Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 18

POLITIK | 55 Wichtig sei, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der vergangenen Erhebungen auch 2023 wieder mitmachen. Auch Praxen, die in den Vorjahren noch nicht mit dabei waren, ruft die KZBV zur Teilnahme auf. Aktuell: Sonderbefragung zum Fachkräftemangel Die neue Befragung nimmt mit einem Sonderfragebogen zusätzlich den Fachkräftemangel in den Blick. Welches Ausmaß das Problem in Zahnarztpraxen einnimmt, zeigt die Engpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit, in der die Fachkräftesituation in verschiedenen Berufen quantifiziert und verglichen wird. Der Beruf der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) ist mit der höchsten Knappheit – zusammen mit vier weiteren Berufen – auf dem ersten Platz von 234 analysierten Fachberufen gelandet. Die KZBV weist darauf hin, dass es durch den wachsenden Konkurrenzkampf um Fachkräfte für die Praxen künftig noch schwieriger wird, auf dem Stellenmarkt wettbewerbsfähig zu bleiben und geeignetes Personal anzuziehen und zu binden. Deshalb sei die professionelle Einschätzung des Arbeitsmarkts und der Zukunftsaussichten notwendig und die Unterstützung der Befragung aus der Kollegenschaft heraus besonders wichtig. In der Sonderbefragung geht es um die aktuelle Personalsituation in den Praxen: Verfügt Ihre Praxis über ausreichend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? Finden Sie geeignetes Personal? Wie sieht die Situation bei den Auszubildenden aus? Welche Konsequenzen ergeben sich aus einem möglichen Personalmangel? Verstärkt: Befragung online ZäPP setzt weiter vermehrt auf den Online-Fragebogen. Alle Praxen, die in den Jahren 2021 und 2022 durchgehend dieselbe Abrechnungsnummer hatten, erhalten in Kürze ihre individuellen Zugangsdaten. „Das OnlineVerfahren ist nicht nur umweltfreundlicher und kostengünstiger, es ermöglicht den Teilnehmenden auch, den Fragebogen zur gleichen Zeit wie ihr Steuerberater auszufüllen", heißt es bei der KZBV. Aber natürlich kann man auch den Papierfragebogen bei der Treuhandstelle anfordern. Mit der Erhebung ist in diesem Jahr wieder das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) beauftragt. Als führendes Forschungsinstitut für angewandte Versorgungsforschung gilt das Zi in Fachkreisen als Garant für eine wissenschaftlich neutrale Datenerfassung und -verarbeitung nach methodisch anerkannten Standards (www.zi.de). Darüber hinaus führt das Zi Befragungen für den gesamten ambulanten Bereich durch. Erhoben werden Daten zur Kostenund Versorgungsstruktur 2021 und 2022 mit Fragen zur Praxis-, zur Leistungs- und zur Kostenstruktur. Für die zm113 Nr. 18, 16.09.2023, (1589) ZWISCHENBILANZ VON ZÄPP Mit dem ZäPP wird eine aussagekräftige und belastbare Datengrundlage über die wirtschaftliche Entwicklung der Praxen aufgebaut. Das Instrument ist gesetzlich vorgesehen und für Verhandlungen mit den Krankenkassen auf Landes- und Bundesebene unverzichtbar. Die Anwendungsbeispiele aus den letzten Jahren sind zahlreich: So konnte das ZäPP von der KZBV unter anderem bei der Neuausrichtung der PAR-Behandlung, der Einführung der Unterkieferprotrusionsschiene in den BEMA, dem für alle Vertragszahnarztpraxen ausgehandelten Pandemiezuschlag von 275 Millionen Euro sowie in zahlreichen Punktwertverhandlungen auf lokaler sowie bundesweiter Ebene eingesetzt werden. Auch für Berechnungen unterschiedlicher Pandemieauswirkungen oder der Betrachtung anderer zahnärztlicher Bereiche (Praxisstrukturen, Versorgungsstrukturforschung, Auswirkungen regulatorischer Neuerungen) ist das ZäPP unerlässlich. Darüber hinaus gibt es mittlerweile für das ZäPP eine Vielzahl praktischer Anwendungen, die den Zahnärztinnen und Zahnärzten direkt zugutekommen – sei es die Niederlassungsberatung durch die KZV oder auch individuelle Praxisbewertungen durch Gutachter oder Steuerberater. Auch amtliche Stellen sind auf die KZBV-Daten angewiesen (wie etwa Statistische Ämter). Das ZäPP war nach Auskunft der KZBV bereits in den Vorjahren ein großer Erfolg: Rund 3.000 Erhebungsbögen sind jährlich eingegangen, die bundesweite Rücklaufquote erreichte fast 10 Prozent. Das sei im Vergleich zu ähnlichen Untersuchungen eine sehr gute Resonanz und erlaube substanzielle Auswertungen zu den Rahmenbedingungen der vertragszahnärztlichen Versorgung, bilanziert die KZBV. WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN Weitere aktualisierte Informationen zum ZäPP erhalten Sie von Ihrer Kassenzahnärztlichen Vereinigung, vom Zi, von der KZBV (www.kzbv.de/zaepp) sowie im Rahmen einer kontinuierlichen Berichterstattung in den Zahnärztlichen Mitteilungen (www.zmonline.de). Bei Rückfragen steht Ihnen während der Erhebungsphase die Treuhandstelle des Zi unter der Rufnummer 0800 4005-2444 von Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr gerne zur Verfügung. Oder schicken Sie einfach eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an kontakt@zi-ths.de. Das ZäPP im Web ist für Sie, Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater unter www.zäpp.de erreichbar.

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