird, um die Tischplatte zu bedecken. Andererseits müssen wir das Image des Berufsfelds aufwerten. Studien zeigen, dass junge Menschen bei ihrer Jobsuche heute verstärkt Wert auf eine sinnvolle und erfüllende Tätigkeit legen. Demgegenüber steht das – leider noch immer verbreitete – Vorurteil der „Helferin“, die nur den Sauger hält. Da setzen wir an und zeigen, dass der Beruf der ZFA ein vielseitiger und vor allem verantwortungsvoller Job ist, der die Anforderungen junger Menschen an ihren Beruf erfüllt. Wie soll die Kampagne weiterentwickelt werden? Wir haben im Frühjahr zusammen mit den Influencerinnen den Arbeitsalltag zm113 Nr. 15-16, 16.08.2023, (1337) Foto: ZÄK Nordrhein / J. Rolfes

20 | POLITIK einer ZFA gezeigt. Das hat sehr gut funktioniert, aber wir können jetzt natürlich nicht ewig auf dasselbe Konzept setzen, da es sich sonst schnell abnutzt. Entsprechend geht es darum, immer wieder neue inhaltliche Ansätze zu finden, die eine positive Botschaft über den Beruf der ZFA vermitteln. Und natürlich müssen wir die Interessen unserer Zielgruppe im Blick behalten. Die Mediennutzung verändert sich insbesondere bei jungen Menschen rasend schnell, so dass es gut sein kann, dass wir irgendwann wieder auf eine andere Herangehensweise setzen. Wie werden sich die anderen Kammern einbringen können? Wir werden eine länderübergreifende Arbeitsgruppe bilden, in der wir die Strategie der Kampagne gemeinsam erarbeiten werden. Natürlich werden auch der BZÄK-Vorstand und damit automatisch die 17 Kammern eng eingebunden. Zudem werden wir auf der Kampagnenwebseite die jeweiligen regionalen Unterschiede und Ansprechpartner integrieren. Neue Auszubildende zu gewinnen ist das eine, sie zu halten das andere. Was müssen Praxisinhaberinnen und -inhaber tun, damit die Ausbildung abgeschlossen wird und die ausgelernte ZFA dann auch in der Praxis bleibt? Wir gehen mit diesem Problem sehr offen um. In Nordrhein wird rund ein Drittel der angefangenen Ausbildungen nicht beendet. Daher reicht es nicht aus, nur neue Fachkräfte zu gewinnen. Wir sensibilisieren daher die Kollegenschaft fortwährend dafür, mit ihren Mitarbeitenden wertschätzend umzugehen. Talente dürfen in der Praxis zudem nicht nur gefordert, sondern müssen auch gefördert werden. Denn wenn eine ZFA sich an ihrem Arbeitsplatz wohlfühlt und die Möglichkeit bekommt, sich weiterzuentwickeln, gibt es keinen Grund, den Beruf zu verlassen. Das Gespräch führte Sascha Rudat. werden konnten (siehe Interview mit Kammerpräsident Dr. Ralf Hausweiler). Ergänzend werden die Eltern adressiert Aber nicht nur die Jugendlichen selbst sind als Zielgruppe wichtig. Eine große Rolle spielen auch die Eltern. Denn diese sind bei der Berufswahl oft die wichtigsten Berater ihrer Kinder. Deshalb habe die Kampagne über diverse Online-Anzeigen in Eltern-relevanten Medien im vergangenen Dezember und Januar mehrere hunderttausend Personen erreicht und mehrere tausend Interessierte auf die Internetseite der Kampagne gelenkt, berichtet die Zahnärztekammer Nordrhein. Dass eine solche Kampagne aufwendig und auch nicht ganz günstig zu haben ist, liegt auf der Hand. Um die erfolgreiche Kampagne bundesweit auszubauen, haben die 17 Zahnärztekammern der Länder im Juni beschlossen, ab 2024 gemeinsam an den Start zu gehen. Koordiniert werden soll das Ganze über einen Fachbeirat, der bei der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) angesiedelt ist. Die einzelnen Kammern können sich mit ihren bereits laufenden Projekten einbringen. Die fachliche Führung – so die Zusammenarbeit mit der Agentur – bleibt bei der Zahnärztekammer Nordrhein. BZÄKPräsident Prof. Dr. Christoph Benz hält eine bundesweite Kampagne für den richtigen Weg: „Personalmangel ist eines der drängendsten Probleme in unseren Praxen. Gleichzeitig sehen wir, dass die klassischen Wege für das Berufsbild ZFA zu werben kaum noch zünden. Das Influencerinnen-Konzept der Landeszahnärztekammer Nordrhein dagegen ist neu und funktioniert so gut, dass wir es jetzt gerne bundesweit übernehmen.“ Weiter geht es mit BeautyInfluencerinnen Aber natürlich will man mit dem Konzept nicht stehen bleiben. So ist beispielsweise für 2024 angedacht, Beauty-Influencerinnen und -influencer einzubinden, um über die Schiene Zahnmedizin und Ästhetik neue Interessierte anzusprechen. Gleichzeitig möchte man Zahnärztinnen und Zahnärzte, die bereits TikTok- und Kamera-Erfahrung haben, ins Boot holen. Glaubwürdigkeit soll dabei im Vordergrund stehen. Außerdem soll die Kampagnenseite modernisiert werden. Kampagnenseite: https://www.zfaberuf.com TikTok-Influencerin Selina (Mitte) bei den Dreharbeiten in Nordrhein Foto: ZÄK Nordrhein zm113 Nr. 15-16, 16.08.2023, (1338) sr

