Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 17

zmSTARTER | 91 zm113 Nr. 17, 01.09.2023, (1513) Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund-und Kieferheilkunde (DGZMK) und die Vereinigung der Hochschullehrer für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (VHZMK) bieten dazu ein Muster-Anforderungsprofil an (siehe https://www.bzaek.de/berufsausuebung/ junge-zahnaerztinnen-und-zahnaerzte.html), um Famulaturpraxen darin zu unterstützen, den Studierenden während der Famulatur die praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln. Wichtig ist den Organisationen dabei ein bundesweit abgestimmtes Vorgehen. Die zukünftigen Zahnärztinnen und Zahnärzte sollten mit der Famulatur auch für eine selbstständige zahnärztliche Tätigkeit motiviert werden, heißt es in dem Anforderungsprofil. Zudem solle die Famulatur auch einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung leisten. Eine Verlagerung der Ausbildung von der Universität in die Zahnarztpraxis sei jedoch nicht vorgesehen. Es gehe darum, den Studierenden einen unmittelbaren Patientenkontakt zu ermöglichen, ohne dass sie bereits selbstständig am Patienten tätig werden. Die Famulatur darf nur unter Aufsicht und Leitung des Zahnarztes erfolgen, weshalb die Universität mit fachlich und persönlich geeigneten Zahnärztinnen und Zahnärzten Vereinbarungen zur Durchführung treffensoll. Was die Praxis leisten muss Für die Anerkennung als Famulaturpraxis gelten folgende Kriterien: „ eine mindestens dreijährige selbstständige Ausübung des zahnärztlichen Berufs, „ die Beteiligung an der vereinbarten Qualitätssicherung der universitären Lehre (wie etwa Dokumentation erfüllter Aufgaben, Teilnahme an Treffen mit Kooperationspraxen), „ der Nachweis über regelmäßige Fortbildungen, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen, „ eine ausreichende Anzahl an Patienten und eine ausreichende personelle Ausstattung mit fortgebildeten ZFAund „ die Anwesenheit eines approbierten Zahnarztes während der Famulatur. Die Kenntnisvermittlung in der Famulaturpraxis kann zum Beispiel diese Schwerpunkte umfassen: „ zahnmedizinische Diagnostik, Therapieentscheidung und Behandlungsplanung „ Praxisabläufe, Praxismanagement, QM, Hygiene, Medizinproduktefreigabe „ Kommunikation: Patienten- und Mitarbeitergespräche, Interaktion mit dem Praxis-Team, Mitarbeiterführung „ Assistenz am Behandlungsstuhl „ Abläufe parodontaler, konservierender, prothetischer, oralchirurgischer Maßnahmen einschließlich Prophylaxe und Nachsorge Was der Studierende leisten kann Zum Muster-Aufgabenkatalog für Studierende in der Famulaturpraxis können folgende Tätigkeiten gehören: In der konservierenden Behandlung: „ Prophylaxemaßnahmen: Vermittlung des IP-Programms bei Kindern und Jugendlichen, Assistenz bei der PZR, Fissurenversiegelung (mit Unterstützung des Zahnarztes) „ kariologische Diagnostik (01-Befund) mit anschließender Kontrolle durch den Zahnarzt „ Assistenz bei kariologischer oder endodontischer Röntgendiagnostik (nach vorheriger Einweisung) „ Assistenz beim Legen plastischer Füllungen (Kavitätenklasse I bis V) „ Hospitation oder Assistenz bei komplexen klinischen Behandlungen In der Prothetik und Implantologie: „ Assistenz bei Befunderhebungen „ Hospitation bei der Planung von Zahnersatz und bei Abformungen „ Assistenz und Hospitation bei einfacher Kieferrelationsbestimmung (Wachsbissnahme) „ Assistenz beim Erheben von Funktionsbefunden „ Assistenz bei Eingliederung von Zahnersatz In der Prävention und Parodontologie: „ Unterstützung bei Mundhygieneinstruktion (MHI), Mundhygienetraining in allen Altersgruppen und Assistenz bei Professioneller Zahnreinigung (PZR) „ Assistenz bei parodontaler klinischer Diagnostik „ Assistenz bei Erhebung allgemeiner und spezifischer Anamnese, PSI, PAStatus „ gemeinsam mit Zahnarzt prognostische Einschätzung parodontal geschädigter Zähne „ Assistenz bei parodontologischen oder chirurgischen Maßnahmen „ Assistenz bei Nachsorge mechanischer Plaquekontrolle (UPT) In der Oralchirurgie: „ Assistenz bei der Anamnese mit Schwerpunkt auf medizinischchirurgische Aspekte „ Unterstützung bei Befunderhebung extraoral und intraoral mit Inspektion und Palpation „ Assistenz bei der Erhebung und Dokumentation eines ausführlichen Mundschleimhautbefundes „ Assistenz bei klinischer Kiefergelenksdiagnostik einschließlich Erfassung des Muskulären Status, Gelenk- und Zahnstatus „ Assistenz bei komplexen oralchirurgischen Eingriffen Famulaturen sind auch im Ausland möglich Zahnärztinnen und Zahnärzte, die sich mit ihrer Praxis als Famulaturpraxis zur Verfügung stellen wollen, helfen mit ihrem Engagement den Universitäten bei der Ausbildung der Kollegenschaft von morgen. Außerdem ermöglicht eine Famulatur ein besseres Kennenlernen, aus dem sich vielleicht später ein Arbeitsverhältnis ergeben kann. Interessenten können sich als Famulaturpraxis registrieren und wenden sich dazu an ihre Landeszahnärztekammer oder die zahnmedizinischen Fakultäten der Universitäten. Studierende können über die KammerWebseite oder über die Universität online eine Famulaturpraxis suchen. Famulaturen sind auch im Ausland möglich. Hier hilft der Zahnmedizinische Austauschdienst (ZAD) weiter: http://www.zad-online.com pr

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