Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 17

56 | POLITIK E-REZEPT, EPA UND FORSCHUNGSDATENGESETZ Der Minister ruft zur Aufholjagd Seit dem 1. Juli können Versicherte ärztliche Verordnungen in der Apotheke mit ihrer Gesundheitskarte digital einlösen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zeigte jetzt den Ablauf rund um das E-Rezept in einer Berliner Apotheke – er ist überzeugt, dass die Digitalisierung des Gesundheitssystems vor einem Durchbruch steht. Für den Bundesgesundheitsminister war es ein wichtiger Ortstermin. Zunächst begleitete er einen älteren Patienten in eine kardiologische Gemeinschaftspraxis im Berliner Stadtteil Charlottenburg und war bei dem Gespräch mit dem behandelnden Arzt und Mitinhaber Dr. Benny Levenson dabei. Danach ging es in eine nahe gelegene Apotheke, wo der Mann das ERezept einlöste. Für den Arbeitsablauf in den Praxen ist das E-Rezept aus Lauterbachs Sicht eine große Erleichterung. Vor allen Dingen vereinfache es die Abläufe und spare Zeit, sagte er im Anschluss an den Apothekenbesuch. Er sieht auch Vorteile für die Versicherten. Fehler in der Medikation – zum Beispiel falsche Medikamente oder solche, die sich nicht miteinander vertragen – würden mit dem E-Rezept viel unwahrscheinlicher. Lauterbach bezeichnete das E-Rezept als einen Neustart für die Digitalisierungsbemühungen im Gesundheitswesen: „Ich glaube, dass wir hier wirklich vor einem Durchbruch stehen, den wir in den nächsten zwei Jahren erleben werden.“ Aktuell sei das deutsche Gesundheitssystem ein „Entwicklungsland“ in Sachen Digitalisierung, fügte er hinzu: „Wir brauchen daher eine Aufholjagd. Diese Aufholjagd beginnt mit dem Elektronischen Rezept, geht weiter mit der Elektronischen Patientenakte und mit der besseren Nutzung von Forschungsdaten.“ Laut dem Patientendaten-SchutzGesetz (PDSG), das seit Oktober 2020 in Kraft ist, soll es für Praxen ab dem 1. Januar 2024 verpflichtend sein, für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepte auszustellen. Die Apotheken sind schon seit September 2022 in der Lage, E-Rezepte anzunehmen und mit den Krankenkassen abzurechnen. Patienten können das E-Rezept auf zwei Arten einlösen: über eine spezielle Smartphone-App, die die Verordnung an die gewünschte Apotheke übermittelt, und seit dem 1. Juli, mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Diese wird dazu in der Apotheke in das Kartenterminal gesteckt. Voraussetzung sind eine NFC-fähige eGK und die Versicherten-PIN. Bei Problemen sollen IT-Hersteller einbestellt werden Auf die Kritik der Ärzteschaft angesprochen, die Technologie für das ERezept sei aktuell zu kompliziert und Sanktionen ab dem 1. Januar seien der falsche Weg, entgegnete Lauterbach: „Was wir hier machen – Elektronische Patientenakte, Elektronisches Rezept, Forschungsdaten – das wollen wir schon seit 20 Jahren. Ich habe daher kein Verständnis dafür, dass ich aus der Ärzteschaft immer wieder höre, es ist noch zu früh.“ Er verstehe die Wünsche der Ärzte, dass alles von Anfang an 100-prozentig funktionieren soll, aber das klappe bei keiner Software – auch außerhalb des Gesundheitssystems zm113 Nr. 17, 01.09.2023, (1478) Peter Jordan (86) steckt seine Gesundheitskarte in ein Kartenlesegerät, um in einer Berliner Apotheke Medikamente zu kaufen, Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) schaut zu. Foto: picture alliance/dpa/Reuters/Pool ZUM E-REZEPT Seit 1. Juli 2023 können Patientinnen und Patienten in Deutschland ein E-Rezept mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte einlösen. Bisher wurde davon laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach rund 2,4 Millionen Mal Gebrauch gemacht. Pflicht wird das Ausstellen digitaler Rezepte ab 1. Januar 2024.

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