POLITIK | 73 soll Erwachsenen der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau zum Eigenkonsum in Anbauvereinigungen beziehungsweise Genossenschaften erlaubt sein. Deren Mitglieder müssen volljährig sein. Ab 21 Jahre können sie maximal 50 Gramm Cannabis pro Monat von der Genossenschaft erhalten. Zwischen 18 und 21 Jahre soll die Menge auf 30 Gramm gedeckelt sein. Die Kontrolle der Anbauvereinigungen obliegt den Ländern. Um Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätze und öffentlich zugängliche Sportstätten soll eine Schutzzone (200 Meter) eingerichtet werden, in der der Konsum von Cannabis untersagt ist. Gleichzeitig sollen entsprechende Präventionsmaßnahmen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gestärkt werden. Status: Das BMG hatte am 6. Juli 2023 einen Entwurf vorgelegt, den das Kabinett am 16. August beschlossen hat. Ebenfalls zurzeit in Arbeit Schon im Mai 2023 hat es der Referentenentwurf für das „Gesetz zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (PflStudStG) durch das Bundeskabinett geschafft. Es soll den Pflegeberuf aufwerten. Dazu wird die Ausbildung als duales Studium gestaltet und Studierende erhalten für die gesamte Dauer ihres Studiums eine Vergütung. Themen wie Digitalisierung und Gendermedizin sollen stärker berücksichtigt und Auslandsaufenthalte erleichtert werden. Die Anerkennung ausländischer Pflegefachkräfte soll unter anderem dadurch vereinfacht werden, dass die umfassende Gleichwertigkeitsprüfung durch eine Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang ersetzt werden. Angekündigt hatte Karl Lauterbach auch einen erneuten Anlauf zur Reformierung der Organspendegesetze. Er sprach sich im Januar 2023 für die Einführung einer Widerspruchslösung aus. Demnach müssen Bürgerinnen und Bürger aktiv widersprechen, wenn sie keine Organe spenden möchten. Mithilfe eines Medizinregistergesetzes (die zm berichteten in Heft 15-16/2023) möchte das BMG Ordnung in die unübersichtliche Landschaft der knapp 400 medizinischen Register in Deutschland bringen und sie für die Forschung nutzbarer machen. Ein Gesetzentwurf soll im Lauf des Herbstes kommen. Noch Baustellen sind darüber hinaus die Errichtung einer Digitalagentur sowie eines Bundesinstituts für öffentliche Gesundheit. Zu letzterem hatte sich Lauterbach bereits im Januar 2022 bekannt. Das geplante Institut soll zur zentralen Schnittstelle im ÖGD werden. Unter anderem fiele ihm zu, die Fort- und Weiterbildung zu koordinieren und dafür zu sorgen, dass alle Gesundheitsämter in Deutschland mit einheitlichen Software-Standards arbeiten. Ein Gesetzentwurf steht jedoch zurzeit noch aus. sth, pr zm113 Nr. 18, 16.09.2023, (1607) MUNDKREBS. FRÜHERKENNUNG RETTET LEBEN ® Mundkrebs frühzeitig erkennen und bekämpfen Jetzt auch in Ihrer Praxis? Helfen Sie Ihren Patienten und verdoppeln Sie Heilungschancen – mit dem Mundkrebs-Frühtest www.vigilantbiosciences.com
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