zmSTARTER | 87 zm113 Nr. 17, 01.09.2023, (1509) zweiten Jahr erhält die Praxis die vollständig erbrachten Umsätze seitens der KZV. Dies führt dazu, dass der steuerliche Gewinn und auch die Liquidität im ersten Jahr der Selbstständigkeit häufig gegen null läuft oder sogar ein Verlust entsteht. Dies ist kein Grund zur Sorge, sollte aber steuerlich und auch liquiditätstechnisch aktiv gesteuert werden. Für die nötige Liquidität in dieser Zeit sorgt in der Regel ein ausreichender Kontokorrentrahmen oder ein Betriebsmittelkredit der Bank. Wenn man die Gewinnentwicklung nachvollzogen hat, dann muss man im zweiten Schritt das System der Festsetzung von Steuerbescheiden verstehen. Die Frist zur Einreichung der Einkommensteuererklärung wurde aufgrund von Corona verlängert. Folgende Abgabefristen gelten für die kommenden Jahre, sofern Sie einen Steuerberater mit der Einreichung beauftragen: 2023: 2. Juni 2025 2024: 30. April 2026 2025: 1. März 2027 Je nach Finanzamt und dortiger Personalsituation kann es bis zu sechs Monate dauern, bis die Steuererklärung bearbeitet und ein Steuerbescheid mit einer Zahlungsaufforderung erlassen wird. Dadurch ergibt sich ein großer zeitlicher Verzug zwischen dem Jahr, in dem der Gewinn erzielt wurde und dem Zeitpunkt, zu dem die Steuer zu leisten ist. Als Freiberufler leistet man normalerweise viermal im Jahr – nämlich zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember – Einkommensteuervorauszahlungen an das Finanzamt. Aber natürlich nur, wenn man auch einen Gewinn erzielt hat und das Finanzamt darüber Bescheid weiß. Zusätzlich ist es wichtig zu wissen, dass das Finanzamt berechtigt ist, auch für bereits abgelaufene Jahre, für die es noch keinen Steuerbescheid gibt, sogenannte nachträgliche Steuervorauszahlungen festzusetzen. Dies kann zu hohen zusammengeballten Steuerzahlungen führen, auf die man vorbereitet sein sollte. Dazu ein Beispiel mit folgenden steuerlichen Gewinnen bei Aufnahme der Tätigkeit zum 1. Januar 2023: 2023: + 10.000€ 2024: + 100.000€ 2025: + 150.000€ Für die einzelnen Jahre werden vereinfacht folgende gerundete Steuerzahlungen fällig, wenn wir die Berechnung für eine kinderlose und ledige Person vornehmen, die Beiträge an das Versorgungswerk zahlt und privat versichert ist: (siehe auch Kasten) 2023: 0€ 2024: 25.000€ 2025: 50.000€ Wenn man die Steuererklärungen 2023 bis 2025 zu den oben genannten Fristen einreicht und unterstellt, dass das Finanzamt sechs Wochen später einen Steuerbescheid erlässt, dann werden in den Jahren folgende Steuern fällig: 2023: 0€ 2024: 0€ 2025: 0€ 2026: 75.000€ 2027: 100.000€ ab 2028: 12.500€pro Quartal Wenn Ihr Steuerberater Sie auf diese Zahlungen nicht vorbereitet und Sie keine Rücklagen gebildet haben, führt dies zu erheblichen Schwierigkeiten. Und das in der Startphase Ihrer Selbständigkeit. Selbstverständlich kann man die Zahlungen an das Finanzamt auch gezielt steuern und aktiv einen Antrag auf Festsetzung von Vorauszahlungen stellen. Dies bereits im Jahr 2024. Damit vermeidet man Steuerüberraschungen, aber muss andererseits auch Liquidität frühzeitiger an das Finanzamt abtreten. Dies ist jeweils eine individuelle Entscheidung. Sie sollte aber proaktiv getroffenwerden. Steuerfalle „Abschreibungen“ Vorsicht ist auch wegen der „Abschreibungs-Falle“ geboten. Die Abschreibung ist eine steuerliche Regelung, die dafür sorgt, dass größere Investitionskosten in der Zahnarztpraxis nicht sofort im Jahr der Zahlung den Gewinn mindern, sondern zeitlich gestreckt über die voraussichtliche Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts. Umso höher die Praxisinvestitionen sind, umso höher ist auch die Veränderung der Steuerbelastung beim Wegfall der Abschreibung. Bei der Übernahme einer Einzelpraxis wird der Kaufpreis für den immateriellen Wert, also den Patientenstamm, über drei bis fünf Jahre Bernhard Fuchs Kanzlei Fuchs & Stolz, Volkach Steuerberater Zahnärzteberatung Foto: privat Marcel Nehlsen Steuerberater, Diplom-Finanzwirt & Fachberater für das Gesundheitswesen Kanzlei Laufenberg Michels und Partner, Köln Foto: privat KZV-ZAHLUNGEN IM GRÜNDUNGSJAHR Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Abschläge KCH 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Restzahlungen KCH I/23 II/23 Tab. 1: Fallbeispiel für Zahlungen der KZV-Nordrhein, Quelle: eigene Darstellung
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