Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 18

72 | POLITIK Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) Das DigiG soll den Behandlungsalltag sowohl für Ärztinnen und Ärzte als auch für Patientinnen und Patienten mithilfe digitaler Anwendungen vereinfachen. Eine zentrale Rolle spielt die elektronische Patientenakte (ePa), um deren Einrichtung es im DigiG geht. Sie soll ab 2025 automatisch Standard für alle gesetzlich Versicherten sein, es sei denn sie widersprechen der Nutzung (Opt-Out). Zudem wird das E-Rezept ab dem 1. Januar 2024 als verbindlicher Standard eingerichtet. Das DigiG soll digitalisierte Gesundheitsanwendungen und assistierte Telemedizin stärker etablieren. Zukünftig soll mehr Telemedizin möglich sein. Dazu wird die 30-ProzentBegrenzung aufgehoben. Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass ein Digitalbeirat die gematik bei ihren Festlegungen mit Blick auf Datenschutz und -sicherheit, Datennutzung und Anwenderfreundlichkeit berät. Status: Das BMG hat am 13. Juli 2023 einen Referentenentwurf vorgelegt, der am 30. August vom Kabinett abgesegnet wurde. Hinweis: In einer gemeinsamen Stellungnahme beziehen KZBV und BZÄK kritisch Stellung zu dem Entwurf. https:// bit.ly/zm_Stellungnahme3 Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune I (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG) Durch dieses Gesetz sollen in besonders benachteiligten Regionen und Stadtteilen niedrigschwellige Beratungsangebote für Behandlung und Prävention, sogenannte Gesundheitskioske, etabliert werden können. Diese sollen von Kommunen und gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) unter Beteiligung der privaten Krankenversicherung (PKV) errichtet werden. Dabei soll das Initiativrecht bei den Kommunen liegen. Die Finanzierung soll zwischen den Kommunen (20 Prozent) auf der einen sowie GKV (74,5 Prozent) und PKV (5,5 Prozent) auf der anderen Seite aufgeteilt werden. Perspektivisch sollen insbesondere Pflegefachkräfte mit Heilkundekompetenz im Sinne des sogenannten „Community Health Nursing“ die Leitung der Gesundheitskioske übernehmen. In ländlichen Regionen sollen Primärversorgungszentren die Versorgung sicherstellen. Und um die Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) durch Kommunen zu erleichtern, sieht der Gesetzesentwurf für die Zulassung eines MVZ als GmbH die Möglichkeit vor, die gesetzlich vorgesehenen Sicherheitsleistungen der Höhe nach zu begrenzen. Darüber hinaus soll klargestellt werden, dass die Verwendung von Mitteln des Strukturfonds zur Förderung der vertragsärztlichen Versorgung nicht von der Feststellung einer Unterversorgung oder eines zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfs abhängt. Eine weitere Regelung betrifft die Pflege. Deren Interessenvertretung soll im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gestärkt werden. Dazu sollen die Berufsorganisationen der Pflegeberufe ein Antrags- und Mitberatungsrecht bei den Richtlinien und Beschlüssen über die Qualitätssicherung sowie bei weiteren Aufgabenbereichen des G-BA erhalten, die die Berufsausübung der Pflegeberufe betreffen. Ferner soll laut Entwurf die Patientenvertretung das Recht erhalten, eine Beschlussfassung im Plenum einmalig zu verhindern, wodurch eine erneute Auseinandersetzung mit den bestehenden Bedenken oder Einwänden der Patientenvertretung in den Gremien des G-BA erfolgen soll. Status: Seit dem 15. Juni 2023 liegt die Arbeitsfassung für einen Referentenentwurf vor. Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune II (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG) Im GVSG II sind Regelungen für die Gründung und den Betrieb investorengetragener medizinischer Versorgungszentren (iMVZ) vorgesehen. Außerdem soll es um eine Verbesserung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung gehen, die Einhaltung der vertragsärztlichen Versorgungsaufträge sowie den Zugang zu Heilmittelerbringern. Status: Das BMG arbeitet an einem Entwurf. Bayern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein hatten im Mai 2023 eine gemeinsame Bundesratsinitiative entworfen, um iMVZ stärker zu regulieren. Hinweis: Die KZBV hatte den Vorstoß der drei Bundesländer ausdrücklich begrüßt. https://bit.ly/zm_Stellungnahme4 Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (CanG) Mit diesem Gesetz sollen Anbau und Konsum von Cannabis teilweise legalisiert werden. Im Detail heißt das: Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis wäre künftig straffrei.Zudem zm113 Nr. 18, 16.09.2023, (1606) GDNG, DigiG, Registergesetz: Viele Gesetzesinitiativen verbindet das Ziel, digitale Anwendungen im Gesundheitswesen stärker zu verankern. Bei vielen Details besteht jedoch noch erheblicher Diskussionsbedarf. Foto: Halfpoint - stock.adobe.com

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