Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 19

Dem Patienten war der Erhalt der natürlichen Dentition wichtig. Dementsprechend wurde er darüber aufgeklärt, dass Zahn 11 aufgrund des tiefen Frakturverlaufs nicht ohne weiteres restaurativ versorgt werden kann. Deshalb wurde zusammen mit der Poliklinik für Kieferorthopädie die Extrusion des Zahnes – ohne kieferorthopädische Behandlung der Malokklusion – geplant. Da Zahn 11 Symptome einer irreversiblen Pulpitis zeigte, bestand die Indikation zur endodontischen Therapie (Abbildung 9). Nachfolgend konnte die MultibracketApparatur (MBA) für die Extrusion in Segmentbogentechnik befestigt werden (Abbildung 10). Dazu wurden die zu beklebenden Kompositflächen mit Aluminiumoxid-Pulver gestrahlt und mit einem Silan-haltigen Haftvermittler benetzt. Anschließend wurde drei Monate die kieferorthopädische Extrusionstherapie durchgeführt (Abbildungen 10 bis 12). Der Patient stellte sich wöchentlich zur Fibrotomie vor, um eine Verlagerung der Gingiva nach koronal zu vermeiden. Aufgrund der nach koronal gerichteten Bewegung erfolgte im Bedarfsfall das Einkürzen der Schneidekante. In der zwischenzeitlich angefertigten Einzelzahnaufnahme sind die orthopädisch bedingten Umbauprozesse anhand eines deutlich erweiterten Parodontalspalts und an der Verlagerung des Zahnes nach koronal zu erkennen (Abbildung 13). Auffällig ist, dass approximal ein Knochenumbau stattgefunden hat, was im Rahmen der kieferorthopädischen Extrusionstherapie zu erwarten war. Die Zähne 11 und 21 wurden nach Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung mit Lithiumdisilikat-Keramikkronen versorgt (Abbildungen 14 bis 16). Durch die Extrusion waren das Fassen der Frakturkante und die Etablierung des Ferrule-Effekts nun ohne Probleme möglich. Die Eingliederung der Arbeit konnte unter absoluter Trockenlegung erfolgen. Die nach dem Einsetzen angefertigte Einzelzahnaufnahme zeigt die präzise Adaptation der Kronen sowie Umbauprozesse des Alveolarkamms. Drei Jahre nach Therapieabschluss zeigt sich eine suffiziente klinische Situation (Abbildung 17). Fall 2: Ein 29-jähriger Patient wurde nach Lockerung seiner Traumaschienung bei uns vorstellig. Er berichtete über ein vier Tage zuvor erlittenes Trauma und eine Erstversorgung alio loco, bei der eine Lockerung (Grad II) an Zahn 22, eine Beschädigung der Krone 21 sowie eine Schmelzfraktur an Zahn 11 festgestellt wurde (Abbildung 18). Eine Röntgendiagnostik war alio loco nicht erfolgt. Anhand der von uns durchgeführten Einzelzahnaufnahme konnte die alio loco gestellte Erstdiagnose korrigiert werden: Wurzelfraktur des Zahnes 22 mit Kommunikation zur Mundhöhle (Abbildung 19). Der Patient favorisierte nach Diagnosesicherung zunächst Zahnersatz an 22 durch ein Sofortimplantat, weshalb eine DVT-Aufnahme zur weiteren Planung angefertigt wurde (Abbildung 20). In der Aufnahme zeigte sich jedoch, dass keine suffiziente vestibuläre Knochenlamelle vorhanden und somit der Erfolg eines Sofortimplantats nicht sicher vorhersagbar war. Nach umfassender Aufklärung entschied sich der Patient für den Zahnerhalt und eine Extrusion mit Magneten (Abbildungen 21 bis 24). Nachdem eine Wurzelkanalbehandlung durchgeführt worden war, wurde der Magnet adhäsiv befestigt und die Zahnwurzel bis circa 4 mm über das TITEL | 67 zm113 Nr. 19, 01.10.2023, (1717) Abb. 18: Klinische Situation bei Erstvorstellung in der ZMK Mainz Abb. 19: Diagnostisches Röntgenbild Abb. 20: Ausschnitt aus dem DVT Fotos: ZMK Universitätsmedizin Mainz FALL2

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