POLITIK | 71 die elektronische Patientenakte (ePa) an dieses Datennetz anzuschließen – es sei denn, der oder die Versicherte widerspricht dem aktiv. Laut Ministerium soll die Datenauswertung nur für gemeinwohlorientierte Zwecke erlaubt sein, etwa um die gesundheitliche Versorgung zu verbessern. Datenabrufe zum Zweck eines Vertragsabschlusses oder für Werbung und Marktforschung sind ausgeschlossen. Kontrovers diskutiert wird in diesem Zusammenhang die Passage des GDNG-Entwurfs, die es den Kranken- und Pflegekassen erlaubt, bestimmte Gesundheitsdaten ihrer Versicherten auszuwerten und sie auf Basis der Erkenntnisse zu kontaktieren. Der Entwurf grenzt dieses Recht auf die Bereiche Arzneimitteltherapiesicherheit und Früherkennung von seltenen Erkrankungen, von Krebsrisiken sowie anderer schwerwiegender Gesundheitsgefährdungen ein. Versicherte sollen der automatisierten Datenverarbeitung durch ihre Kranken- und Pflegekasse widersprechen können. Zudem soll Bürokratie als Forschungshemmnis durch das GDNG abgebaut werden, insbesondere durch vereinfachte Abstimmungsprozesse mit den Datenschutzaufsichtsbehörden. Als zentraler Ansprechpartner ist eine Datenzugangsund Koordinierungsstelle für Gesundheitsdaten beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vorgesehen. Zusätzlich wird das ebenfalls dort angesiedelte Forschungsdatenzentrum (FDZ) ausgebaut. Letzteres übernimmt die Aufgabe, Abrechnungsdaten aus unterschiedlichen Quellen zusammenzuführen und aufzubereiten. Die Datenzugangs- und Koordinierungsstelle ist mit der Umsetzung, also dem konkreten Zugriff auf die Daten und dem Zusammenfluss der FDZ-Daten mit Daten anderer Datenquellen, betraut. Die Datenzugangs- und Koordinierungsstelle muss jede Anfrage für eine Verknüpfung der Daten des FDZ mit anderen Datenquellen individuell absegnen. Die Daten werden in Form einer Forschungskennziffer pseudonymisiert bereitgestellt. Diese wird anlassbezogen erstellt, das heißt, Versicherten wird keine feste Forschungskennziffer zugeteilt. Status: Das BMG hat am 4. August 2023 einen Referentenentwurf vorgelegt, der am 30. August vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Hinweis: KZBV und BZÄK haben eine gemeinsame, kritische Stellungnahme zu dem Gesetzesentwurf veröffentlicht. https://bit.ly/zm_Stellungnahme2 Dein Date mit charly Zahnarztsoftware charly. Jetzt im Abo nutzen. Mehr Zeit, mehr Effizienz, glückliche Patienten und Mitarbeiter.
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