Zahnaerztliche Mitteilungen Nr. 19

zm113 Nr. 19, 01.10.2023, (1658) Leserforum Ich bin immer wieder überrascht über die Negativdarstellung der MVZ in der Presse und auch bei Ihnen mittlerweile. Ich glaube, in jeder Praxisform gibt es gute und schlechte Arbeitgeber, sei’s als angestellter Zahnarzt (in einem MVZ oder einer anderen Form) oder auch in einer Gemeinschaftspraxis. Persönlich kann ich darüber berichten, dass auch ich meine Praxis mit 55 verkauft habe und nun in meiner alten Praxis als medizinischer Leiter des MVZ tätig bin. Der Verkauf lief völlig problemlos, alles zu einem absolut fairen Verkaufspreis. Mein Anstellungsvertrag (vor dem ja im Artikel gewarnt wurde) wurde komplett nach meinen Wünschen gestaltet. Ich habe sehr viel Urlaub, generell mehr Freizeit, eine faire Bezahlung, eine kurze Kündigungsfrist (gerade das war als Problem beim Kollegen dargestellt!), Befreiung vom Notdienst, Wegfall der lästigen Verwaltungsarbeit, Verwaltungsarbeit, Verwaltungsarbeit, Verwaltungsarbeit etc. Ich mache nun das, was mir immer am meisten Spaß gemacht hat. Einfach Patienten behandeln! Und der neue Besitzer hat in meine alte Praxis sehr viel Geld investiert. Allein ins äußere Erscheinungsbild der Praxis – es wurde alles komplett renoviert und auf einen modernen Stand gesetzt. Auch die technische Ausstattung wird fortlaufend erneuert. So kann ich alles in diesem Artikel Geschriebene überhaupt nicht bestätigen. Auch andere Artikel, die von Umsatzzielen oder auch nicht freien Entscheidungen sprechen, kann ich nicht bestätigen. Ich habe absolute Behandlungsfreiheit und keine Leistungsvorgaben. In diesem MVZ gilt Vertrauen gegen Vertrauen. Meinen Meinung nach sollte man sich auf dem Markt einfach mal umgucken, welches MVZ für einen selbst das bessere ist, wenn man eine Praxis verkauft! Als ehemaliger Arbeitgeber sollte man gelernt haben, Verträge zu lesen. Ich bereue meine Entscheidung bis heute nicht und genieße die Freiheiten, die ich nun habe. Dr. Michael von Weschpfennig Haselünne MVZ-ANSTELLUNG Positive Praxisverkauf-Erfahrung Zum Beitrag „Rechtliche Tücken statt Rundum-Sorglos-Paket: Vorsicht beim Tausch Zahnarztpraxis gegen MVZ-Anstellung“, zm 17/2023, S. 32–33. Die zm-Redaktion ist frei in der Annahme von Leserbriefen und behält sich sinnwahrende Kürzungen vor. Außerdem behalten wir uns vor, Leserbriefe auch in der digitalen Ausgabe der zm und bei www.zm-online.de zu veröffentlichen. Bitte geben Sie immer Ihren vollen Namen und Ihre Adresse an und senden Sie Ihren Leserbrief an leserbriefe@zm-online.de oder an die Redaktion: Zahnärztliche Mitteilungen, Chausseestr. 13, 10115 Berlin. Anonyme Leserbriefe werden nicht veröffentlicht. Foto: ©Federico Rostagno - stock.adobe.com

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