Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 19

78 | PRAXIS vernünftigen Ehevertrag geschlossen haben. Dann sind Sie nämlich einmal mit dem Zugewinnausgleich konfrontiert und ein weiteres Mal mit dem Versorgungsausgleich. Bitte errichten Sie einen Ehevertrag vor einem in diesem Bereich gut informierten Notar, da bei zu weit gefassten Eheverträgen die Unwirksamkeit desselben droht – besonders dann, wenn ein Ehepartner die Praxis betreibt und der andere sich um die gemeinsamen Kinder kümmert. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits vor vielen Jahren festgelegt, dass es nicht zulässig ist, dass der sich um die Kinder kümmernde Ehepartner beim Vermögen und der Altersversorgung zu sehr benachteiligt wird. Arbeitsverträge Wenn Sie eine Praxis übernehmen, gehen gemäß § 613 a BGB sämtliche zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs bestehenden Arbeitsverhältnisse kraft Gesetzes automatisch auf den Erwerber über, ob dieser das will oder nicht. Falls Sie also bestimmte Arbeitnehmerinnen oder -nehmer des Abgebers nicht übernehmen wollen, muss der Abgeber dafür sorgen, dass diese rechtswirksam vor dem Übergabestichtag ausgeschieden sind. Dies gilt regelmäßig für beschäftigte Familienangehörige. Die Beschäftigten wiederum können dem Betriebsübergang widersprechen, mit der Folge, dass ihr Arbeitsverhältnis beim Verkäufer bleibt und dieser eine Kündigung auszusprechen hat. Abstimmungsbedürftig ist daher in jedem Fall der Zeitpunkt der gesetzlich geschuldeten Mitarbeiterinformation zum Betriebsübergang. Zudem sollten Sie in den Kaufvertrag einen Passus aufnehmen, dass der Verkäufer ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kaufvertrags keine Änderungen mehr an den bestehenden Arbeitsverhältnissen vornehmen darf, ohne dass der Käufer zustimmt. So verhindern Sie, dass der Verkäufer noch einmal großzügig Gehaltserhöhungen vornimmt, die Sie künftig bezahlen müssen. Die Haftpflichtversicherung Dies ist eine der wichtigsten Versicherungen. Bitte versichern Sie Ihr Haftpflichtrisiko im beruflichen und ebenso im privaten Bereich wirklich großzügig. Haftpflichtversicherungen sind bei Zahnärzten im Vergleich zu anderen Fachrichtungen günstig zu haben. Im Übrigen stimmt es nicht, dass man die Arzthaftung komplett begrenzen kann, indem man seine Praxis in der Form einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) führt, denn die deliktische Arzthaftung ist nicht über die Gesellschaftsform begrenzt, sondern der Arzt haftet höchstpersönlich, auch mit seinem Privatvermögen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung Erfreulicherweise muss diese nicht häufig in Anspruch genommen werden. Wenn aber doch der Fall eintritt, dass Sie berufsunfähig werden, ist es wichtig, dass Sie ausreichend abgesichert sind. Lassen Sie sich nicht davon abschrecken, dass sogenannte BU-Versicherungen teuer sind. Sie haben in aller Regel beim Start in die Selbstständigkeit zwar schon einen kleinen BU-Schutz bei Ihrem Versorgungswerk, dieser reicht aber nicht im Entferntesten aus, um Sie wirklich abzusichern. Lassen Sie sich beraten, bei welcher Gesellschaft Sie einen preiswerten, aber auch ausreichenden Versicherungsschutz erhalten können. Hier gibt es viele Gestaltungsmöglichkeiten, so dass Sie unbedingt einen versierten Versicherungsfachmann einschalten sollten. Achten Sie darauf, dass die sogenannte abstrakte Verweisung ausgeschlossen ist. Diese besagt, dass bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit nicht eintritt, obgleich sie nicht mehr zahnärztlich behandeln können, jedoch gutachterlich oder dergleichen tätig sein könnten. Die Krankenversicherung Hier stellt sich bei Niederlassenden die Frage privat oder gesetzlich. Das muss für jeden Einzelfall entschieden werden. Pauschal lässt sich sagen, dass ein Alleinstehender beziehungsweise jemand, der keine Kinder hat, preiswerter in der privaten Krankenversicherung aufgehoben ist. Ist jemand verheiratet, der Ehepartner bleibt zu Hause und es gehören mehrere Kinder zur Familie, ist es in aller Regel sinnvoller, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern, da dann Ehegatte und Kinder kostenfrei mitversichert sind. Bei der privaten Krankenversicherung muss jede Person extra versichert werden, so dass dies bei einer Mitversicherung des Ehegatten und mehrerer Kinder teurer werden kann. Bedenken Sie auf der anderen Seite, dass Privatversicherte im Ernstfall Privilegien genießen, um die Sie mancher gesetzlich Versicherte beneidet. Zumindest sollten Sie, wenn Sie sich und Ihre Familie gesetzlich versichern, über bestimmte private Zusatzversicherungen nachdenken. Hinsichtlich der oft kolportierten Geschichte, dass private Krankenversicherungen im Alter unbezahlbar seien, ist zu sagen, dass dies nur bedingt stimmt. Auch hier kommt es auf die Wahl der richtigen Gesellschaft an und auf die Möglichkeit, später innerhalb dieser Gesellschaft in zm113 Nr. 19, 01.10.2023, (1728) Foto: © Robert Kneschke - stock.adobe.com Inventarversicherung? Ehevertrag? Praxisausfallversicherung? Für einen umfassenden Schutz müssen Sie alles einmal durchdenken.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=