Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 18

70 | POLITIK Bis Mitte 2014 sollen auch die letzten Entwürfe der insgesamt 14 geplanten Gesetzesinitiativen vorliegen, kündigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach Anfang Juli in einer Sitzung des Gesundheitsausschusses im Bundestag an. Die Themenpalette ist breit: Sie reicht von der Reformierung der Krankenhauslandschaft über die weitere Digitalisierung des Gesundheitssystems bis hin zu neuen Regelungen für den Konsum von Cannabis. Da kann man schon mal den Überblick verlieren – weshalb wir die Kerninhalte der wichtigsten Gesetzesvorhaben vorstellen. Krankenhausreform Damit möchte die Bundesregierung nach eigener Aussage „unnötige“ Klinikschließungen vermeiden und flächendeckend eine hochwertige Versorgung sicherstellen, auch auf dem Land. Dazu soll die Finanzierung der Krankenhäuser verändert werden. Vom System der Fallpauschalen möchte man sich verabschieden. Die Idee ist, die Krankenhäuser von dem finanziellen Druck zu befreien, immer mehr Fälle zu übernehmen und auch solche Behandlungen durchzuführen, für die ihnen eigentlich Fachkenntnis und Erfahrung fehlen. Zukünftig sollen die Krankenhäuser eine feste Vorhaltevergütung für Leistungsgruppen erhalten, die ihnen durch die Planungsbehörden der Länder zugewiesen werden. Zudem sollen sich die Krankenhäuser in ihren Leistungsangeboten stärker differenzieren. Nicht jedes Haus soll alles anbieten. Es sollen verschiedene Level (insgesamt drei) eingeführt werden, die signalisieren, wie umfassend das medizinische Angebot eines Hauses ist. Das Spektrum reicht vom Grund- bis zum Maximalversorger. Status: Am 10. Juli 2023 einigten sich Bund und 14 Länder auf ein Eckpunktepapier für die Reform. Bayern lehnte den Vorschlag ab, Schleswig-Holstein enthielt sich. Auf Basis des Eckpunktepapiers wird zurzeit ein Entwurf erarbeitet. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz) Flankierend zur Krankenhausreform ist ein Krankenhaustransparenzgesetz geplant. „Patientinnen und Patienten sollen erkennen können, welches Krankenhaus in ihrer Nähe welche Leistungen anbietet, und wie diese Klinik im Hinblick auf Qualität sowie ärztliche und pflegerische Personalausstattung abschneidet“, heißt es dazu auf der BMG-Website. Diese Informationen sollen in einem Onlineportal zusammengeführt werden, dessen Start für den 1. April 2024 terminiert wurde. Mit der Aufbereitung der relevanten Daten soll das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) betraut werden. Status: Am 16. August 2023 legte die Bundesregierung eine Formulierungshilfe für einen Gesetzesentwurf vor, der an die Regierungsfraktionen ging. Am 30. August folgte die Anhörung der Verbände im BMG. Am 13. September [nach Redaktionsschluss] soll es den Kabinettsbeschluss dazu geben, im Anschluss würde das für die Länder nicht zustimmungspflichtige Gesetz in Kraft treten. Hinweis: Am aktuellen Entwurf der BMG-Planungen für das Gesetz üben zahlreiche Verbände scharfe Kritik. Auch die KZBV hat in einer Stellungnahme Nachbesserungen gefordert. https://bit.ly/zm_Stellungnahme1 Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) Ziel des Gesetzes ist es, dezentral gespeicherte Gesundheitsdaten besser nutzbar zu machen. Forschende sollen sie leichter finden und miteinander verknüpfen können. Geplant ist, Foto: winyu - stock.adobe.com zm113 Nr. 18, 16.09.2023, (1604) REFORMEN IM GESUNDHEITSWESEN Viel auf dem Zettel Der Herbst wird heiß im Bundesgesundheitsministerium. Anders kann man es nicht sagen, wenn man auf die Agenda blickt, die Minister Karl Lauterbach für die nächste Zeit ausgegeben hat. Mehr als ein Dutzend Gesetzesvorhaben hat das Ministerium in der Pipeline.

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