Massive Zahnarzt-Angst mit Vermeidungsstrategie kann schwerwiegende Folgen haben. In diesem Fall waren das eine eingewachsene Modellguss-Prothese, chronisch entzündete Gingiva, Mundgeruch, abgebaute Gesichtsmuskulatur, Schmerzen und Probleme beim Beißen und Kauen. Befund Die Patientin kam im Oktober 2022 mit dem Wunsch nach festsitzendem Zahnersatz ins AllDent Zahnzentrum Leipzig. Die letzte Kontrolluntersuchung lag zehn Jahre zurück. Seit fünf Jahren konnten die Modellgussprothesen im Ober- und Unterkiefer aufgrund verblockten Zahnsteins und einer Gingivahyperplasie nicht entfernt werden. Im Oberkiefer waren noch neun, im Unterkiefer sechs Zähne vorhanden. Einzig 13 und 23 konnten mit 40 Prozent Restknochen als möglicherweise erhaltenswert gelten. Alle anderen wiesen einen Lockerungsgrad von I-III bei 80 bis 95 Prozent Knochenabbau auf. Nach eingehender Beratung entschied sich Frau R. für das Konzept implantatgetragener Fester Dritter Zähne (FDZ) an einem Tag. Therapieplanung Als Grundlage der Therapieplanung diente ein OPG sowie ein DVT. Das FDZ-Konzept musste wegen der Gegebenheiten zeitlich erweitert werden. Erst nach einer Professionellen Zahn- #genaumeinfall ANZEIGE Ausgangssituation: Weitgehend desolater Restzahnbestand. Die neuen FDZ-Zähne: Die Brücke muss ponticartig konvex angelegt sein, um mit Floss und Munddusche gut gepflegt werden zu können. Mehr Lebensqualität für Angstpatientin Entscheidend für implantatgetragene Vollversorgung: Teamwork in Prothetik, Oralchirurgie und Zahntechnik reinigung (PZR) und einer Gingivaexzision inklusive Lappenplastik am Harten Gaumen konnten die Metallgussprothesen entfernt werden. Danach wurden alle Zähne extrahiert. Um die Zahnstellung, -form und Bisslage neu einzustellen, wurden zwei herausnehmbare Interimstotalprothesen geplant, außerdem Physiotherapie und Lachtraining verschrieben. Nach abgeschlossener Vorbehandlung folgte eine FDZ-Analyse zur Herstellung idealer Totalprothesen (Fotos und Videos zur Feststellung von Lautbildung, Lippenunterstützung, Gesichtsmitte, Position von Zahn- und Schneidekante, Lachlinie und Zahnform). Therapie Die chirurgische Vorbehandlung fand hausinternstatt. Vor der FDZ-OP wurden die endgültigen, exakt angepassten Totalprothesen in Kunststoff umgesetzt. Diese waren später parallel zur OP in implantatgetragene Brücken umzuarbeiten. Unter Vollnarkose wurden je vier Implantate im Ober- und Unterkiefer gesetzt (Straumann Neodent GM 3,75 und 13 mm Regio 15, 12, 22, 25, 35, 32, 42, 45). Im Oberkiefer war ein beidseitiger Sinuslift notwendig. Mit der Primärstabilität über 50 N/cm bei jedem Implantat war eine Sofortbelastung von 16 bis 26 sowie 36 bis 46 möglich. Noch am Nachmittag konnte der festsitzende Zahnersatz eingegliedert werden. Nachsorge Frau R. wurde mit festen Zähnen im Oberund Unterkiefer entlassen. Der Heilungsprozess verlief ohne Komplikationen und weitgehend schmerzfrei. Während der nächsten drei Monate fanden drei Nachsorgetermine statt. Nach Abheilung wurden die bestehenden Kunststoffbrücken mit einem Titangerüst verstärkt. Dreimal im Jahr sind Recalls mit Professioneller Zahnreinigung angeraten. Fazit Die Alternative zu implantatgetragenen Vollversorgungen wäre hier die Regelversorgung mit einer Totalprothese im Unterkiefer und Cover Denture im Oberkiefer gewesen. Nachteil: schlechter Halt und wenig Komfort. Der freie Gaumen und die festen Zähne bedeuten deutlich mehr Lebensqualität. Die Patientin hat wieder gelernt zu lachen. Entscheidend: nur durch gute Planung sowie reibungslose Teamarbeit von Prothetikern, Chirurgen und Zahntechnikern kann eine derartig komplexe Behandlung gut gelingen. Fallbeispiel von Daniel Liss, AllDent Zahnzentrum Leipzig Diesen Fallbericht in ausführlicher Form und noch weitere finden Sie auf: www.alldent-karriere.de/berufe/zahnarzt/ fallbeispiele/

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