90 | zmSTARTER zm113 Nr. 17, 01.09.2023, (1512) FAMULATUR IM STUDIUM Vier Wochen Praxisluft Seit dem Wintersemester 2021/2022 gilt die neue Zahnärztliche Approbationsordnung (ZApprO). Mit ihr wird auch eine vierwöchige Famulatur im Studium Pflicht. Was heißt das für Studierende und Zahnarztpraxen? Wer nach dem 1. Oktober 2021 sein Studium begonnen hat, muss nach dem Physikum in den semesterfreien Zeiten – nach Ende des fünften und vor Beginn des neunten Semesters – eine vierwöchige Famulatur in einer Zahnarztpraxis antreten. Die Famulatur gehört zum universitären Angebot und kann im Block in einer Zahnarztpraxis absolviert oder auf zwei Praxen beziehungsweise entsprechend anerkannten Einrichtungen zu je zwei Wochen aufgeteilt werden. Auch ein Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung Ziel ist gemäß der ZApprO von 2019, die weitere klinisch-praktische Ausbildung zu ergänzen und den Studierenden Einblick in die Abläufe der verschiedenen zahnärztlichen Berufs- und Tätigkeitsfelder zu geben. Die angehenden Zahnärztinnen und Zahnärzte sollen hierdurch einen frühzeitigen Einblick in die tägliche Praxis mit all ihren Facetten wie Praxismanagement, Patientenkommunikation oder Teamführung erlangen. Der Form nach handelt es sich bei der Famulatur um ein Praktikum. Eine vierwöchige Famulatur ist verpflichtender Bestandteil des Zahnmedizinstudiums. Foto: Viacheslav Yakobchuk - stock.adobe.com
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