Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 17

86 | zmSTARTER zm113 Nr. 17, 01.09.2023, (1508) PROBLEME DURCH NACHZAHLUNGEN UND ABSCHREIBUNGEN Steuerfallen für Existenzgründer Bernhard Fuchs, Marcel Nehlsen Neben tausend anderen Dingen ist in der Anfangsphase die Liquidität Ihrer Praxis enorm wichtig. Sie sollten die Gestaltungsspielräume nutzen, indem Sie Steuerrücklagen bilden oder Zahlungen ans Finanzamt erhöhen – so können Sie Ihre Liquidität aktiv steuern. Genau genommen können auch etablierte Praxen in Steuerfallen tappen, da es häufig an der Kommunikation zwischen Steuerbüro und Praxisinhaber hapert. Vor allem Gründer sollten aber die zwei bedeutendsten Steuerfallen in den ersten Jahren umgehen. Steuerfalle „Nachzahlungen“ Fällt der Gewinn im ersten Jahr der Niederlassung noch nicht so hoch aus oder ergibt sich eventuell sogar ein steuerlicher Verlust, ist die Bilanz im zweiten und im dritten Jahr meist besser. Dies liegt unter anderem daran, dass eine Praxis sich in den ersten Jahren erst entwickelt und das volle Potenzial hebenmuss. Warum der Gewinnanstieg in den ersten Jahren neben der normalen Praxisentwicklung so stark ist, zeigt Tabelle 1 anhand der Zahlungen der KZV Nordrhein. Praxisstart war Januar 2023. Während bei einer laufenden Praxis zwölf Abschläge und vier KZVRestzahlungen für konservierendchirurgische Leistungen (also BasisLeistungen) gezahlt werden, erhält eine neu gegründete Praxis lediglich elf Abschlagszahlungen und zwei Restzahlungen. Die verbliebenen Zahlungen des Gründungsjahres folgen erst im Januar und im April 2024. Die Kosten sind jedoch vom ersten Tag an in voller Höhe vorhanden und somit nicht durch die Einnahmen gedeckt. Erst im Abschreibungen und Nachzahlungen haben es in sich: Passen Sie auf, dass Sie nicht in die zwei miesesten Steuerfallen geraten! Foto: VectorRocket_stock.adobe.com

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